Norm
AußStrG §26 Abs2Rechtssatz
Auch gerichtliche Maßnahmen, die auf die Abwehr eines drohenden Vermögensschadens für den Pflegebefohlenen abzielen, können „dringend geboten“ sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132545Im RIS seit
16.05.2019Zuletzt aktualisiert am
16.05.2019