RS Lvwg 2019/3/15 LVwG-AV-1253/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2019
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

15.03.2019

Norm

GelverkG 1996 §5 Abs3
GewO 1994 §39
32009R1071 Kraftverkehrsunternehmer Art6

Rechtssatz

§ 103 Abs 2 KFG schützt das Interesse an einer jederzeit und ohne unnötige Verzögerung möglichen Ermittlung von Personen, die im Verdacht stehen, eine straßenpolizeiliche oder kraftfahrrechtliche Übertretung begangen zu haben […] und ist insofern im Zusammenhang mit der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit für die Ausübung des Mietwagen-Gewerbes unter Beistellung des Lenkers im Sinne des § 5 Abs 3 Z 3 GelverkG zu beachten (vgl VwGH, Ra 2016/02/0145).

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Personenverkehrsgewerbe; Mietwagengewerbe; Konzession; Entziehung; Zuverlässigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1253.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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