Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
21.03.2019Norm
FSG 1997 §3 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmungen des § 106 KFG stellen Schutznormen iSd § 1311 ABGB dar, die sich an den Fahrzeuglenker und an die mitbeförderten Personen richten (vgl OGH 8 Ob 47/86). Der Schutzzweck liegt einerseits darin, eine Beeinträchtigung des Lenkers hintanzuhalten, andererseits darin, eine Gefährdung der beförderten Personen zu vermeiden (vgl OGH 7 Ob 113/04z; 2 Ob 235/69).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Personenbeförderung; Anhänger; Verkehrsunfall; gefährliche Verhältnisse;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1329.001.2018Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019