Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.03.2019Norm
FSG 1997 §3 Abs1Rechtssatz
Bei den in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Delikten der grob fahrlässigen Tötung nach § 81 Abs 1 StGB, der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 3 und 4 dritter Fall und § 88 Abs 3 erster Fall StGB, sowie der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 und Abs 2 StGB einerseits und einer Verwaltungsübertretung nach § 106 KFG (unzulässige Personenbeförderung) andererseits handelt es sich nicht um einander ausschließende Strafdrohungen im Sinne des § 134 KFG 1967 (vgl VwGH 0073/71).
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit; Personenbeförderung; Anhänger; Verkehrsunfall; gefährliche Verhältnisse;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1329.001.2018Zuletzt aktualisiert am
23.04.2019