TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/5 W103 2206603-1

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Veröffentlicht am 05.03.2019
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Entscheidungsdatum

05.03.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9

Spruch

W103 2206604-1/6E

W103 2206598-1/8E

W103 2206606-1/7E

W103 2206600-1/7E

W103 2206603-1/7E

W103 2206595-1/7E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

1. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129306208-161235138, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

2. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129306502-161235146, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

3. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129188006-161235189, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

4. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129187902-161235175, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

5. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129187804-161235162, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

6. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.08.2018, Zl. 1129187706-161235154, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57 und 55, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

Die Erst- bis SechstbeschwerdeführerInnen, welche Staatsangehörige der Russischen Föderation und der tschetschenischen Volksgruppe zugehörig sind, stellten am 09.09.2016 die diesen Verfahren zugrunde liegenden Anträge auf Gewährung internationalen Schutzes, nachdem sie zuvor unrechtmäßig in das Bundesgebiet eingereist waren. Zuvor wurde ein Schengen-Visum für Deutschland beantrag (siehe Seite 131 des Bescheides), welches mit 11.08.2016 abgelehnt wurde. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind nach moslemischen Recht verheiratet und Eltern der jeweils minderjährigen Dritt- bis Sechstbeschwerdeführerinnen. Zum Nachweis ihrer Identität konnten der BF1 und die BF2 keine Dokumente vorlegen, es wurden nur die russischen Geburtsurkunden der Dritt- und der Sechstbeschwerdeführerin vorgelegt.

Am 10.10.2016 erfolgte die Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sowie am 16.11.2017 und am 20.06.2018 die weiteren Einvernahmen, im Rahmen derer der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin voneinander getrennt zum Grund ihrer Ausreise befragt wurden:

Angaben des BF1:

...(....)...

"F: Warum haben Sie ihr Heimatland verlassen (Fluchtgrund)?

A: Nachdem mein Bruder von den Russen umgebracht wurde, habe ich gekämpft. Ich war bei den Menschen die auf der Flucht in den Wäldern gegen die Russen sind.

F:Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

A: Ich habe Angst um mein Leben."

(wörtlich übernommen)

Bei der niederschriftlichen Einvernahme im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Villach am 16.11.2017 gaben Sie vor einem Organwalter befragt im Wesentlichen folgendes an:

........................

Die anwesenden Personen werden vorgestellt und deren Funktion/Aufgabe im Verfahren dargestellt.

Der anwesende Dolmetscher ist (vom Einvernahmeleiter) als Dolmetscher für die Sprache Tschetschenisch bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?

A: Ja. Tschetschenisch ist meine Muttersprache.

F: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

A: Nein

Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann.

F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ich habe Probleme mit dem Fuß und muss ständig Medikamente nehmen.

F: Sind Sie gesund?

A: Ich habe Probleme mit dem Fuß.

F: Was genau ist mit Ihrem Fuß?

A: Ich habe eine Wirbelsäulenverletzung daher kommen die Probleme mit dem Fuß.

F: Nehmen Sie Medikamente, befinden Sie sich in medizinischer Therapie?

A: Ja.

F: Welche Medikamente nehmen Sie?

A: Ja folgende Medikamte nehme ich täglich:

-

XXXX

-

XXXX

-

XXXX

-

XXXX

-

XXXX

F: Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit?

A: Nein.

F: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten?

A: Nein.

........................

F: Haben Sie diese Belehrung verstanden?

A: Ja.

Alle Anwesenden werden gebeten die Mobiltelefone auszuschalten.

Mir wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht? Wurden diese korrekt protokolliert und Ihnen rückübersetzt?

A: Ja ich habe während des Interviews nicht die ganze Wahrheit gesagt. Ich habe gesagt, dass ich illegal nach Österreich gekommen bin. Ich bin mit einem gültigen Reisepass und einem gültigen Visum nach Österreich eingereist. Ich bin mit einem Reisebus gereist und habe mich mit einem tschetschenischen Passagier unterhalten, welcher mir geraten hat anzugeben, dass ich illegal eingereist bin.

F: Sie besitzen also einen Reisepass?

A: Ja.

F: Wo befindet sich dieser Reisepass?

A: Ich habe ihn heute mit.

F: Sind Sie damit einverstanden, dass die Reisepässe am BFA verbleiben?

A: Ja.

F: Haben Sie Beweismittel vorzulegen, bzw. geltend zu machen?

A: Ja. Ich möchte folgende Beweismittel vorlegen:

-

Entlassungsbrief LKH Klagenfurt vom 01.11.2017

-

Aufenthaltsbestätigung des LKH Klagenfurt vom 24.10.2017

-

Ambulanzprotokoll LKH Klagenfurt vom 12.09.2017

-

Schreiben XXXX vom 02.10.2017

-

Ambulanzprotokoll LKH Klagenfurt vom 15.09.2017

-

Aufenthaltsbestätigung des LKH Klagenfurt vom 02.03.2017

-

Aufenthaltsbestätigung des LKH Klagenfurt vom 28.12.2016

-

3 Therapiepläne

-

1 Empfehlungsschreiben XXXX vom 05.10.2017

-

Ambulanzprotokoll LKH Klagenfurt vom 21.07.2017

-

1 Behindertenpassschreiben Sozialministerium vom 20.09.2017

-

Ambulanzprotokoll LKH Klagenfurt vom 26.04.2017

-

Ambulanzprotokoll LKH Klagenfurt vom 13.03.2017

-

Schreiben ASPIS vom 27.10.2017

-

Dekurs LKH Klagenfurt 03.11.2017

-

Entlassungsbrief LKH Klagenfurt vom 24.10.2017

-

Arztbrief LKH Klagenfurt vom 02.03.2017

-

Kurzarztbrief LKH Wolfsberg vom 13.12.2016

-

Arztbrief LKH Klagenfurt vom 28.12.2016

-

2 Schreiben PVA

-

1 Schreiben GKK

-

Konvolut vom LKH Klagenfurt (gesammelt geschickt)

-

Schreiben des Sozialministeriums vom 20.09.2017

-

Bescheid des Sozialministeriums vom 17.10.2017

-

1 Behindertenpass

F: Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich?

A: Meine Ehefrau und meine Kinder leben mit mir hier.

F: Haben Sie sonstige Verwandte in Österreich?

A: Außer den vorgenannten niemanden.

F: Haben Sie noch Verwandte in der Russischen Föderation?

A: Meine Eltern und meine Geschwister.

F: Haben Sie noch Kontakt zu Ihrer Familie.

A: Ja, wir telefonieren.

F: Wo leben Ihre Verwandten?

A: Im Bezirk XXXX .

F: Wie waren Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise in Tschetschenien? Schildern Sie diese (Ausbildung, Arbeit, Verwandte, finanzielle Situation etc.).

A: Ich wurde am XXXX geboren.Ich habe von 1989 bis 1995 die Grundschule besucht. Ab 1999 war ich schon verletzt, seitdem bin ich behindert und konnte nicht arbeiten. Bis dahin habe ich meinem Onkel im Kleinhandel geholfen.

F: Wie haben Sie vor Ihrer Ausreise gelebt?

A: In einem Haus.

F: Wem gehörte das Haus?

A: Es gehörte meinem Großvater und er sagte immer, dass es dann mir gehören würde.

F: Welche weitern Verwandten haben Sie noch in der Russischen Föderation?

A: Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen leben alle noch dort.

F: Womit verdienen Ihre Geschwister ihren Lebensunterhalt?

A: Ich habe 3 Schwestern, die sind verheiratet und Hausfrauen. Ich habe 2 Brüder, diese sind Landwirte. Sie haben eine Farm und Kühe.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie, welcher Volksgruppe gehören Sie an und welcher Religion?

A: Ich bin russischer Staatsbürger, gehöre der tschetschenischen Volksgruppe an und bin Moslem.

F: Womit bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

A: Ich bin in der GVS.

F: Haben Sie einen Reisepass?

A: Nein.

F: Hatten Sie jemals einen Reisepass?

A: Ja.

F: Wo ist er?

A: Der Schlepper hat die Reisepässe, wir haben sie dort vergessen. Jetzt finden wir ihn aber nicht mehr.

F: Haben Sie jemals ein Schengen Visum beantragt?

A: Nein.

F: Sind Sie sich da sicher?

A: Wir haben schon ein Visum beantragt.

F: Für welchen Staat haben sie das Visum beantragt?

A: Ich glaube Deutschland.

F: Wann haben Sie dieses Visum beantragt?

A: 2016, Monat August.

F: Bei welcher Behörde haben Sie das versucht?

A: In XXXX , aber jemand hat geholfen. Wir haben das nicht selbst getan.

F: Wann haben Sie sich Ihren Reisepass ausstellen lassen?

A: Auch 2016.

10:10 Uhr - Wasser wird angeboten - wird angenommen

Auf die Möglichkeit einer Pause wird aufmerksam gemacht - wird verneint.

F: Aus welchem Grund suchen Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht und Asylgründe! (Freie Erzählung)

A: Wir haben uns gedacht, dass Leute hier ruhig leben können. Unsere Überlegung war dass Österreich das beste ist weil es einfacher ist hier zu leben. Ruhig und für die Kinder gut.

F: Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

A: Ja.

F: Gibt es sonstige Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Können Sie sich noch an Ihre Angaben bei Ihrer Erstbefragung erinnern?

A: Ich weiß nicht mehr was ich gesagt habe.

F: Ist das ruhige Leben hier der einzige Fluchtgrund?

A: Es war gefährlich in Tschetschenien.

F: Bitte ich möchte Ihnen nicht Satz für Satz aus der Nase ziehen.

A: Ich hatte Probleme mit der Regierung. Sie glaubten, dass ich mit Banditen in Kontakt bin und dass ich irgendwo teilgenommen habe. Ich wurde mehrmals entführt und wurde geschlagen.

F: Sie sollen also mit Banditen zu tun gehabt haben?

A: Ich gebe zu, dass ich mehrmals mit denen, die gegen die Regierung kämpfen im Wald aber ich habe niemanden getötet. Mein Bruder hat gegen die Regierung gekämpft und er wurde getötet.

F: Herr XXXX schildern Sie mir die Entführungen. Wann war das, durch wen und was ist passiert?

A: Seit 2002 bin ich bei den Regierungsgegnern. Ich hatte meinen Bruder und meinen Cousin mit. Wir sind gemeinsam dieser Gruppe beigetreten. Sie haben uns überprüft, gesundheitlich geprüft und gesagt, dass ich nicht fähig bin schnell zu laufen oder zu kämpfen. Aber ich wollte dabei bleiben. Ich sagte ich könnte kochen und helfen wie ich kann. Mich haben sie nach Hause gebracht, mein Bruder und mein Cousin konnten bleiben.

F: Wie heißt die Gruppe?

A: XXXX .

F: Wieviele Mitglieder hat diese Gruppe?

A: Mehrere Gruppierungen und jede Gruppe 20. Nicht im selben Platz.

F: Sie beantworten meine Fragen nicht. Ich habe Sie nach den Entführungen gefragt.

A: Ich wollte es so erzählen.

F: Herr XXXX . Sie sagen Sie sind von der Regierung verfolgt haben sich aber 2016 Ihren Reisepass ausstellen lassen. Wie geht das?

A: Ich werde nicht offiziell gesucht, aber Leute die helfen werden verfolgt. Aber nicht so schlimm verfolgt, dass man keinen Pass ausstellen kann.

F: Gab es jemals konkrete Hinweise, dass Sie gesucht wurden?

A: Ich habe keine Beweise.

F: Welche Hinweise gab es denn?

A: 2004 wurde ich einfach zuhause abgeholt zur Befragung. Innofiziell. Sie wollten, dass ich die Rebellen verrate und haben mir gedroht. Sie haben gesagt, dass Sie mich beobachten werden. Ich habe dann Angst bekommen und habe gesagt, dass ich vielleicht mitarbeiten kann.

F: Und trotzdem konnten Sie von 2004 bis 2016 weiter in Tschetschenien leben?

A: Ich wurde immer mit Angst konfontiert, dass ist kein Leben. 2009 wurde ich entführt und geschlagen. 2013 oder 2014 wurde ich auch entführt und geschlagen.

F: Wer hat Sie entführt?

A: Weiß ich nicht, es waren maskierte Personen. Sie haben mir keinen Ausweis gezeigt.

F: Wie lange wurden Sie festgehalten?

A: Ein bisschen mehr als einen Monat.

F: Wie sah es dort aus, wo Sie festgehalten wurden?

A: Ich wurde fest mit Gegenständen geschlagen und sie haben verlangt, dass ich alle verrate. Sie haben mich mit Strom gefoltert.

F: Ich habe aber gefragt, wie es dort aussah.

A: Ich vermute es war unter der Erde, kein Fenster, nur Strom, ganz dunkle Wände.

F: Und nach einem Monat ließ man Sie einfach gehen?

A: Mein Eltern mussten zahlen.

F: Wie muss ich mir das vorstellen?

A: Meine Eltern und Verwandten haben Geld gesammelt.

F: Und haben Ihre Eltern das Geld dahin gebracht oder wurde es abgeholt oder wie war das?

A: Keine Ahnung. Offiziell dürfen sie das nicht, die haben das bestimmt über einen Mittelsmann gemacht. Meine Verwandten wollten nicht das ich weiß wieviel sie bezahlt haben weil mich das traurig machen würde. Seit 2004 wurde auch mein Onkel entführt und ich habe ihn nicht mehr gesehen.

Unterbrechung: 10:15

Fortführung: 10:30

F: Hatten Sie jemals Schwierigkeiten mit den Behörden Ihres Heimatlandes?

A: Ich weiß nicht ob das Behörden waren oder nicht.

F: Haben Sie schon einmal eine Straftat verübt?

A: Nein.

F: Waren Sie in Ihrer Heimat politisch aktiv?

A: Nein.

F: Können Sie sich vorstellen in Tschetschenien zu leben?

A: Bis die jetztige Regierung abgesetzt ist, nicht.

F: Können Sie sich vorstellen an einem anderen Ort innerhalb der Russischen Föderation zu leben?

A: Nein.

Mit mir werden die Feststellungen zur Situation in meinem Heimatland erörtert. Ich gebe dazu an:

A: Ich kenne die Situation.

F: Wollen Sie die Länderfeststellungen ausgefolgt bekommen?

A: Nein.

F: Haben Sie besondere Bindungen zu Österreich? Sind Sie erwerbstätig oder besuchen Sie einen Deutschkurs bzw. eine Schule? Sind Sie in anderer Form integriert, z.B. Vereinsmitgliedschaften, etc.?

A: Ich besuche einen Deutschkurs einmal in der Woche. Jetzt wohnen wir wo anders. Da gibt es keine Möglichkeit. Ich müsste nach Klagenfurt, und ich habe soviel mit dem Krankenhaus zu tun. Zu uns kommt ein Österreicher, er hilft den Kindern bei den Hausaufgaben und wenn ich nicht starke Schmerzen habe setze ich mich dazu und lerne mit.

F: Ich beende jetzt die Befragung. Wollen Sie noch etwas ausführen?

A: Ich möchte sagen, dass ich in Österreich sehr glücklich bin und sich dank Österreich mein gesundheitlicher Zustand verbessert hat. Ich möchte mich bedanken und werde mich bemühen. Meine Kinder gehen hier zur Schule und meine älteste Tochter ist sehr gut in der Schule. Gestern war Elternabend im Kindergarten, dort war auch die Direktorin der Schule, sie haben meine drei Töchter sehr gelobt, dass sie brav sind und sehr gut lernen.

F: Haben Sie die Dolmetscherin einwandfrei verstanden?

A: Ja

F: Möchten Sie eine Kopie der Niederschrift?

A: Ja, bitte.

Mir wird nun die Niederschrift rückübersetzt und ich habe danach die Möglichkeit noch etwas richtig zu stellen oder hinzuzufügen.

........................

Ich habe alles verstanden und nichts mehr hinzuzufügen.

........................

(wörtlich übernommen)

Bei der niederschriftlichen Einvernahme im Bundesamt für

Fremdenwesen und Asyl in Villach am 20.06.2018 gaben Sie vor einem

Organwalter befragt im Wesentlichen folgendes an:

........................

Die anwesenden Personen werden vorgestellt und deren Funktion/Aufgabe im Verfahren dargestellt.

Der anwesende Dolmetscher ist (vom Einvernahmeleiter) als Dolmetscher für die Sprache russisch bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?

A: Ja.

F: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

A: Nein.

Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann.

F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ich habe immer noch Probleme mit dem Fuß und muss ständig Medikamente nehmen.

F: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten?

A: Nein.

........................

F: Haben Sie diese Belehrung verstanden?

A: Ja.

F: Haben Sie eine Frage zur Belehrung?

A: Nein.

Alle Anwesenden werden gebeten die Mobiltelefone auszuschalten.

Mir wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.

F: Im Zuge der letzten Einvernahme kam es im Protokoll zu einer Ungereimtheit, die wir heute klären wollen. Dort scheint auf, dass Sie einen Reisepass haben und diesen am BFA abgegeben haben. Später gaben Sie an, dass die Pässe beim Schlepper sind.

A: Ich habe gesagt, dass ich keinen Reisepass mit habe, kein Visa hatte und unsere Reisepässe beim Schlepper geblieben sind. Ich bin illegal eingereist.

Anmerkung: Es handelt sich um die unten angeführten Textpassagen:

(A: Ja ich habe während des Interviews nicht die ganze Wahrheit gesagt. Ich habe gesagt, dass ich illegal nach Österreich gekommen bin. Ich bin mit einem gültigen Reisepass und einem gültigen Visum nach Österreich eingereist. Ich bin mit einem Reisebus gereist und habe mich mit einem tschetschenischen Passagier unterhalten, welcher mir geraten hat anzugeben, dass ich illegal eingereist bin. F: Sie besitzen also einen Reisepass? A: Ja. F: Wo befindet sich dieser Reisepass? A: Ich habe ihn heute mit. F: Sind Sie damit einverstanden, dass die Reisepässe am BFA verbleiben? A: Ja.)

...(....)...

Angaben der BF2:

...(....)...

"F: Warum haben Sie ihr Heimatland verlassen (Fluchtgrund)?

A: Man hat uns nicht normal leben lassen. Meine Kinder konnten nicht in die Schule gehen.

F:Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

A: Das meine Kinder keine Ausbildung machen können."

(wörtlich übernommen)

Nach mehrmaligen Versuchen Ihnen die Ladung zuzustellen, Sie diese jedoch nicht annahmen wurde Ihnen die Ladung polizeilich zugestellt.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Villach am 15.05.2018 gaben Sie vor einem Organwalter befragt im Wesentlichen folgendes an:

........................

Die anwesenden Personen werden vorgestellt und deren Funktion/Aufgabe im Verfahren dargestellt.

Der anwesende Dolmetscher ist (vom Einvernahmeleiter) als Dolmetscher für die Sprache Tschetschenisch bestellt und beeidet worden. Sind Sie dieser Sprache mächtig und damit einverstanden in dieser Sprache einvernommen zu werden?

A: Ja. Tschetschenisch ist meine Muttersprache.

F: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

A: Nein

Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann.

F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ja.

F: Sind Sie gesund?

A: Ja.

F: Nehmen Sie Medikamente, befinden Sie sich in medizinischer Therapie?

A: Ich nehme einige Tabletten ein und ich besuche regelmäßig den Psychiater.

F: Welche Medikamente nehmen Sie?

A: Ich habe sie heute nicht mit. Aber sie heissen: XXXX .

F: Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit?

A: Nein.

F: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten?

A: Nein.

........................

Ich werde darauf hingewiesen, dass mich die Wohnsitzbeschränkung nach § 15c Asylgesetz trifft und ich nur in jenem Bundesland einen Wohnsitz begründen darf, in dem ich im Rahmen der GVS zugewiesen wurde, ein Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

F: Haben Sie diese Belehrung verstanden?

A: Ja.

F: Haben Sie Fragen zu dieser Belehrung?

A: Nein.

F: Sind Sie damit einverstanden, dass seitens des BFA eventuell Erhebungen zum Sachverhalt in Ihrem Heimatland durchgeführt werden?

A: Ja.

Alle Anwesenden werden gebeten die Mobiltelefone auszuschalten.

Mir wird eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens gegeben und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht? Wurden diese korrekt protokolliert und Ihnen rückübersetzt?

A: Ja ich habe während des Interviews die Wahrheit gesagt.

F: Sie sind nicht mit einem Visum eingereist?

A: Nein.

F: Besitzen Sie einen Reisepass?

A: Nein.

F: Sind Sie sicher?

A: Ja.

...(...)...

Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich?

A: Meine Ehemann und meine Kinder leben mit mir hier.

F: Haben Sie sonstige Verwandte in Österreich?

A: Außer den vorgenannten niemanden.

F: Haben Sie noch Verwandte in der Russischen Föderation?

A: Meine Eltern und meine Schwester.

F: Haben Sie noch Kontakt zu Ihrer Familie.

A: Ja, wir telefonieren.

F: Wo leben Ihre Verwandten?

A: Im Dorf XXXX

F: Wie waren Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise in Tschetschenien? Schildern Sie diese (Ausbildung, Arbeit, Verwandte, finanzielle Situation etc.).

A: Ich wurde am XXXX geboren. Ich mit 7 in die Schule gegangen, nach dem Krieg aber nicht mehr. Ich habe keine Ausbildung und keinen Schulabschluss. Ich habe mit 16 Jahren geheiratet, das war 2004 oder 2005. Ich habe nur in der Moschee geheiratet und nicht standesamtlich.

F: Wie haben Sie vor Ihrer Ausreise gelebt?

A: In Gudermes in einem Haus.

F: Wem gehörte das Haus?

A: Es gehörte meinem Mann und mir.

F: Welche weitern Verwandten haben Sie noch in der Russischen Föderation?

A: Onkel, eine Tante, Cousins, Cousinen leben alle noch dort.

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie, welcher Volksgruppe gehören Sie an und welcher Religion?

A: Ich bin russische Staatsbürgerin, gehöre der tschetschenischen Volksgruppe an und bin Moslem.

F: Womit bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

A: Ich bin in der GVS.

F: Haben Sie jemals ein Schengen Visum beantragt?

A: Nein.

F: Sind Sie sich da sicher?

A: Ja.

F: Ich habe hier den Visumantrag aus dem Jahr 2016.

A: Ich dachte Sie meinten ob ich mit Visum eingereist bin.

F: Wann haben Sie dieses Visum beantragt?

A: Ungefähr einen Monat vor unserer Einreise nach Österreich.

F: Wann haben Sie sich Ihren Reisepass ausstellen lassen?

A: Auch vor der Einreise nach Österreich.

F: Aus welchem Grund suchen Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht und Asylgründe! (Freie Erzählung)

A: Ich bin wegen meinem Mann hier.

F: Haben Sie eigene Gründe?

A: Nein.

F: Ich weiße Sie nochmals auf das Neuerungsverbot hin.

F: Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

A: Ja.

F: Gibt es sonstige Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Können Sie sich noch an Ihre Angaben bei Ihrer Erstbefragung erinnern?

A: Ich weiß nicht mehr was ich gesagt habe.

F: Ist die Ausbildung Ihrer Kinder der einzige Fluchtgrund?

A: Ja.

F: Bitte ich möchte Ihnen nicht Satz für Satz aus der Nase ziehen.

A: Mein Mann hat Probleme zuhause. Deswegen bin ich her gekommen mit den Kindern.

F: Welche Probleme hat Ihr Mann?

A: Ich habe überhaupt keine Probleme zuhause, nur mein Mann.

F: Nochmals: Welche Probleme hat Ihr Mann?

A: Es ist schon lange her. Vor der Heirat hat er im Krieg teilgenommen und es zieht sich bis jetzt.

F: Und trotzdem konnten Sie bis 2016 in Tschetschenien leben, das sogar mit vier Kindern?

A: Wir mussten uns verstecken.

F: Wie haben Sie denn dann die Reisepässe bekommen und die Visa beantragt?

A: Ich kenne mich nicht aus mit Papieren, mein Mann hat sich damit beschäftigt. Jemand hat ihm geholfen.

F: Hatten Sie jemals Schwierigkeiten mit den Behörden Ihres Heimatlandes?

A: Nein.

F: Haben Sie schon einmal eine Straftat verübt?

A: Nein.

F: Waren Sie in Ihrer Heimat politisch aktiv?

A: Nein.

F: Können Sie sich vorstellen in Tschetschenien zu leben?

A: Nein. Ich will nicht nach Hause fahren. Ich will mit meinem Mann hier bleiben. An erster Stelle wegen meinem Mann an zweiter wegen der Ausbildung meiner Kinder.

F: Können Sie sich vorstellen an einem anderen Ort innerhalb der Russischen Föderation zu leben?

A: Ich entscheide nicht.

Mit mir werden die Feststellungen zur Situation in meinem Heimatland erörtert. Ich gebe dazu an:

A: Ich möchte nichts dazu sagen.

F: Wollen Sie die Länderfeststellungen ausgefolgt bekommen?

A: Nein.

F: Haben Sie besondere Bindungen zu Österreich? Sind Sie erwerbstätig oder besuchen Sie einen Deutschkurs bzw. eine Schule? Sind Sie in anderer Form integriert, z.B. Vereinsmitgliedschaften, etc.?

A: Ich habe keine Kurse besucht. Ich bin zu Hause. Es kommt jemand zu den Kindern, um zu helfen und da interessiere ich mich und schaue mit.

F: Ic

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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