Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.03.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §25 Abs1Rechtssatz
§ 55 Abs. 3 letzter Satz NAG wurde mit der Novelle BGBl. I 70/2015 in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz eingefügt. Aus den Materialien zu dieser Novelle (ErläutRV 582 BlgNR 25. GP 30) ergibt sich, dass die Änderung des § 55 Abs. 3 dem § 25 Abs. 1 NAG nachgebildet ist, weshalb nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien bei der Beurteilung der Zulässigkeit der gegenständlichen Säumnisbeschwerde auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 25 Abs. 1 NAG zurückgegriffen werden kann.
Schlagworte
Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht; Dokumentation; Aufenthaltskarte; Unterhaltsleistung; Entscheidungsfrist; Säumnisbeschwerde; Fristenhemmung; anhängiges VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.019.9846.2018Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019