Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
18.02.2019Norm
NAG 2005 §11 Abs2 Z4Rechtssatz
§ 11 Abs 5 zweiter Satz NAG zählt „regelmäßige Aufwendungen“ demonstrativ auf, die vom Einkommen in Abzug zu bringen sind, wobei jedoch – sofern tatsächlich Aufwendungen in dieser Höhe anfallen – einmal ein Betrag in Höhe des sogenannten „Werts der freien Station“ unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl VwGH Ra 2015/22/0009).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Erteilungsvoraussetzung; Einkommen; Familienrichtsatz; ortsübliche Unterkunft;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.670.001.2018Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019