RS Lvwg 2019/3/5 LVwG-AV-927/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.03.2019

Norm

NAG 2005 §8 Abs1 Z1
NAG 2005 §11
NAG 2005 §20 Abs1
NAG 2005 §41 Abs2 Z4
NAG 2005 §41 Abs4
AuslBG §24

Rechtssatz

Der Gesetzgeber stellt gemäß § 24 AuslBG darauf ab, dass ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft zu erwarten ist (vgl VwGH, 2013/22/0172). […] Dieser Impuls muss jedenfalls durch die selbständige Tätigkeit des Fremden bewirkt werden. Dies bedeutet, dass die unternehmerischen Entscheidungen, die den zusätzlichen positiven Impuls für die Wirtschaft erwarten lassen, vom Fremden selbst getroffen werden müssen (vgl VwGH 2005/18/0525).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte; Zweckänderungsantrag; Erwerbstätigkeit; Schlüsselkraft; Gutachten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.927.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten