Norm
StGB §28Rechtssatz
Die Unterdrückung von Kfz?Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132568Im RIS seit
24.05.2019Zuletzt aktualisiert am
24.05.2019