TE Lvwg Erkenntnis 2018/6/11 KLVwG-175-177/69/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.06.2018
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten