RS OGH 2019/3/5 14Os144/18k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2019
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Norm

StPO §17 Abs1
StPO §198
StPO §199
StPO §209 Abs2
7.ZPMRK Art4

Rechtssatz

Voraussetzung für einen Verstoß gegen das „Doppelverfolgungsverbot“ iSd Art 4 7. ZPMRK ist ein durch rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftigen Freispruch endgültig abgeschlossenes strafrechtliches Verfahren. Einem rechtskräftigen Freispruch in diesem Sinn kommt auch eine rechtskräftige endgültige Vefahrenseinstellung aus den in §§ 198 ff StPO genannten Gründen gleich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132560

Im RIS seit

20.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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