Norm
StPO §17 Abs1Rechtssatz
Voraussetzung für einen Verstoß gegen das „Doppelverfolgungsverbot“ iSd Art 4 7. ZPMRK ist ein durch rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftigen Freispruch endgültig abgeschlossenes strafrechtliches Verfahren. Einem rechtskräftigen Freispruch in diesem Sinn kommt auch eine rechtskräftige endgültige Vefahrenseinstellung aus den in §§ 198 ff StPO genannten Gründen gleich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132560Im RIS seit
20.05.2019Zuletzt aktualisiert am
20.05.2019