RS OGH 2019/2/25 10Bs377/18v

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Veröffentlicht am 25.02.2019
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Norm

GebAG §43 Abs1 Z1 litd, lite
GebAG §34

Rechtssatz

Die in der Gewichtung wissenschaftlich-empirisch gesicherter Risikofaktoren bestehende Psychiatrische Kriminalprognose ist vom Leistungskalkül des § 43 Abs 1 Z 1 lit d und e GebAG nicht umfasst und daher nach § 34 GebAG zu entlohnen. Davon zu unterscheiden ist die nach § 43 Abs 1 Z 1 lit e GebAG abzugeltende Psychiatrische Gefährlichkeitsprognose, die allein auf in fachlichem Erfahrungswissen begründeter Intuition beruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000167

Im RIS seit

25.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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