Norm
JN §45Rechtssatz
Eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluss ist nur dann gerechtfertigt, wenn das seine Unzuständigkeit aussprechende Gericht eine Verfahrensvorschrift anwendet, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen und sich das Gericht daher außerhalb der angewandten Norm bewegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132538Im RIS seit
16.05.2019Zuletzt aktualisiert am
16.05.2019