Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.03.2019Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §19 Abs1Rechtssatz
Die Bestandfestigkeit von Ausschreibungsunterlagen kann nicht bewirken, dass eine Kalkulation gegebenenfalls auch dann als betriebswirtschaftlich plausibel und nachvollziehbar gilt, wenn die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und bzw. oder die gesetzlichen Lohnnebenkosten nicht in kostendeckender Weise berücksichtigt sein sollten oder wenn sonst ein Unterangebot im Sinne eines nicht kostendeckenden Angebotes vorliegen sollte.
Schlagworte
Nachprüfungsantrag; Auswahlentscheidung; Angebotsprüfung; Angemessenheit der Preise; Kalkulation; Plausibilitätsprüfung; Nachvollziehbarkeit; Bestandsfestigkeit; Ausschreibungsunterlagen; Auslegung; Vergabeakt; vollständige Aktenvorlage; DokumentationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.123.077.1621.2019Zuletzt aktualisiert am
30.04.2019