RS Lvwg 2019/2/5 LVwG-AV-71/001-2016, LVwG-AV-72/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.2019
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

05.02.2019

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §77
BauO NÖ 1996 §6 Abs2
BauO NÖ 1996 §48 Abs1
BauO NÖ 1996 §48 Abs2

Rechtssatz

Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH Ra 2015/07/0049 mwN).

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; baurechtliche Bewilligung; subjektiv-öffentliches Recht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.71.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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