Norm
GebAG §43 Abs1 Z1 litd, liteRechtssatz
Die in der Gewichtung wissenschaftlich-empirisch gesicherter Risikofaktoren bestehende Psychiatrische Kriminalprognose ist vom Leistungskalkül des § 43 Abs 1 Z 1 lit d und e GebAG nicht umfasst und daher nach § 34 GebAG zu entlohnen. Davon zu unterscheiden ist die nach § 43 Abs 1 Z 1 lit e GebAG abzugeltende Psychiatrische Gefährlichkeitsprognose, die allein auf in fachlichem Erfahrungswissen begründeter Intuition beruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000167Im RIS seit
25.04.2019Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019