TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/3 W222 1431126-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.12.2018
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Entscheidungsdatum

03.12.2018

Norm

AsylG 2005 §2 Abs1 Z13
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §54 Abs1 Z1
AsylG 2005 §54 Abs2
AsylG 2005 §55 Abs1
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9 Abs2
BFA-VG §9 Abs3
B-VG Art.133 Abs4

Spruch

W222 1431126-3/13E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Nepal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2015, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.11.2018 zu Recht erkannt:

A)

I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides abgewiesen.

II. Der Beschwerde gegen die Spruchpunkte III. und IV. des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe stattgegeben, dass es zu lauten hat:

"Gemäß § 9 Abs. 2 und 3 BFA-VG ist eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig. Der Beschwerdeführerin wird gemäß § 54 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 55 Abs. 1 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel ‚Aufenthaltsberechtigung plus' für die Dauer von zwölf Monaten erteilt."

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

Die Beschwerdeführerin, eine nepalesische Staatsangehörige, stellte am 17.08.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde von Organen der Sicherheitsbehörde am 18.08.2012 einvernommen. Die Beschwerdeführerin gab an XXXX zu heißen und am XXXX in XXXX , Nepal geboren worden zu sein. Sie habe die Grundschule von 1991 bis 2003 in XXXX besucht. Ihr Vater sei verstorben und ihre Mutter lebe in Dubai. Sie habe nie einen Reisepass besessen. Als Fluchtgrund gab sie Folgendes an: "Ich arbeiter seit ca. 12 Jahren als Haushaltshilfe in einem Haushalt in XXXX . Der Sohn der Familie wollte mich vergewaltigen. Ich wehrte mich aber dagegen und schrie so laut, dass sogar die Nachbarn kamen um Nachschau zu halten. Die Familie fühlte sich dadurch beleidigt bzw. schämte sich. Aus Rache dafür, wollte mich die Familie umbringen. Ich flüchtete jedoch nach XXXX . Dort wurde ich sogar von dem Sohn und seinem Vater verfolgt. Aufgrund dessen musste ich flüchten. Andere Fluchtgründe habe ich nicht. Ich werde weder politisch noch religiös verfolgt."

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 12.11.2012 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab die Beschwerdeführerin Folgendes an:

"F.: Aus welchem Gebiet/welcher Region Ihres Heimatlandes kommen Sie.

A.: Ich wurde in XXXX geboren und bin dort aufgewachsen. Ich lebte in XXXX , XXXX . Ich kann mich aber an die Straße, wo unser Haus steht nicht mehr erinnern. Auch die Hausnummer ist mir nicht geläufig.

F.: Sind Ihre Eltern nepalesische Staatsbürger.

A.: Ja, mein Vater heißt XXXX und meine Mutter XXXX .

F.: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf.

A.: Seit dem 18.08.2012.

F.: Wenn Sie im Besitz von Beweismitteln bzw. Identitätsdokumenten sind, legen Sie diese bitte vor.

A.: Mein Reisepass ist beim Schlepper.

F.: Wann und von welcher Behörde wurde Ihr Reisepass ausgestellt.

A.: Von der zuständigen Behörde in XXXX , ich flog mit diesem Reisepass legal von XXXX nach New Delhi.

F.: Sie sagten in der Erstbefragung, Sie hätten nie einen Reisepass besessen.

A.: Das muss ein Missverständnis gewesen sein, denn gleichzeitig sagte ich ja, dass ich von XXXX nach Delhi geflogen wäre, das geht nicht ohne Pass.

F.: Welche Dokumente befinden sich noch in Ihrem Herkunftsstaat.

A.: Meine Geburtsurkunde, meine Zeugnisse.

F.: Haben Sie einen Führerschein.

A.: Nein.

F.: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie, welchen Beruf haben Sie.

A.: Ich habe in XXXX die Schule von der ersten bis zur sechsten Klasse besucht. Ab der siebenten Klasse besuchte ich die Schule in XXXX . In XXXX hieß die Schule XXXX und in XXXX besucht ich die XXXX von der sechsten Klasse bis zur 12. Klasse. Ich habe keinen Beruf.

F.: Haben Sie während der Schule auch schon gearbeitet.

A.: Nein, ich habe die Schule abgeschlossen und dann zu arbeiten begonnen. Während ich die Schule besuchte, habe ich nicht gearbeitet.

F.: Ab wann arbeiteten Sie, geben Sie chronologisch Ihre Dienstgeber an.

A.: Ich habe immer nur zuhause gearbeitet in meinem Elternhaus. Ich muss aber angeben, dass mein Vater nicht mehr lebt.

F.: Sie haben aber im Rahmen der Erstbefragung andere Angaben gemacht. Diesen Angaben im Rahmen der Erstbefragung ist zu entnehmen, dass Sie außer Haus gearbeitet hätten. Möchten Sie dazu eine Stellungnahme abgeben.

A.: Ich habe bei einem Cousin meiner Mutter gearbeitet, dieser heißt XXXX . Ich habe dort zu arbeiten begonnen, da war ich 12 Jahre alt. Ende März des Jahres 2012 habe ich dort zu arbeiten aufgehört.

F.: Schildern Sie den Tagesablauf.

A.: Ich habe als ich 12 Jahre alt war im Haushalt des XXXX zu arbeiten begonnen. Ich habe im Hause meiner Tante gelebt.

F.: Lebten Sie nicht bei Ihrer Mutter.

A.: Meine Mutter ging nach Dubai um dort zu arbeiten, Sie brachte mich vor Ihrer Ausreise nach Dubai zu meiner Tante. Das war im Jahre 1998.

F.: Stehen Sie in Kontakt mit Ihrer Mutter.

A.: Ja, ich stehe mit meiner Mutter regelmäßig in Kontakt. Sie arbeitet in Dubai, kommt aber nur selten nach Nepal. Wenn sie kommt, dann lebt sie in XXXX .

F.: Wo genau befand sich der Haushalt in dem Sie arbeiteten, geben Sie bitte die Adresse an. Aus welchen Personen besteht der Haushalt.

A.: Die Tante heißt XXXX , der Onkel XXXX . Diese haben zwei Söhne namens XXXX und XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an XXXX ist der Cousin meiner Mutter.

F.: Beschreiben Sie das Haus, in dem Sie beschäftigt waren.

A.: Es handelt sich um ein modernes Haus, besteht aus Erdgeschoss, dem ersten Stock und einem Balkon.

F.: Gab es außer Ihnen auch noch andere Bedienstete in diesem Haushalt.

A.: Nein. Der Haushalt wurde von meiner Tante und mir geführt. Sie hat wie ich Essen gekocht und sauber gemacht, und ich habe ihr geholfen.

F.: Warum haben Sie sich keine andere Arbeit gesucht. Sie sind nunmehr 26 Jahre alt.

A.: Die ersten Jahre, als ich bei meiner Tante lebte, besuchte ich noch die Schule. Ich konnte die 12. Klasse nicht abschließen, da ich krank geworden

F.: Wann sind Sie krank geworden.

A.: Ich bin vor der Prüfung, das war 2003 krank geworden, habe aber die Prüfung dann nicht wiederholt als ich gesund geworden bin. Ich habe dann 2003 bis 2005 eine Privatschule besucht, es handelt sich um die XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an, die Familie meiner Tante hat der XXXX Geld gegeben, damit ich die Schule besuchen konnte, 105.000,-- nepalesische Rupien. Nach eineinhalb Jahren ging der Familie das Geld aus und ich konnte die XXXX nicht mehr weiter besuchen. Die Familie sagte zu mir, dass neben dem Schulgeld auch weitere Ausgaben nötig wären und die Nebenausgaben für den Besuch der XXXX sind der Familie meiner Tante dann zu viel geworden.

F.: Welche Erkrankung hinderte Sie die Abschlussprüfung zu absolvieren.

A.: Ich hatte damals hohes Fieber.

F.: Warum haben Sie sich nach dem Abschluss bzw. Abbruch der XXXX keine Arbeit gesucht.

A.: Ich hatte keinen Schulabschluss. Zudem hat meine Tante gewünscht, dass ich ihr weiter zur Hand gehe, bis der älteste Sohn verheiratet ist und dann die Schwiegertochter bei der Arbeit im Haus hilft.

F.: Warum haben Sie nach dem Abschluss bzw. Abbruch der Fashion School nicht die Abschlussprüfung an der XXXX High School nachgemacht.

A.: Ich habe das aus den Augen verloren.

F.: Welchen Beruf übt Ihr Dienstgeber aus, welchen Beruf üben dessen Söhne aus.

A.: XXXX ist ca. 45 Jahre alt, der Onkel XXXX ist ca. 50 oder 55 Jahre alt. Diese haben zwei Söhne namens XXXX , welcher 27 Jahre alt ist und XXXX , welcher 22 Jahre alt ist.

Mein Onkel XXXX ist von Beruf Textilhändler bzw. der Inhaber einer Textilfabrik in XXXX und beschäftigt in seiner Fabrik 20 bis 25 Schneiderinnen.

XXXX hat seinen Vater unterstützt und XXXX hat die Schule besucht. Auf Nachfrage gebe ich an, XXXX hat die Schule nicht regelmäßig besucht, deswegen ging er mit 22 Jahren immer noch in die XXXX High School.

F.: Wie lautet der Name Ihres Vaters, Geburtsdatum und Wohnort.

A.: Mein Vater heißt XXXX . Er starb da war ich noch klein.

F.: Wie lautet der Name der Mutter, Geburtsdatum und Wohnort.

A.: Meine Mutter heißt XXXX , sie ist im Jahre XXXX geboren und lebt an der Adresse XXXX und XXXX . Seit ich ungefähr 12 Jahre alt bin, lebt meine Mutter in Dubai.

F.: Wovon lebte Ihre Mutter bevor Sie nach Dubai ging.

A.: Meine Mutter war Büroangestellte bei der Firma XXXX . Sie war in der Poststelle.

F.: Haben Sie Geschwister.

A.: Nein.

F.: Hat Ihr Vater Geschwister.

A.: Ich habe keine Kenntnis von der Familie meines Vaters. Mein Vater starb, da war ich eineinhalb Jahre alt. Ich kann aber die Todesursache nicht angeben, meine Mutter erzählte nur, dass er sehr viel getrunken hätte.

F.: Ging Ihre Mutter eine weitere Bindung ein.

A.: Nein, meine Mutter bleib allein. Meine Mutter und ich lebten bis zu meinem 12. Lebensjahr in XXXX . Mein Vater hat ein Haus in XXXX , XXXX und dort lebten wir bis zu meinem 12. Lebensjahr. Wir haben dann unser Haus verlassen.

F.: Was wurde aus dem Hause Ihres Vaters.

A.: Ich weiß es nicht, es befindet sich im Besitz meiner Mutter. Ich kann aber keine Angaben dazu machen, was auch dem Haus wurde. Wir übersiedelten dann nach XXXX in ein Eigenheim an der Adresse. Es gibt dort in XXXX keine Hausnummern und keine Straßenbezeichnungen. Bei uns stand nur XXXX an der Hauswand. Meine Mutter brachte mich dorthin und ging nach Dubai.

F.: Was wollte Ihre Mutter in Dubai.

A.: Sie hat dort Arbeit gefunden.

F.: Über welches Aufenthaltsrecht verfügt Ihre Mutter in Dubai.

A.: Sie hat ein Visum.

F.: Hat Ihre Mutter Geschwister.

A.: Meine Mutter hatte eine sehr enge Bindung zu den Kindern ihres Onkels.

F.: Anders gefragt. Wie viele Kinder hatte die Mutter Ihrer Mutter.

A.: Meine Großmutter mütterlicherseits hat drei Töchter, meine Mutter und zwei weitere Töchter. Die beiden Geschwister der Mutter heißen XXXX und XXXX .

F.: Schildern Sie die Lebensumstände von XXXX und XXXX , ihre beiden Tanten. Wie alt sind die beiden.

A.: XXXX ist ungefähr 45 Jahre alt und XXXX ca. 46 Jahre alt. Beide leben mit den Familien im Dorf XXXX , im Süden meines Heimatlandes.

XXXX ist verheiratet und hat Kinder, ebenso wie XXXX . Ich kann aber keine Angaben dazu machen, wovon die beiden leben. Ich weiß nur dass Sie im Dorf XXXX leben. Aus dem Dorf stammt meine Mutter und die Eltern meiner Mutter. Mein Vater und dessen Familie lebten in XXXX .

F.: Wann haben Sie zum ersten Mal daran gedacht, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen.

A.: Im Juli 2012. Ich habe am 09.07.2012 oder 10.07.2012 das Haus meiner Tante verlassen und ging zu meiner Freundin XXXX . Auf Nachfrage gebe ich an, es handelt sich dabei um meine Freundin aus der Kindheit, welche in XXXX verheiratet ist.

F.: Haben Sie Ihre Freundin von Ihrem Kommen in Kenntnis gesetzt.

A.: Ich hatte ihre Telefonnummer nicht. Ich reiste mit dem Bus von XXXX nach XXXX .

F.: Dann kennen Sie die Adresse.

A.: Meine Freundin XXXX besitzt ein eigenes Haus an der Adresse XXXX (Nummer, keine Ahnung) in der Nähe des XXXX .

F.: Woher wussten Sie, dass Ihre Freundin dort wohnt.

A.: Meine Freundin hat schon immer dort gewohnt, es handelt sich um Ihr Elternhaus. Sie blieb auch nach der Verehelichung dort wohnen. Sie hat nach der Verehelichung am XXXX Unterkunft genommen.

F.: Woher wusste Sie, dass Ihre Freundin in XXXX lebt.

A.: Meine Tante berichtete mir von ihr. Die Schwiegereltern meiner Freundin leben an der Adresse XXXX , die Eltern meiner Freundin leben an der Adresse XXXX und ich lebte bei den Eltern meiner Freundin.

F.: Wie heißen die Eltern Ihrer Freundin.

A.: Ich habe nie gefragt. Ich sagte zu diesen einfach Onkel und Tante. Auf Nachfrage gebe ich an, der Vater meiner Freundin hat ein Handelsgeschäft, er handelt mit Trockenfrüchten.

F.: Haben Sie Ihre Tante von der Reise zu Ihrer Freundin in Kenntnis gesetzt.

A.: Nein. Ich bin davongelaufen.

F.: Woher hatten Sie das Geld für die Reise zu Ihrer Freundin.

A.: Ich hatte ausreichend Geld für die Reise nach XXXX . Ich habe dann von 09.07.2012 bis 15.08.2012 bei meiner Freundin gelebt.

F.: Wann haben Sie ihr Heimatland tatsächlich verlassen.

A.: Am 15.08.2012 habe ich den Flug von XXXX nach New Delhi genommen.

F.: Wo waren Sie die letzte Nacht vor ihrer Ausreise aufhältig.

A.: Zuhause an meiner Heimatadresse, diese lautet XXXX und XXXX . Dort lebt aktuell meine Tante mit ihrer Familie.

F.: Reisten Sie schlepperunterstützt nach Österreich ein.

A.: Ja.

F.: Wieviel verlangte die Schlepperorganisation.

A.: Das weiß ich nicht.

F.: Warum wissen Sie das nicht.

A.: Meine Freundin XXXX hat die Ausreise bezahlt.

F.: Wovon lebt Ihre Freundin.

A.: Sie ist von Beruf Lehrerin, der Gatte Bankangestellter.

F.: Was wurde dafür vereinbart.

A.: Österreich.

F.: Geben Sie chronologisch und lückenlos die Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre in Ihrer Heimat an.

A.: Bis ungefähr zu meinem 12. Lebensjahr in XXXX und dann in XXXX .

F.: Haben Sie den von ihnen angegebenen Familiennamen in ihrem Herkunftsstaat auch schon geführt.

A.: Ja.

F.: Sind Sie in Ihrer Heimat vorbestraft?

A.: Nein.

F.: Waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat.

A.: Nein.

F.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie politisch tätig.

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei.

A.: Nein.

F.: Haben oder hatten Sie sonstige Probleme aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Organisation, das heißt einem Club oder Verein.

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses Probleme?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit.

A.: Nein.

F.: Hatten sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte, etc.)

A.: Ja.

F.: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen teil.

A.: Nein.

F.: Schildern Sie die Gründe, warum sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß.

Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor österreichischen Behörden falsche Angaben gemacht haben oder sollte es zu sonstigen Ungereimtheiten gekommen sein, so werden Sie aufgefordert, dies jetzt bekannt zu geben.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

A.: Mitte April des Jahres 2012, es war glaublich ein Mittwoch, 18.00 Uhr, 18.30 Uhr habe ich mich gegen die versuchte Vergewaltigung des XXXX gewehrt. Ich habe Nachbarn gebeten mir zu helfen, so wurde bekannt, was passiert war. Ich kann die Namen der Nachbarn nicht wiedergeben, diese leben auf der anderen Straßenseite. Der Vergewaltigungsversuch hat in meinem Zimmer stattgefunden, XXXX war alkoholisiert, das Fenster war offen und so haben die Nachbarn meine Hilferufe gehört und kamen vor die Haustür um mich zu beschützen. Meine Tante kam auf meine Hilferufe auch in mein Zimmer und schickte ihren Sohn weg. Sie sagte zur mir, dass ich gesehen hätte, dass XXXX alkoholisiert wäre und dass meine Hilferufe nicht gut gewesen wären. Sie schimpfte mit mir. Sie sagte XXXX wäre so was wie mein Bruder, und ich sollte nicht die gesamte Familie in Verruf bringen. Abends kam mein Onkel und hat auch noch mit mir geschimpft, dann hat man mich im Haus eingesperrt. Ich durfte nicht auf die Straße und durfte mit niemanden sprechen, so dass ich niemandem von den Vorfällen berichten kann.

Es war für meine Tante eigentlich nicht so schlimm dass XXXX versucht hatte mich zu vergewaltigen. Viel schlimmer war, dass die Familie das Gesicht verloren hatte.

Im Juli war dann die Tante allein zu Hause und ich habe die Gelegenheit genützt und habe die Flucht ergriffen. Ich reiste dann mit dem Bus zu meiner Freundin und lebte bei den Eltern meiner Freundin in XXXX .

F.: Warum haben Sie nicht in XXXX Anzeige erstattet.

A.: Ich hatte auch in XXXX Angst, der Onkel ist reich und hätte ja ohne weiteres nach XXXX kommen können.

F.: Hatten Sie bei den Eltern der Freundin irgendwelche Probleme mit der Familie von XXXX .

A.: Nein. Ich hatte dort keine Probleme. Ich wollte aber dort nicht bleiben.

F.: Nepal ist relativ groß, Sie hätten auch in anderen Provinzen und Städten Arbeit suchen und leben können.

A.: Ja, das stimmt. Es gibt in Nepal keine Gesetze, wer Geld hat, regiert.

F.: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben.

A.: Nein.

F.: Haben Sie sämtliche Gründe, warum Sie die Heimat verlassen haben, vollständig geschildert.

A.: Ja.

F.: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten.

A.: Ich habe Angst vor meinem Onkel und dessen Familie, denn die sagte zur mir, dass sie mich umbringen würden, sollte ich mich je an die Behörden wenden. Sie sagten das an dem Tag, an dem XXXX versucht hatte mich zu vergewaltigen.

F.: Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe, die gegen eine Ausweisung sprechen? Haben Sie familiäre Interessen in Österreich?

A.: Ich habe hier niemanden.

F.: Leben Sie mit jemanden in Österreich zusammen, wenn ja, seit wann?

A.: Nein.

F.: Haben Sie weitere Verwandte in Österreich?

A.: Nein, keine Verwandten, keine Freunde.

F.: Haben Sie private Interessen (Grundstücke, Firmen, Aktien) in Österreich? Wenn ja, konkretisieren Sie diese!

A.: Nein.

F.: Sind Sie in irgendwelchen Vereinen tätig?

A.: Nein.

F.: Besuchten Sie in Österreich irgendwelche Kurse oder absolvierten sie eine Ausbildung?

A.: Ich besuche aktuell einen Deutschkurs.

F.: Von welchen finanziellen Mitteln bestreiten Sie Ihren derzeitigen Lebensunterhalt?

A.: Ich lebe von der Grundversorgung.

F.: Sind Sie derzeit berufstätig?

A.: Ich arbeite nicht.

F.: Wurden Sie in Österreich jemals von einem Gericht verurteilt oder mit einem Aufenthaltsverbot oder einer Ausweisung belegt.

A.: Ich habe keine Probleme mit den Gesetzen in Österreich.

F.: Haben sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Ihr Heimatland zu verlassen, vollständig geschildert.

A.: Ja.

F.: Wurde Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt, Ihre Probleme vollständig und so ausführlich, wie Sie es wollten, zu schildern.

A.: Ja.

F.: Wollen Sie noch etwas angeben, was ihnen besonders wichtig erscheint.

A.: Nein"

Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 15.11.2012, Zahl: XXXX wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nepal (Spruchpunkt II.) abgewiesen, und die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nepal ausgewiesen (Spruchpunkt III.).

Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 04.10.2013, Zl. C19 431126-1/2012/7E wurde der bekämpfte Bescheid gemäß § 66 Abs. 2 AVG behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurückverwiesen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ersuchte am 24.04.2014 um Überprüfung der Angaben der Beschwerdeführerin zur Identität und zur Familie in Nepal. Der Recherchebericht vom 30.05.2014 ergab, dass keine der von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben zur Identität, den von ihr besuchten Schulen und zur Familie verifiziert werden konnten. Die Beschwerdeführerin und ihre Familie seien den Personen in der angegebenen Gegend nicht bekannt.

Die Beschwerdeführerin heiratete am XXXX einen österreichischen Staatsangehörigen.

Am 16.06.2015 wurde durch den rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführerin eine Säumnisbeschwerde erhoben.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 01.09.2015 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab die Beschwerdeführerin Folgendes an:

"F.: Im bisherigen Verfahren wurde Ihr Vorname als " XXXX " und Ihr Geburtsdatum mit " XXXX " angegeben. Auf der Heiratsurkunde vom XXXX ist Ihr Vorname mit " XXXX " und Ihr Geburtsdatum mit XXXX angeführt.

Können Sie das erklären?

A.: Ich hatte Angst vor der Polizei in Österreich, ich habe alles anders gesagt, aus Angst.

F.: Warum haben Sie bisher im Verfahren angegeben, Sie hätten keine Identitätsdokumente?

A.: Ich hatte damals keine Dokumente. Ich habe dann in Nepal angerufen bei einem Freund und gesagt, dass ich den Reisepass brauche. Mein Freund hat dann den Schlepper angerufen, mein Freund war mit dem Schlepper bekannt. Der Schlepper hat dann meinen Reisepass einer anderen Person gegeben und der hat den Pass mir gegeben. Das war in Österreich.

F.: Seit wann sind Sie wieder in Besitz dieses Reisepasses?

A.: Seit Jänner 2014.

F.: Können Sie mittlerweile Deutsch sprechen oder verstehen?

A.: Ja. (Zertifikat A2 im Akt)

F.: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei?

A.: Ja.

F. Welcher Volksgruppe und Religion gehören Sie an?

A.: Ich gehöre der Volksgruppe der XXXX an und bin Hindu und Buddhist. Ich meine damit, meine Eltern sind Hindu und Buddhist. Ich glaube an beides.

F.: Können Sie die lateinische Schrift lesen?

A.: Ja.

F. Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder?

A. Ich bin seit XXXX mit dem österreichischen StA. XXXX verheiratet. Wir haben keine gemeinsamen Kinder.

F.: Hat Ihr Gatte Kinder?

A.: Nein.

F.: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf?

A.: Seit dem Jahr 2012.

F.: Wie sind Sie eingereist?

A.: Mit einem Schlepper. Ich bin mit einem Schlepper nach Indien gereist, von dort mit einem Flugzeug in ein mir unbekanntes Land und dann weiter mit dem Bus und Zug nach Österreich.

F.: Wenn Sie einen eigenen, echten Reisepass haben, warum sind Sie illegal eingereist, z. B. mit einem Visum?

A.: Mein Freund hat das alles organisiert, ich hatte keine andere Möglichkeit.

Nachgefragt gebe ich an, ich hatte keine andere Möglichkeit, weil ich so verwirrt war und keine Ahnung hatte, wie ich das alles organisieren soll.

F.: Haben Sie in einem anderen Land, außer Österreich, um Asyl angesucht?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie jemals einen Aufenthaltstitel außerhalb des Asylverfahrens? Verfügen Sie über sonstige Aufenthaltstitel in Österreich oder einem anderen EU Land?

A.: Nein, weder noch.

F.: Wann genau haben Sie sich entschlossen, dass Sie Ihr Heimatland verlassen?

A.: 2012, nachgefragt gebe ich an, ich weiß nicht mehr genau wann das war, ich glaube im Juni oder Juli.

F.: Wann haben Sie Ihr Heimatland tatsächlich verlassen?

A.: 2012, im August.

F.: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?

A.: Bei meiner Freundin. Nachgefragt gebe ich an, ihr Name ist XXXX . Sie wohnt in XXXX gewohnt. Bei ihr habe ich 2-3 Monate vor der Ausreise gewohnt. Nachgefragt gebe ich an, ich habe bei ihr im Mai, Juni und Juli 2012 gewohnt.

F.: Schildern Sie Ihre Ausreise.

A.: Meine Freundin hat alles für mich organisiert, sie hat mit dem Schlepper gesprochen, sie hat alles organisiert und finanziert und hat gesagt, wenn ich im Ausland Arbeit habe, soll ich alles zurückzahlen. Ich habe mich mit dem Schlepper nicht alleine getroffen, wir waren mehrere Personen, die aus Nepal ausgereist sind. Wir sind von XXXX abgeflogen, ich glaube dass wir in Indien umgestiegen sind. 2-3 Stunden hatten wir Aufenthalt im Transitbereich, dann sind wir weiter geflogen. Ich glaube, dass wir in Italien gelandet sind, von dort sind wir mit dem Zug weiter gefahren, die ganze Gruppe. Nach Österreich kamen wir mit dem Zug.

F.: Ist XXXX auch die Person, die Ihnen Ihren Reisepass wieder verschafft hat?

A.: Ja.

F.: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?

A.: Ich wurde am XXXX in XXXX geboren. Ich bin in XXXX aufgewachsen und habe dort die erste Klasse der Schule besucht.

Dann bin ich bei meinem Onkel in XXXX gewesen, ich habe beim Onkel gelebt. Nachgefragt gebe ich an, der Onkel heißt XXXX , er ist der Bruder meiner Mutter. Ich war ca. 10 oder 11 Jahre alt, als ich zu meinem Onkel gezogen bin.

Ich habe dann in XXXX meine Hauptschule gemacht und dann einen Design-Kurs gemacht. Dann haben die Probleme angefangen und ich habe Nepal verlassen.

F.: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie?

A.: Ich habe die 1. - 5. Klasse an der XXXX in XXXX abgeschlossen. Anschließend ging ich in die Schule in XXXX , das war die staatliche XXXX High School, dort habe ich die 6.-12. Klasse abgeschlossen.

Dann bin ich in die XXXX -Schule gegangen, 1 Jahr lang. Nachgefragt gebe ich an, das war die " XXXX " in XXXX .

Nachgefragt gebe ich an, ich habe die XXXX - Schule bis zum April oder Mai 2012 besucht, dann habe ich aufgehört. Normalerweise wäre das eine dreijährige Schule, aber ich habe nach einem Jahr aufgehört, weil meine Probleme angefangen haben und ich die Schule deswegen abbrechen musste.

V.: Bei der Schilderung Ihres Lebenslaufs haben Sie zuvor angegeben, Sie hätten die erste Schulklasse in XXXX besucht.

A.: Ich habe die 1. bis 5. Klasse an der XXXX in XXXX besucht, danach die XXXX High School

V.: In der letzten Einvernahme haben Sie angegeben, Sie hätten von 2003 bis 2005 eine Privatschule in XXXX besucht, die " XXXX ". Auch diese Schule hätten Sie nicht abgeschlossen, weil sich Ihre Familie das Schulgeld und die Nebenausgaben nicht mehr leisten konnte.

A.: 2003 bis 2005 war ein Training, eine "Training School". Nachgefragt gebe ich an, ich wollte ein Diplom haben, aber bevor man die XXXX -Schule besucht, muss man sich vorbereiten, nachher hatte ich einen Aufnahmetest für die Design Schule. In der Training-Schule habe ich mich nur vorbereitet.

F.: Wie haben Sie dann die XXXX -Schule bis 2012 finanziert?

A.: Mein Onkel XXXX hat das bezahlt.

F.: Woher hatte er dann 2011 - 2012 das Geld wieder, wenn Sie 2005 die Schule aufgrund finanzieller Schwierigkeiten abbrechen mussten?

A.: Mein Onkel hat immer gesagt, er tut für mich alles, aber dann habe ich mitbekommen, dass meine Mutter aus Dubai Geld für mich an den Onkel geschickt hat.

F.: Womit haben Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten?

A.: Mein Onkel XXXX und meine Tante haben für mich gesorgt. Die Tante heißt XXXX . Ich habe sie nur Tante genannt. Sie sind bis zu meiner Ausreise für meinen Lebensunterhalt aufgekommen.

F.: Haben Sie in der Heimat jemals gearbeitet?

A.: Nein. Ich habe in einer Boutique ausgeholfen, das war 2003 bis 2005. Ich habe dafür kein Gehalt erhalten, sondern das war als Übung für die Schule. Ich habe manchmal den Nachbarskindern Nachhilfe gegeben.

V.: Sie haben in der vorherigen Einvernahme angegeben, Sie hätten ab dem Alter von 12 Jahren bei einem Cousin Ihrer Mutter gearbeitet, dieser heiße XXXX . Sie hätten Arbeiten im Haushalt verrichtet.

F.: Ist das dann nicht korrekt?

A.: Nein, ich habe außer der Boutique nirgends geholfen, ich war nur bei meiner Tante und bei meinem Onkel, dort habe ich gewohnt.

F.: Wer ist XXXX ?

A.: Das ist der Sohn von meinem Onkel, mein Cousin. Sein Name lautet korrekt "Man XXXX ".

F.: Welche Verwandte leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)

A.: Ich habe nur mit meinem Onkel XXXX und meiner Tante, seiner Frau, Kontakt. Ich habe noch Tanten mütterlicherseits, aber mit denen habe ich keinen Kontakt. Onkel habe ich keine.

mütterlicherseits:

XXXX und XXXX , sie wohnen außerhalb von XXXX , genau weiß ich es nicht. Ich weiß nicht, ob sie verheiratet sind.

Väterlicherseits kenne ich meine Verwandten nicht. Mein Vater verstarb, als ich noch ganz klein war.

F: Schildern Sie die Lebensumstände Ihrer Verwandten im Heimatland.

A.: XXXX und seine Frau wohnen in XXXX , XXXX . Eine Hausnummer gibt es nicht. Sie haben 2 Sohne, XXXX und XXXX .

Mein Onkel ist ein Geschäftsmann, er ist selbständiger Geschäftsmann. Nachgefragt gebe ich an, er hat ein Bekleidungsgeschäft und verkauft dort auch Geschenkartikel. Das Geschäft ist in XXXX .

Meine Tante ist Hausfrau. Die beiden Söhne gehen noch zur Schule. Nachgefragt gebe ich an, XXXX ist 18 Jahre alt und besucht die XXXX High School, XXXX ist ca. 20-22 Jahre alt, er besucht ein College und hilft nebenbei dem Vater.

F.: Wie besteht der Kontakt zu den im Herkunftsstaat befindlichen Verwandten?

A.: Ich habe keinen Kontakt mit ihnen, seit ich in ihrem Haus Probleme hatte.

F.: Wie heißen Ihre Eltern, wo leben/lebten sie?

A.: Meine Mutter heißt XXXX (Rufname XXXX ) und XXXX (Rufname XXXX). Meine Mutter lebt in Dubai, ich habe gehört, dass sie in Abu Dhabi wohnt, wo genau, weiß ich nicht. Nachgefragt gebe ich an, ich hatte zuletzt ungefähr 2011 Kontakt mit ihr, telefonisch.

Mein Vater ist verstorben, als ich ca. 3 Monate alt war.

F.: Wo hat Ihre Mutter vor der Ausreise nach Dubai gewohnt?

A.: In XXXX . Ab und zu hat sie bei ihrem Bruder in XXXX gewohnt. Nachgefragt gebe ich an, sie hatte eine Wohnung in XXXX , eine Mietwohnung.

F.: Geben Sie chronologisch und lückenlos die Aufenthaltsorte der letzten 3 Jahre bis zur Ausreise an.

A.: Ich habe von Mai 2012 bis zu meiner Ausreise bei meiner Freundin XXXX in XXXX , XXXX gewohnt. Von dort bin ich ausgereist.

Davor habe ich bei meinem Onkel XXXX und seine Frau wohnen in XXXX ,

XXXX .

F.: Haben Sie jemals woanders gewohnt als an diesen beiden Orten?

A.: Nein.

F.: Haben Sie den von Ihnen angegebenen Familiennamen in Ihrem Herkunftsstaat auch schon geführt?

A.: Ja.

F.: Führten Sie irgendwann einmal einen anderen Namen?

A.: Seit meiner Eheschließung heiße ich XXXX . Ich habe den Spitznamen XXXX . Sonst nicht.

F.: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit "Ja" oder "Nein". Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:

F.: Sind Sie vorbestraft oder waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?

A.: Ich bin in der Heimat nicht vorbestraft, war nie inhaftiert und hatte keine Probleme mit der Polizei oder den Behörden.

F.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc?

A.: Nein.

F.: Sind oder waren Sie politisch tätig?

A.: Nein. Wenn es Demonstrationen gab, nahm ich schon Teil, aber Probleme hatte ich deswegen keine.

F.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses irgendwelche Probleme?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit irgendwelche Probleme?

A.: Nein.

F.: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Schulden, Racheakte etc.)?

A.: Ja.

F.: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland aktiv an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen teil?

A.: Nein.

F.: Schildern Sie nochmals die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß.

Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor österreichischen Behörden falsche Angaben gemacht haben oder sollte es zu sonstigen Ungereimtheiten gekommen sein, so werden Sie aufgefordert, dies jetzt bekannt zu geben.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

Schildern Sie bitte die Vorfälle so, als würden Sie alles zum ersten Mal erzählen.

A.: Mein Cousin XXXX war betrunken. Er war damals 18 Jahre alt. Er ist zu mir gekommen und hat mich sexuell belästigt. Ich habe geschrien, um Hilfe gerufen, aber niemand hat mir geholfen. Später kam mein Onkel, ich habe ihm alles erzählt. Ich wollte zur Polizei gehen, aber mein Onkel hat gesagt, ich soll nicht zur Polizei gehen. Der Onkel hat gesagt, ich soll niemandem von dem Vorfall erzählen. Ich konnte nicht einfach ruhig bleiben, ich hatte Angst, dass mein Cousin das wieder macht. Ich habe versucht, mit meiner Nachbarin darüber zu reden, aber mein Onkel hat immer aufgepasst, wenn ich mit jemandem rede.

Ich war nicht eingesperrt, aber ich wurde immer im Auge behalten und meine Kontakte wurden abgebrochen. Mein Onkel hatte Angst, wenn ich mich mit jemandem treffe, könnte ich von dem Vorfall erzählen. Er hat mich streng bewacht. Für mich war das kein Zuhause, sondern wie ein Gefängnis.

Eines Tages waren mein Onkel und meine Tante nicht zu Hause, da bin ich ohne etwas mitzunehmen von zu Hause weggelaufen, zu meiner Freundin nach XXXX . Ich bin nach XXXX gekommen und habe meine Freundin angerufen, dann bin ich mit ihr nach Hause gegangen.

F.: Wurden Sie von Ihrem Cousin XXXX vergewaltigt oder blieb es beim Versuch?

A.: Er hat es nur versucht, aber es gab keine tatsächliche Vergewaltigung.

F.: Wann genau hat sich dieser Vorfall ereignet?

A.: 2012, im April. Nachgefragt gebe ich an, es war Mitte April, genau weiß ich es nicht.

F.: Möchten Sie von sich aus noch etwas zu Ihrem Fluchtgrund angeben?

A.: Ich will hier Gerechtigkeit, ich verlange Gerechtigkeit.

F.: Was meinen Sie damit?

A.: Ich meine, ich weiß, Österreich ist nicht schuld, aber ich wollte hier Schutz, ich habe Schutz verlangt und ich hoffe, ich bekomme hier Schutz.

F.: Haben Sie sämtliche Gründe, warum Sie die Heimat verlassen haben, vollständig geschildert.

A.: Ja.

Es wird rückübersetzt. Die Antragstellerin wird aufgefordert genau aufzupassen und sofort bekannt zu geben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. sie noch etwas zu ergänzen hat.

Nach erfolgter Rückübersetzung gibt die Antragstellerin an:

Das ist alles korrekt so.

F.: Was ist bei dem Vorfall Mitte April konkret passiert, wie kam Ihr Cousin ins Zimmer, was geschah dann, ...?

A.: Ich war in meinem Zimmer. Meine Tante war nicht zu Hause, sie war einkaufen, mein Onkel war auch nicht da. Ich war allein zu Hause.

Er kam ins Zimmer, ich habe ihn immer als einen kleinen Bruder gesehen. Wir haben ganz normal geredet, wir haben über die Schule geredet. Ich habe gemerkt, er ist betrunken, weil er gestunken hat. Ich bin auf meinem Bett gesessen, er hat sich dann zu mir gesetzt, ich habe mir dabei nichts gedacht. Plötzlich hat er angefangen, meinen Körper zu berühren, ich habe ihn gesagt, er soll das nicht machen, aber er hat weiter gemacht. Ich habe angefangen zu schreien. Mein Fenster war offen, ich habe aus dem Fenster geschrien, aber er hat nicht aufgehört. Ich habe ihn weggestoßen, ein paar Mal. Dann bin ich in ein anderes Zimmer gelaufen.

Ich habe im anderen Zimmer die Türe von innen zugesperrt. Später ist nichts mehr passiert.

F.: Was ist dann weiter passiert, nachdem Sie sich im Zimmer eingesperrt haben?

A.: Später sind andere nach Hause gekommen, nachgefragt gebe ich an, meine Tante kam als erste nach Hause. Ich habe ihr das erzählt und meine Tante hat dann ihren Sohn geschimpft. Später kamen mein Onkel und mein anderer Cousin nach Hause. Ich habe meinem Onkel alles erzählt, aber mein Onkel hat mir nicht geholfen. Mein Onkel hat mir nicht geholfen, weil er sehr respektiert war und wenn ich den Vorfall weiter erzählt hätte, hätte er in der Gesellschaft keinen Respekt mehr gehabt.

F.: Welcher Ihrer beiden Cousins kam zu Ihnen ins Zimmer?

A.: XXXX .

F.: Ist das der jüngere oder der ältere Cousin?

A.: Der jüngere.

F.: Wie lange waren Sie nach der versuchten Vergewaltigung noch im Haus Ihres Onkels?

A.: Ich bin noch ca. 3 Wochen oder 1 Monat dort geblieben.

F.: Gab es in diesem Zeitraum weitere Vorfälle?

A.: Nein. Meine Tante war dann immer zu Hause, sie hat mich bewacht.

F.: Haben Sie sich wegen der versuchen Vergewaltigung jemals an die Behörden gewandt?

A.: Nein.

F.: Warum nicht?

A.: Ich hatte keine Chance dazu, nachgefragt gebe ich an, ich war eingesperrt.

V.: Sie haben zuvor in der heutigen Einvernahme angegeben, Sie wären NICHT eingesperrt gewesen.

A.: Ich habe gemeint, ich war nicht in einem Zimmer eingesperrt, aber ich durfte das Haus nicht verlassen.

F.: Haben Sie sich an eine andere Organisation gewandt, eine NGO, Menschenrechtsorganisation,...?

A.: Nein. Ich wusste nichts von solchen Organisationen.

F.: Warum waren Sie in XXXX nicht bei der Polizei oder einer anderen Organisation?

A.: Ich habe mit meiner Freundin darüber geredet, sie hat gesagt, das würde nichts helfen, in Nepal ist die Polizei korrupt, wer Geld hat, hat auch Macht.

V.: Aus Ihren bisherigen Angaben lässt sich keinesfalls schließen, dass Ihr Onkel so viel Geld oder Macht hatte.

A.: Ich habe bereits gesagt, mein Onkel ist Geschäftsmann, er hatte schon Geld.

F.: Warum sind Sie nicht in XXXX geblieben?

A.: Mein Onkel hat mich weiter gesucht.

F.: Was meinen Sie damit?

A.: Mein Onkel hat gewusst, dass ich nach XXXX gefahren bin, er kennt meine Freundin auch, und dass ich sonst niemanden habe.

F.: Wie ist das genau vor sich gegangen? Was genau ist in XXXX vorgefallen?

A.: Meine Freundin hat gesagt, dass mein Onkel zu ihr gekommen sei und nach mir gefragt hat. Ich habe meiner Freundin alles erzählt und habe gesagt, ich will nicht zurück zu meinem Onkel. Für mich war es schwer, in XXXX zu leben, weil mein Onkel mich dort gesucht hat. Ich hatte auch kein Geld. Dann hat meine Freundin mir vorgeschlagen, ich soll ins Ausland gehen.

F.: Wie hat Ihr Onkel Sie in XXXX gefunden bzw. wie hätte er Sie finden sollen?

A.: Ich habe ihn nicht getroffen, aber er wusste, dass ich dort bin.

F.: Woher wusste Ihr Onkel das?

A.: Er hat gewusst, dass ich sonst niemanden kenne in XXXX .

F.: War Ihr Onkel jemals bei Ihrer Freundin?

A.: Er hat meine Freundin kontaktiert, per Telefon. Nachgefragt gebe ich an, die ganze Familie kannte die Telefonnummer.

F.: Warum sollte Ihr Onkel Sie in XXXX verfolgt haben? Es war ja schon offensichtlich, dass Sie keine Anzeige erstatten würden.

A.: Wir waren doch einmal bei der Polizei, ich habe dort nicht Anzeige erstattet, sondern die Polizei hat das aufgeschrieben. Es ist nichts weiter passiert. Für uns war klar, das war, weil wir kein Geld der Polizei gegeben haben.

F.: Wann war das?

A.: Ende Mai 2012.

F.: Warum sind Sie nicht in einen anderen Teil von XXXX oder überhaupt Nepal verzogen?

A.: Ich habe sonst niemanden in Nepal, ich war nie in einer anderen Stadt gewesen.

F.: Sie kannten aber in Österreich auch niemanden, oder?

A.: Nein. Meine Freundin hat mir einfach gesagt, ich soll ins Ausland gehen und ein neues Leben starten, der Schlepper hat mich hergebracht, es war nicht geplant, dass ich nach Österreich gehe.

F.: Haben Sie Geschwister?

A.: Nein. Ich habe einen Bruder, aber ich habe keinen Kontakt.

F.: Wie heißt Ihr Bruder und wo wohnt er?

A.: Ich habe auch eine ältere Schwester.

F.: Wie heißen Ihre Geschwister, wie alt sind sie, wo leben sie....?

A.: Meine Schwester heißt XXXX , sie ist ca. 32 Jahre alt. Sie wohnt in XXXX .

Mein Bruder heißt XXXX , er ist ca. 37 Jahre alt, er wohnt in der Nähe von XXXX .

Beide sind verheiratet und beide haben Kinder.

Ich habe keinen Kontakt mit ihnen. Nachgefragt gebe ich an, sie sind beide verheiratet und haben ein eigenes Leben.

V.: Nach Durchsicht Ihres heute vorgelegten Reisepasses wurde festgestellt, dass sich in diesem ein Schengen-Visum (ausgestellt v. d. Französischen Botschaft), gültig von XXXX bis XXXX befindet. Zuvor in der Einvernahme gaben Sie an, Sie hätten nicht um ein Visum angesucht bzw. Sie wären illegal eingereist. Auf Nachfrage gaben Sie an, Sie hätten keine andere Möglichkeit gehabt als illegal zur reisen, weil Sie so verwirrt waren und keine Ahnung hatten, wie Sie das alles organisieren sollten.

F.: Was sagen Sie dazu?

A.: Nein, das stimmt nicht.

Visum wird der AW vorgehalten

F.: Was sagen Sie dazu?

A.: Das hat der Schlepper alles gemacht.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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