TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/25 W241 1311491-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.02.2019
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Entscheidungsdatum

25.02.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §53 Abs1
FPG §53 Abs3 Z1
FPG §55
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs1a
FPG §55 Abs2
FPG §55 Abs3

Spruch

W241 1311491-2/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Iran, vertreten durch die ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2018, Zahl 159124508/160406490, zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 52, 55 FPG mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt VI. des angefochtenen Bescheids zu lauten hat: "Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung."

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

1. Verfahrensgang:

1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 22.09.2005 aus der Schubhaft einen Asylantrag. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamts vom 04.04.2007 in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz idgF sowie gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz idgF auf die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen. Gemäß § 10 Abs. 1 Asylgesetz idgF wurde die Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Iran verfügt.

Mit Beschluss des Asylgerichtshofes vom 29.08.2011, Zl. E3 311.491-1/2008-18E, wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

1.2. Der BF stellte am 16.03.2016 aus der Strafhaft den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).

1.3. In seiner Erstbefragung am 18.03.2016 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der BF im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi als Grund für seine erneute Asylantragstellung an, dass er zum Christentum konvertiert sei.

Der BF legte einen Taufschein vom 16.06.2015 vor.

1.4. Bei seiner Einvernahme am 16.04.2018 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi und einer Vertrauensperson, gab der BF Folgendes an (Auszug aus dem Einvernahmeprotokoll, Schreibfehler teilweise korrigiert):

"LA: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

VP: Ich gehöre der Volksgruppe der Azari Türken aus dem Iran an.

LA: Welcher Religion (Glaubensbekenntnis) gehören Sie an?

VP: Ich bin Christ. Ich bin römisch-katholisch.

LA: Seit wann sind Sie Christ?

VP: Am 16.05.2015 bin ich getauft worden.

LA: Wie sind Sie mit dem Christentum in Berührung gekommen?

VP: Meine Vertrauensperson, Herr XXXX , hat mich missioniert. Er ist einer davon.

LA: Sie wurden aber als Moslem geboren, oder?

VP: Meine Mutter ist Zardooshtin und mein Vater ist Moslem. Befragt gebe ich an, dass ich bis zu meiner Konvertierung Zardoosht war. Ich hatte nichts mit dem Islam zu tun.

LA: Warum haben Sie die Entscheidung getroffen und sind jetzt Christ geworden?

VP: Im Christentum gibt es ein, zwei Punkte die mich interessiert und bewegt haben. Da im Iran eh mit dem Islam so streng sind und ich in der Luft war und ich nicht genau gewusst habe, wo ich hingehöre, Zardoosht oder nicht, habe ich begonnen. mich zum Christentum hingezogen zu fühlen. Ich habe diesen Alpha Kurs gemacht, der mich mit der Religion Christentum bekannt gemacht habt. Das Diplom habe ich ihnen vorgelegt.

LA: Wann haben Sie den Iran verlassen?

VP: 1980 habe ich den Iran verlassen. Befragt gebe ich an, dass ich den Iran legal verlassen habe. Ich bin hin und her gegangen. Ich bin von 1980 - 1991 hin und her gegangen, bin zurück in den Iran, bin nach Deutschland, Österreich, Belgien. Ich habe gearbeitet. Ich habe mit Teppichen gearbeitet. Ich war auch in England. Ich bin immer hin und her gereist. Und bin seit 1991 nicht mehr in den Iran zurückgegangen. Bis zum heutigen Tag.

LA: Haben Sie Geschwister?

VP: Ja. Ich habe 2 Schwestern und 3 Brüder, einer ist bereits verstorben.

XXXX , Iran

XXXX , reist nach Dubai und wieder zurück in den Iran

XXXX , reist nach Dubai und wieder zurück in den Iran

XXXX , Iran

Befragt gebe ich an, dass XXXX Akram PC¿s importiert und mein Bruder XXXX macht mit Textilien und Holz Handel.

XXXX ist bereits in Pension und XXXX hilft den anderen zwei, ist aber mit Iran tätig.

Sie haben Galerien in XXXX .

Befragt gebe ich an, dass ich telefonisch Kontakt mit meinen Geschwistern habe. 1 - 2 x im Monat.

Befragt gebe ich an, dass meine Eltern bereits verstorben sind. Schon lange.

LA: Geht es Ihren Geschwistern im Iran gut? Haben Sie irgendwelche Probleme, Schwierigkeiten?

VP: Probleme mit der Regierung, Staat nicht. Es geht ihnen gut.

LA: Welche Religionszugehörigkeit (Glaubensbekenntnis) haben Ihre Geschwister?

VP: Sie sind alle nicht strenggläubig. Mit Religion haben Sie nichts zu tun.

LA: Haben Sie noch weitere Verwandte / Angehörige im Iran?

VP: Ja, die Familienmitglieder. Ich habe Verwandte in Amerika. Ich habe viele noch nie gesehen. In Mexiko sind welche, in Deutschland, in Kanada habe ich auch Verwandte.

LA: Haben Sie Angehörige / Verwandte in Österreich?

VP: Nein. Ich hatte eine Lebensgefährtin, die ist auch aus XXXX und sie ist wieder zurückgegangen. Mit ihr habe ich einen Sohn. Mein Sohn ist jetzt 35 Jahre alt und lebt in Amerika. Er arbeitet bei Microsoft. Befragt gebe ich an, dass ich manchmal mit ihm Kontakt habe, da ich ihn nicht stören will. Aber wir haben Kontakt. Mit meiner Lebensgefährtin habe ich keinen Kontakt mehr. Ich habe seit ca. 30 Jahren, oder über 30 Jahren keinen Kontakt mehr mit ihr.

LA: Warum ist Ihre Lebensgefährtin nach XXXX zurückgekehrt?

VP: Sie heißt XXXX . Wir haben uns in Istanbul kennengelernt und sie war ein paar Mal hier zu Besuch. Sie hat nicht in Österreich gelebt. Sie ist nur zu Besuch gekommen. Befragt gebe ich an, dass sie strenggläubig war, sie glaubte an den Islam und wir haben uns dann nicht mehr verstanden. Ich habe zu ihr gesagt, dass du in einem kommunistischen Staat aufgewachsen bist, warum bist du so strenggläubig und lebst so den Islam.

LA: Haben Sie seit Ihrer Asylantragstellung im Jahr 2005 wieder einmal Österreich verlassen?

VP: Nein.

LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Früher bin ich immer wieder zwischen dem Iran, Österreich und anderen Ländern hin- und hergereist und habe einen LKW selber auch gehabt, bin selber auch gefahren. Ich selber bin manchmal gefahren. Ich hatte 2 LKW¿s und sie haben mir Ware gebracht. Sie haben dann die Ware in den Iran gebracht und auch umgekehrt. Es gibt eine Zeitung Payame Ma Azadegan. Ich habe ein Abonnement gehabt und habe die Zeit auch bekommen. Es wurde in Schweden gedruckt und verbreitet. Ich habe oft diese Zeitschrift auch in den Iran geschickt, auch über meine Fahrer. Diese Zeitung ist gegen den Islam und gegen das jetzige Regime im Iran. Es ruft einfach die Freiheit für uns. Und ein Chauffeur ist dann festgenommen worden und auch mit den Zeitschriften. Er wurde gefoltert, geschlagen und der Arme hat meinen Namen auch gesagt. Ihm geht es gesundheitlich so schlecht, dass er Invalid ist. Er ist querschnittsgelähmt. Und wenn ich jetzt in den Iran gehe, weiß ich nicht, was mit mir passiert. Was ich damit sagen möchte ist, dass vor 2 Monaten ein Universitätsprofessor, der eine Doppelstaatsbürgerschaft hatte, USA und Iran, und der war wieder im Iran. Er ist getötet worden und sie haben aber verbreitet, dass er Selbstmord begangen hat und sich selbst das Leben genommen hat im Gefängnis. Der iranische Staat töten die Menschen und keiner weiß in Wirklichkeit den Hintergrund und in der Öffentlichkeit bringen sie einfach, dass jemand Selbstmord begangen hat oder anders gestorben ist. Wenn ich zurückgehe werde ich auch getötet oder komme ins Gefängnis oder sie schlagen mich so, dass ich auch querschnittsgelähmt bin. Das sind meine Gründe aus 2005.

Da ich jetzt eben Christ bin und konvertiert bin, ist es eben bekannt, da mein Vater Moslem war, gehe ich als Ungläubiger und die Strafe dafür ist die Todesstrafe. Und das ist die Strafe im Islam, egal wer konvertiert. Aus diesem Grund habe ich einen weiteren Asylantrag gestellt, da ich nicht mehr in die Heimat kann.

LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe vorgebracht? Gibt es noch weitere, andere Gründe die Sie vorbringen möchten?

VP: Nein. Ich habe auf die Fragen geantwortet.

LA: Woher wissen Sie, dass Ihr Fahrer gefoltert, misshandelt wurde und jetzt querschnittsgelähmt ist?

VP: Ich habe mit der Firma Kontakt gehabt und die haben es mir dann gesagt. Befragt gebe ich an, dass ich keinen Kontakt mit ihm habe.

LA: Woher wissen Sie, dass ein Universitätsprofessor, welche eine Doppelstaatsbürgerschaft (USA - Iran) besitzt, von den iranischen Behörden getötet wurde?

VP: Es stand hier auch in der Zeitung. Es wurde auch im Fernsehen verbreitet. Befragt gebe ich an, dass ich das über BBC gesehen habe. Über die Sender, über welche die Iraner alles verbreiten. Es war ein bis zwei Wochen in den Medien und Nachrichten, ich möchte Ihnen sagen, dass das oft im Iran vorkommt. Es ist nicht das erste und letzte Mal.

LA: Wer ist der Herausgeber der Zeitung Payame Ma Azadegan?

VP: Damals gab es kein Internet und es war eine Dame mit dem Namen XXXX . Sie war zuständig und jetzt kann man es über das Internet lesen. Befragt gebe ich an, dass es die Zeitung nicht mehr gibt. Es wird alles nur mehr über Social Media verbreitet. Jetzt gibt es mehrere solcher Arten von Zeitschriften. Damals hat es nur die eine gegeben. Der Vize von XXXX war XXXX und beide sind in Schweden. Seit Ewigkeiten, über 30 Jahre.

LA: Was stand in diesen Zeitungen?

VP: Über das Regime jetzt und über den Islam. Das ist alles gegen Kohemi, der Schaah ist 1979 gestorben.

LA: Warum haben Sie diese Zeitungen Ihren Fahrern mitgegeben?

VP: Weil ich auch gegen den Islam bin. Befragt gebe ich an, dass der Chauffeur keine Religion gehabt hat. Die Religion war für ihn fremd.

LA: Wenn die Zeitungen in Schweden hergestellt, gedruckt worden sind, wie haben Sie diese bekommen?

VP: Das war in Europa. Ich habe sie mit der Post bekommen. Es war kein Problem. Es ist eine persische Zeitschrift gewesen. Es war kein Problem.

LA: Wie haben Sie von dieser Zeitung erfahren?

VP: Der XXXX ist ein alter Freund von mir. Schon zu Zeiten, wo ich noch im Iran war. Anfangs haben sie die Zeitungen in Amerika verbreitet und ich hatte ja Kontakt mit Freunden in Amerika. Und dann habe ich mir auch gedacht, dass wir die in den Iran schicken und haben sie auch bekommen. Befragt gebe ich an, dass ich seit ca. 10 Jahren mit XXXX und XXXX keinen Kontakt mehr habe. Sie sind auch gependelt zwischen Amerika und Schweden und so ist der Kontakt verloren gegangen.

LA: Wie haben Sie mit XXXX und XXXX Kontakt aufgenommen, wenn Sie wieder Zeitungen (Zeitschriften) benötigten?

VP: Damals hatten wir telefonischen Kontakt. In Schweden sind Iraner auch viel dort. Es gibt viele iranische Leute in Schweden.

LA: Wie hat Ihr LKW Fahrer geheißen, der jetzt Invalide ist?

VP: XXXX .

LA: Wer hat die Flugblätter bzw. Zeitungen im Iran verteilt?

VP: Wir haben dort selber wieder eigene Leute gehabt, die das gemacht haben. Es waren wirklich viele, die das gemacht haben. Es waren nicht nur 3 oder so, sondern viele.

LA: Wurden Sie von XXXX und XXXX beauftragt, die Zeitungen in den Iran zu bringen?

VP: Ich habe ihnen gesagt, dass sie mir mehrere Zeitschriften schicken sollen, damit ich sie in den Iran schicken kann. Die Idee ist von mir gekommen.

LA: Woher wissen Sie eigentlich, dass Sie jetzt auf dieser Liste stehen?

VP: Ich weiß nicht, ob mein Name auf der Liste ist oder nicht. Es ist ein Risiko, dass sie jetzt meinen Namen wissen, es ist riskant. Ich kann nicht mit diesem Risiko in den Iran zu gehen um festzustellen, werde ich gehängt oder nicht.

LA: Wissen Sie, ob Sie auf dieser Liste stehen, oder nicht?

VP: Die Freunde und Bekannte die dort sind, haben gesagt, dass mein Name gesagt wurde und dass es sehr riskant ist, wenn ich zurückkehre. Und die Liste, ist beim Geheimdienst und wird verbreitet. Das weiß niemand.

LA: Woher wissen Sie, dass eine solche Liste existiert?

VP: Weil sie den Fahrer von mir erwischt haben und den haben sie gefoltert, so lange bis er die Namen aller sagt, wie soll ich jetzt sicher sein.

LA: Sind Sie ein rechtstreuer Bürger?

VP: Ich war hier im Gefängnis. Und ich habe damals Kokain gebraucht. Da ich das gebraucht habe für mich, bin ich deswegen auch im Gefängnis gewesen. Ich bin seit über 2 Jahren jetzt schon draußen. Ich lebe wieder ein normales Leben. Ich bin jetzt hauptsächlich in der Kirche und in den Klassen, wo alles mit der Religion zu tun hat.

LA: Warum haben Sie Kokain gebraucht?

VP: Da ich Zuckerkrank bin und der hat mir geholfen, dass der Zucker wieder runtergeht, es wieder stabil zu bekommen und das Kokain hat mir da mehr geholfen als die Medikamente. Ich wurde auch verurteilt und habe meine Strafen abgesessen. Seitdem nehme ich kein Kokain mehr. Ich nehme meine Tabletten.

LA: Waren Sie im Iran oder in einem anderen Land auch in Haft?

VP: Nein. Nur in Österreich.

1980 war ich im Iran in Haft, wegen Waffenbesitz. Das waren aber nicht meine eigene Waffe, sondern ein paar Kurden, die ich gekannt habe. Diese Kurden haben es bei mir versteckt, damit ich halt darauf aufpasse und ich kannte halt die Leute. Ich habe darauf aufgepasst und dann haben sie mich eingesperrt. Befragt gebe ich an, dass ich 2 Monate in Haft war.

LA: Waren Sie im Iran politisch tätig?

VP: Nein. Wir waren aber gegen das Regime. Ich bin kein Angehöriger einer politischen Partei.

LA: Gehören Sie einer politischen Partei an?

VP: Nein. Ich bin für den Schaah.

LA: Haben Sie an Demonstrationen teilgenommen?

VP: Nein.

LA: Welchen Familienstand (Personenstand) haben Sie?

VP: Ich bin ledig.

LA: Haben Sie minderjährige Kinder oder sonstige Sorgepflichten?

VP: Nein. Ich habe nur den einen Sohn, welcher bereits erwachsen ist.

LA: Haben Sie im Iran gearbeitet?

VP: Im Iran war ich bis zum Schluss Student. Befragt gebe ich an, dass ich Wirtschaft studiert habe. Ich habe das Studium abgebrochen. Das neue Regime hat die Universitäten für 6 Jahre gesperrt und ich war gezwungen wegzugehen. Ich habe dann mit den Teppichen in Österreich gearbeitet. Damals 1989 habe ich hier in Österreich um 1 Million Schilling an das XXXX Teppiche verkauft.

Zu dieser Zeit führte ein Afghane die Teppich Abteilung und an dem habe ich im Wert von 1 Million Schilling Teppiche verkauft.

LA: Was arbeiten Sie in Österreich?

VP: Derzeit arbeite ich nicht. Ich bin auch krank. Finanzielle Unterstützung bekomme ich von meinen Geschwistern.

LA: Halten Sie sich an die österreichischen Gesetze?

VP: 100%ig. Man kann nicht gegen die Gesetze verstoßen.

LA: Sind Sie gläubig und religiös?

VP: Jetzt, bin ich frisch mit der Religion bekannt geworden. Ich möchte das jetzt studieren und besser kennen lernen. Ich gehe in die Kirche.

Befragt gebe ich an, dass ich als Zaradoosht nicht gläubig und religiös war. Ich war nicht so mit Religionen. Dann mit den Kontakten und so habe ich das Christentum kennen gelernt.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit diskriminiert und verfolgt im Iran?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Religion diskriminiert und verfolgt im Iran?

VP: Nein.

LA: Haben Sie Angehörige in Österreich und in der EU?

VP: Nein.

XXXX , USA

XXXX , USA

XXXX , USA

XXXX , USA

XXXX , England

XXXX , Deutschland

XXXX , Deutschland

XXXX , Italien

Befragt gebe ich an, dass das auch meine Familienangehörigen sind. Befragt gebe ich an, dass ich manchmal mit ihnen Kontakt habe. Nicht so oft, z.B. zu unserem Neujahrsfest.

LA: Welche Ausbildungen haben Sie im Iran absolviert?

VP: 12 Jahre Schule, maturiert, dann habe ich die Universität Studienrichtung Industriewirtschaft, besucht, ich habe 2 Jahre studiert und dann abgebrochen. Danach habe ich gearbeitet.

LA: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer Organisation an?

VP: Nein. Ehrenamtliche Tätigkeit bei XXXX .

LA: Wie finanzieren Sie Ihr Leben hier in Österreich?

VP: Ich bekomme € 194, -- im Monat. Ich bekomme die Grundversorgung.

LA: Haben Sie den Iran aus finanziellen, wirtschaftlichen Gründen verlassen?

VP: Nein.

LA: Haben Sie sich bereits im Iran mit dem Christentum beschäftigt und sich dafür interessiert?

VP: Wir lebten in einem Ort, in einem Bezirk, wo lauter armenische Christen gelebt haben.

LA: Wiederholung der Frage: Haben Sie sich bereits im Iran mit dem Christentum beschäftigt und sich dafür interessiert?

VP: Nein. Ich bin aber in den Garten der Kirche zum Basketball spielen gegangen.

LA: Beschreiben Sie mir bitte, wie Sie in Österreich mit dem Christentum in Berührung / Kontakt gekommen sind. Wie hat es angefangen?

VP: Ich habe auch hier viele Freunde aus dem Iran, welche Armenier sind. Ich bin mit ihnen immer mitgegangen in die Kirche. Im Gefängnis bin ich mit Loretto in Kontakt gekommen, dann gab es Bibelstunden dort und der Alpha Kurs war im Gefängnis. Loretto erst als ich wieder entlassen wurde. Zuerst durch die XXXX.

LA: Wer weiß im Iran, dass Sie jetzt Christ geworden und konvertiert sind?

VP: Meine Geschwister wissen es. Ob die anderen es wissen, weiß ich nicht, da ich keinen Kontakt habe.

LA: Haben Sie im Iran Hauskirchen besucht?

VP: Nein.

LA: Wissen die iranischen Behörden, dass Sie sich Christ geworden sind?

VP: Vielleicht wissen sie es. Ich weiß es nicht. Neugierige Leute haben sie überall, die Regierung.

LA: Haben Sie sich auch mit anderen Religionen beschäftigt und auseinandergesetzt, bevor sie Christ geworden sind?

VP: Nein.

LA: Warum nicht?

VP: Ein bisschen über Buddhismus, weil ich es wissen wollte. Nur für mich. Und über die Juden auch. Über die Bahai¿s. Sie sind offener gegenüber den Frauen, sie sind auch Moslems, unterdrücken die Frauen nicht so, trinken nicht.

LA: Wie haben Ihre Geschwister reagiert, als Sie Ihnen erzählt haben, dass Sie Christ geworden sind?

VP: Nein, die sind überhaupt nicht religiös. Denen ist es egal, welcher Religion ich angehöre. XXXX ist nach Österreich gekommen und ich habe es ihr hier persönlich erzählt und sie hat es wahrscheinlich den restlichen Geschwistern erzählt. Sie haben kein Problem damit. Es ist ein uninteressantes Thema für meine Geschwister.

LA: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Christentum?

VP: Seit 2013 beschäftige ich mich damit. Ich habe es im Gefängnis kennengelernt, über den Verein XXXX . 2015 wurde ich dann getauft.

LA: Sind Ihre Eltern bzw. waren Ihre Eltern strenggläubig?

VP: Nein.

LA: Haben Sie die islamischen Traditionen, Werte- und Wertvorstellungen gelebt und ausgeübt?

VP: Nein. Ich war ja nicht Moslem.

LA: Wurden Sie im Iran persönlich bedroht?

VP: Nein. Ich war ja nicht mehr so oft im Iran. Ich habe den Iran verlassen und bin hierhergekommen.

LA: Sie haben angegeben, dass Sie im Gefängnis an Bibelstunden etc. teilgenommen haben. Mit welchen Worten wurden Sie dann vom Christentum überzeugt?

VP: Ich habe an Jesus mit den Propheten Mohammad verglichen und in der Lebensgeschichte von Jesus gab es keinen einzigen Krieg und Mohammad hat immer mit Krieg angefangen, immer war Krieg und Gewalt. Immer wurden Menschen getötet.

LA: Wie oft hat der Alpha Kurs und die Bibelstunde stattgefunden?

VP: Jeweils einmal in der Woche. Es war immer abhängig von den Themen.

LA: Haben Sie immer daran teilgenommen?

VP: Ja.

LA: Hatten Sie im Iran auch eine Bibel?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit oder Religion in Ihrem Herkunftsland verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wann wurden Sie getauft?

VP: Am 16.05.2015. Ich wurde im Gefängnis XXXX getauft. Ich korrigiere, ich wurde am 16.06.2015 getauft.

LA: Haben Sie jemanden missioniert?

VP: Nein.

LA: Wann waren Sie das letzte Mal im Iran?

VP: 1991 war ich das letzte Mal im Iran. Seitdem war ich nicht mehr im Iran.

LA: Wann und wie sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Ich bin legal gekommen. Ich bin 1991 gekommen. Befragt gebe ich an, dass ich ein Touristenvisum für Österreich bekommen habe.

LA: Haben Sie einen Vorbereitungskurs für Ihre Taufe absolviert?

VP: Ja. Ich habe schon vorher Informationen gehabt. Befragt gebe ich an, dass der Taufvorbereitungskurs ca. 2 Jahre gedauert hat.

LA: Was haben Sie im Taufvorbereitungskurs gelernt? Erzählen Sie bitte.

VP: Die Gesetze vom Christentum ist, wenn man zu Jesus gehen möchte, dass man getauft wird. Nach der Taufe, beten. Über die Religion selber, diese noch intensiver kennen zu lernen, über Loretto. Die Religion ist für immer und nicht nur für einen Tag. Man lernt immer.

Anm.: Vertrauensperson - wird sind als XXXX verankert. Aber der AW ist kein direktes Mitglied von Loretto durch die XXXX .

LA: Was fasziniert Sie am Christentum? Was ist so beeindruckend für Sie?

VP: Jesus war ein sehr guter Mensch. Ein Symbol für die Menschen. Und alles nachdem er nicht war, haben sie im Namen der Religion alles gemacht. Das hat aber Jesus selber nicht gemacht.

LA: Würden Sie einen anderen Glauben annehmen, wenn es erforderlich bzw. notwendig ist?

VP: Nein. Religion ist nicht für notwendig oder erforderlich, sondern es ist der Glaube daran.

LA: Haben Sie bereits im Iran mit dem Gedanken gespielt Christ zu werden?

VP: Nein.

LA: Haben Sie gewusst bzw. wissen Sie, dass Christen im Iran diskriminiert, verfolgt und nicht anerkannt werden?

VP: Ja. Es sind alle Moslem und die Armenier sind eine Minderheit, welche Christen sind.

LA: Welche Strafe steht auf Konversion?

VP: Man wird gehängt.

LA: Waren Sie sich den Folgen, den Konsequenzen des Glaubenswechsels bewusst und sicher?

VP: Ja.

LA: Sie haben also bewusst in Kauf genommen, dass Sie benachteiligt, verfolgt, nicht anerkannt werden, wenn Sie zum Christentum konvertieren und somit nicht in den Iran zurückkehren können. Ist das richtig?

VP: Ja. Und außerdem solange das Regime da ist, kehre ich nicht in den Iran zurück.

LA: Sie haben alles gewusst und trotzdem sind Sie konvertiert?

VP: Ja.

LA: Möchten Sie irgendwann wieder in den Iran zurückkehren?

VP: Nein. Mit diesem Regime jetzt, nein.

LA: Warum haben Sie Ihren Glauben gewechselt?

VP: Für meine Seele. Es war was Seelisches und die Ruhe. Die Seele war beruhigt und ich hatte Frieden.

LA: Wurden Ihnen irgendwo die Fingerabdrücke abgenommen?

VP: Nein. Nur in Österreich.

LA: War Österreich Ihr Zielland?

VP: Ja, ich war immer da. Und ich liebe die Berge und die Natur hier.

LA: Welche Bedeutung hat die Taufe für Sie?

VP: Den Neuen Glauben zu akzeptieren und dem nachzugehen.

LA: Wurde Jesus Christus auch getauft?

VP: Ja, von Johannes dem Täufer.

LA: Wo wurde Jesus getauft?

VP: Jordan.

LA: Nennen Sie mir bitte die 10 Gebote.

VP: Nicht lügen, nicht töten, Vater und Mutter respektieren. Alles was menschlich ist.

LA: Was ist nach dem Tod Jesus Christus passiert?

VP: Nach 3 Tagen ist er auferstanden und ist in dem Himmel gestiegen. Er ist in den Himmel gegangen.

LA: Wie viele Apostel hatte Jesus?

VP: 12 Apostel

Petrus, Johannes. Johannes ist der Wichtigste. Mir fallen nicht alle Namen ein. Johannes ist der Täufer.

LA: Wer hat Jesus verraten?

VP: Es war einer dieser 12. Beim letzten Abendmahl.

LA: Was hat Judas für seinen Verrat bekommen?

VP: Goldstücke. Befragt gebe ich an, dass ich nicht weiß wie viele.

LA: Nennen Sie mir bitte die Evangelisten.

VP: Johannes, Petrus, Lukas, Markus.

LA: Wer hat die Bibel geschrieben?

VP: Johannes. 4 Leute haben es geschrieben. Petrus.

LA: Nennen Sie mir bitte das "Vater unser".

VP: Vater unser im Himmel, geheiligt werde dein Name.

Anm.: Vertrauensperson hilft.

LA: Wer war Pontius Pilatus?

VP: Er war Richter und hat die Todesstrafe gegenüber Jesus ausgesprochen.

LA: Wo wurde Jesus gekreuzigt?

VP: In Israel.

LA: Wurde Jesus alleine gekreuzigt?

VP: Nein. Es waren andere auch, aber ich weiß nicht wer.

Anm.: Vertrauensperson: haben wir so oft gemacht.

LA: Welche Geschenke brachten die drei Weisen aus dem Morgenland für Jesus mit?

VP: Fällt mir jetzt nicht ein.

Anm.: Vertrauensperson: alle haben wir gemacht. Wie Jesus in der Krippe lag, was für Geschenke haben sie mitgebracht.

VP: Gold ist mir jetzt eingefallen.

LA: Erklären Sie mir bitte die "Heilige Dreifaltigkeit".

VP: Sohn, Vater und der Heilige Geist.

Anm.: Vertrauensperson - begreifen kann das niemand.

LA: Wer fragte Jesus: "Bist du der König der Juden"?

VP: Fällt mir jetzt nicht ein.

LA: Wie lautet der erste Satz der Bibel (Altes und Neues Testament)?

VP: Alte Testament ist: da war Jesus noch nicht im Alten Testament

LA: Von wem ist die wichtigste deutsche Übersetzung der Bibel?

VP: Weiß ich nicht.

LA: Haben Sie Ostern gefeiert?

VP: Ja.

LA: Was wird zu Ostern gefeiert?

VP: Das letzte Abendmahl.

LA: Wer war Herodes?

VP: Er hat auch die Bibel geschrieben.

Anm.: Vertrauensperson: was redest du für einen Blödsinn. Wer war Herodes?

VP: Er war König.

LA: Was wird zu Weihnachten gefeiert?

VP: Geburt Jesus.

LA: Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

VP: Am Sonntag.

LA: Wo befindet sich die Kirche die Sie besuchen?

VP: Ich gehe in den Stephansdom.

LA: In welcher Sprache wird die Messe abgehalten?

VP: In Deutsch.

LA: Welche Feste sind im christlichen Glauben am Wichtigsten?

VP: Weihnachten, Ostern, Pfingsten.

Anm.: Vertrauensperson: Heiliger Geist, Menschenskind. Am besten ist, du sagst gar nichts mehr.

LA: Wenn Sie in den Iran zurückkehren würden, würden Sie dann wieder den Glauben wechseln? Würden Sie dann zum Islam konvertieren?

VP: Nein. 1. Ich war nie Moslem. 2. Ich kehre nie mehr zurück.

LA: Waren Sie im Iran politisch tätig?

VP: Nein.

LA: Waren Ihre Eltern, Ihre Geschwister oder Ihre Angehörigen politisch im Iran tätig?

VP: Nein. Meine Geschwister sind gegen das Regime. Meine ganze Familie ist gegen das Regime.

LA: Waren Sie Mitglied einer politischen Partei?

VP: Nein.

LA: Waren Ihre Eltern, Ihre Geschwister oder Ihre Angehörigen Mitglied einer politischen Partei?

VP: Nein.

LA: Wie stellen Sie sich die Zukunft hier in Österreich vor?

VP: Ich bin jetzt 62 Jahre alt. Meine Krankheit, ich bin ständig in ärztlicher Behandlung (Untersuchung) mein Blutdruck, das macht mich schon kaputt. Ich war 4 Monate im Spital.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit oder Religion im Iran verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wurde Ihre Familie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit oder Religion im Iran verfolgt?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran?

VP: Nein. Nur das, was ich bereits gesagt habe, wegen den Waffen.

LA: Hatte Ihre Familie Probleme mit den Behörden im Iran?

VP: Meine Cousine und Ihr Mann schon. Die waren politisch. Meine Cousine und Ihre Kinder sind bereits gestorben.

LA: Was hätten Sie im Fall einer Rückkehr in den Iran zu befürchten?

VP: Ich werde dort Probleme bekommen und werde getötet.

LA: Welche Probleme werden Sie im Iran bekommen?

VP: Im Iran können sie locker jemanden töten und was unterschieben.

LA: Wurden Sie geschlagen oder misshandelt von den iranischen Behörden?

VP: Ja, damals wegen den Waffen. Die schlagen jeden, den sie festnehmen.

LA: Haben Sie österreichische Freunde, Bekannte?

VP: Ja. XXXX , der ist auch mein Lehrer und ein guter Freund. Ich habe viele Freunde, ich bin lang hier. Befragt gebe ich auch an, dass aus verschiedenen Nationen Freunde habe. Ich habe genug österreichische Freunde.

LA: Besuchen Sie einen Deutschkurs?

VP: Nein. Ich kann ja Deutsch. Ich habe viel verstanden, von den gestellten Fragen. Ich unterhalte mich auch auf Deutsch.

LA: Welche Probleme haben Sie mit den Ohren?

VP: Ich bin schwerhörig.

LA: Wie verbringen Sie Ihre Freizeit in Österreich? Beschreiben Sie mir das bitte.

VP: Ich gehe viel in den Parks spazieren und der Donau entlang. Wenn mein Blutdruck passt und so und das beruhigt mich auch.

LA: Möchten Sie noch irgendetwas angeben?

VP: Ich möchte ihnen nur sagen, wegen den religiösen Fragen die gestellt worden sind, dass ich viel gelernt habe und immer noch viel über die Religion lerne und dass mir in dem Moment die Antworten nicht eingefallen sind, aber ich kenne sie. Sie dürfen sich nicht mit mir vergleichen, sie sind von Geburt aus Christ und ich bin neuer Christ. Ich bin jetzt zum Christentum gekommen. Ich bin seit 3 Jahren Christ.

LA: Hatten Sie ausreichend Zeit und die Möglichkeit alles vorzubringen, was Sie wollten?

VP: Ja."

Der BF legte folgende Unterlagen vor:

-

Zwei Arztbriefe aus dem Jahr 2000

-

Arztbrief vom 11.04.2018

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Bestätigung über die Teilnahme an einem "Alpha"-Kurs vom 15.06.2015

1.5. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 13.06.2018 den Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG den Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG in Verbindung mit § 9 BFA-VG wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF in den Iran gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs. 1a FPG bestehe keine Frist für die freiwillige Ausreise (Spruchpunkt VI.). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde gemäß § 18 Abs. 1Z 2 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt VII.) Gemäß § 53 Abs. 2 FPG wurde ein auf die Dauer von sieben Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt VIII.).

In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person des BF und zur Lage im Herkunftsstaat. Der BF habe keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung des BF in den Iran. Im Falle der Rückkehr drohe ihm keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde.

Der BF erfüllte nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe sein Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidung über den Antra auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit einer Abschiebung in den Iran. Es bestehe keine Frist für die freiwillige Ausreise, da der Aufenthalt des BF die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährde.

Beweiswürdigend führte das BFA (zusammengefasst) aus, dass der BF bezüglich seiner behaupteten Herkunftsregion, Volks- und Staatsangehörigkeit aufgrund seiner Sprach- und Lokalkenntnisse - im Gegensatz zum Fluchtvorbringen - glaubwürdig wäre. Die Feststellungen zur Situation im Iran wären glaubhaft, weil sie verlässlichen, seriösen, aktuellen und unbedenklichen Quellen entstammten, deren Inhalt schlüssig und widerspruchsfrei sei.

Seine Konvertierung zum Christentum habe der BF angesichts mehrerer dargelegter Unplausibilitäten nicht glaubhaft machen können. Ferner hätte eine Änderung seiner inneren Überzeugung, sodass man von einer echten Konversion zum Christentum sprechen könnte, nicht festgestellt werden können.

Subsidiärer Schutz wurde ihm nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr des BF in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur GFK oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.

Die Verhängung eines Einreiseverbotes sei durch die strafrechtlichen Verurteilungen des BF gerechtfertigt.

Für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (in der Folge BVwG) wurde den BF mit Verfahrensanordnung gemäß § 63 Abs. 2 AVG amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.

1.6. Gegen diesen Bescheid brachte der BF mit Schreiben vom 10.07.2018 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde beim BVwG ein und beantragte die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.

In der Beschwerdebegründung wurden ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren, mangelhafte Länderfeststellungen, eine unrichtige Beweiswürdigung und eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht.

1.7. Die Beschwerde samt Verwaltungsakten langte am 16.07.2018 beim BVwG ein.

2. Beweisaufnahme:

Zur Feststellung des für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhaltes wurde im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Beweis erhoben durch:

* Einsicht in die dem BVwG vorliegenden Verwaltungsakten des BFA, beinhaltend die Niederschrift der Erstbefragung am 18.03.2016 und der Einvernahme vor dem BFA am 16.04.2018 sowie die Beschwerde vom 10.07.2018

* Einsicht in Dokumentationsquellen betreffend den Herkunftsstaat des BF im erstbehördlichen Verfahren (Auszug aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation)

* Einsicht in die vom BF vorgelegten Schriftstücke.

3. Ermittlungsergebnis (Sachverhaltsfeststellungen):

Folgende Feststellungen werden aufgrund des glaubhaft gemachten Sachverhaltes getroffen:

3.1. Zur Person der BF:

3.1.1. Der BF führt den Namen XXXX , geboren am XXXX . Er ist Staatsangehöriger des Iran. Der BF ist Angehöriger der Volksgruppe der Azari, seine Muttersprachen sind Türkisch und Farsi, er spricht auch Deutsch.

Der BF hat zwei Schwestern und zwei Brüder, die im Iran leben. Er steht mit ihnen in Kontakt und wird von ihnen finanziell unterstützt. Der BF ist geschieden und hat einen Sohn, der in den USA lebt.

Der BF hat im Iran ein Studium abgebrochen und anschließend mit Teppichen gehandelt.

3.1.2. Der BF leidet an Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Osteochondrose (Verschleißerkrankung der Wirbelsäule), Osteopenie (Vorstufe der Osteoporose), Intervertebralarthrose, Uncarthrose (Erkrankungen der Wirbelsäue) und Gelenksarthrose der Schultern. Hinweise auf akut lebensbedrohende oder schwerwiegende Krankheiten haben sich keine ergeben.

3.1.3. Die genaue Aufenthaltsdauer des BF in Österreich kann nicht festgestellt werden. Er ist seit 09.02.1999 im Zentralen Melderegister gemeldet. Der BF wurde am 28.05.1997 erstmals von einem österreichischen Gericht verurteilt. Das erkennende Gericht geht daher davon aus, dass er sich seit 1997 dauerhaft in Österreich aufhält.

3.1.4. Der BF stellte am 22.09.2005 aus der Schubhaft einen Asylantrag. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamts vom 04.04.2007 abgewiesen. Mit Beschluss des Asylgerichtshofes vom 29.08.2011, Zl. E3 311.491-1/2008-18E, wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen den BF war am 28.05.1998 ein Aufenthaltsverbot verhängt worden, es wurde jedoch mehrmals ein Durchsetzungsaufschub, zuletzt bis 21.04.2005, ausgesprochen.

3.1.5. Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF über nennenswerte Deutschkenntnisse verfügt. Der BF bezieht Grundversorgung und wird von seinen Geschwistern finanziell unterstützt. Er ist nicht selbsterhaltungsfähig. Der BF hat keine Familienangehörigen im Bundesgebiet.

3.1.6. Der Strafregisterauszug des BF weist folgende Verurteilungen auf:

* vom 28.05.1997 wegen § 14a, § 16 Abs. 1 SGG, Freiheitsstrafe zehn Monate bedingt

* vom 18.02.1998 wegen § 15 StGB, § 28 Abs. 2 SMG (versuchte Vorbereitung von Suchtgifthandel in großer Menge), Freiheitsstrafe zehn Monate

* vom 17.07.2002 wegen §§ 146, 147 Abs. 2, 15, 105 Abs. 1 StGB (schwerer Betrug, versuchte Nötigung), Freiheitsstrafe zehn Monate

* vom 17.11.2004 wegen § 15 StGB, §§ 28 Abs. 2 4. Fall, 27 Abs. 1 1. und 2. Fall SMG (unerlaubter Umgang mit Suchtgiften, versuchte Vorbereitung von Suchtgifthandel in großer Menge), Freiheitsstrafe 12 Monate

* vom 17.02.2009 wegen §§ 28a Abs. 1 5. Fall und Abs. 2, § 27 Abs. 1

1. und 2. Fall und Abs. 2 (unerlaubter Umgang mit Suchtgiften, Suchtgifthandel), Freiheitsstrafe zwei Jahre

* vom 14.02.2014 wegen §§ 27 Abs. 1 Z 1 1. und 2. Fall, Abs. 2, 28a Abs. 1 5. Fall, Abs. 2, Abs. 3 2. Fall (unerlaubter Umgang mit Suchtgiften, Suchtgifthandel) Freiheitsstrafe zwei Jahre und fünf Monate

3.2. Zu den Fluchtgründen des BF:

3.2.1. Der BF ist nicht nach reiflicher Überlegung und aus innerer Glaubensüberzeugung zum Christentum konvertiert. Die BF wurden am 16.06.2015 in einer katholischen Kirche in Wien getauft.

3.3. Zu einer möglichen Rückkehr des BF in den Herkunftsstaat:

3.3.1. Es konnte vom BF nicht glaubhaft vermittelt werden, dass er im Falle der Rückkehr in den Herkunftsstaat einer Verfolgung aus asylrelevanten Gründen ausgesetzt wäre.

3.3.2. Der BF ist im erwerbsfähigen Alter. Dass sein allgemeiner Gesundheitszustand erheblich beeinträchtigt wäre, hat der BF im Verfahren weder behauptet, noch ist es dem erkennenden Gericht sonst bekannt geworden.

3.4. Zur Lage im Herkunftsstaat des BF:

Aufgrund der in den angefochtenen Bescheiden angeführten aktuellen Erkenntnisquellen werden folgende entscheidungsrelevante Feststellungen zum Herkunftsstaat des BF getroffen:

[...]

Politische Lage

Die komplexen Strukturen politischer Macht in der Islamischen Republik Iran sind sowohl von republikanischen als auch autoritären Elementen gekennzeichnet. Höchste politische Instanz ist der "Oberste Führer der Islamischen Revolution", Ayatollah Seyed Ali Khamene'i, der als Ausdruck des Herrschaftsprinzips des "velayat-e faqih" (Vormundschaft des Islamischen Rechtsgelehrten) über eine verfassungsmäßig verankerte Richtlinienkompetenz verfügt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist und das letzte Wort in politischen Grundsatz- und ggf. auch Detailfragen hat. Er wird von einer vom Volk auf acht Jahre gewählten Klerikerversammlung (Expertenrat) auf unbefristete Zeit bestimmt. Leiter der Exekutive ist der iranische Staatspräsident, seit August 2013 Dr. Hassan Rohani, der vom Volk in direkten Wahlen auf vier Jahre gewählt und vom Revolutionsführer bestätigt wird. Die letzten Präsidentschaftswahlen fanden im Juni 2013 statt. Der Staatspräsident bildet ein Kabinett; das Parlament muss den einzelnen Ministern zustimmen und kann ihnen das Vertrauen auch wieder entziehen. Auch das Parlament wird auf vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Sowohl Parlament als auch Regierung haben legislatives Initiativrecht. Als Kontrollinstanz fungiert im Gesetzgebungsverfahren der "Wächterrat" (bestehend aus sechs vom Revolutionsführer ausgewählten islamischen Rechtsgelehrten und sechs vom Parlament bestellten juristischen Experten), der auch über weitreichende Befugnisse der Verfassungsauslegung und bei der Vorauswahl der Kandidaten bei Parlaments-, Präsidentschafts- und Expertenratswahlen verfügt. Der "Schlichtungsrat" fungiert im Gesetzgebungsverfahren als vermittelndes Gremium und hat darüber hinaus die Aufgabe, auf die Wahrung der "Gesamtinteressen des Systems" zu achten (AA 6.2016a, vgl. ÖB Teheran 10.2016).

Das iranische Volk hat am 26. Februar 2016 das Parlament und den Expertenrat gewählt. Während Letzterer weiterhin stark konservativ dominiert ist, ist das neue Parlament deutlich zentristischer als zuvor. Der wiedergewählte traditionell-konservative Parlamentspräsident Larijani und Teile seiner Unterstützer haben sich im Zuge des Konflikts um die Verabschiedung des Nuklearabkommens im letzten Sommer der Regierung sichtbar angenähert. Die pragmatische Unterstützung Rohanis durch Larijani dürfte sich auch in Zukunft fallabhängig wiederholen und wirkt insgesamt systemstabilisierend. Weiterhin zeigen institutionelle Vetorechte des konservativen Establishments der Regierung Rohani und ihrer innenpolitischen Agenda von mehr Bürgerrechten und mehr Freiheiten Grenzen auf. Die Regierung Rohani ist überdies weiterhin bestrebt, den Iran aus seiner außenpolitischen Isolierung herauszuführen. Wichtige Grundlage hierfür war der Abschluss des Nuklearabkommens. Die Revolutionsgarden (IRGC) bleiben militärischer, politischer und wirtschaftlicher Machtfaktor im Gefüge der Islamischen Republ

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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