Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
05.02.2019Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH Ra 2015/07/0049 mwN).
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; baurechtliche Bewilligung; subjektiv-öffentliches Recht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.71.001.2016Zuletzt aktualisiert am
18.04.2019