Norm
UWG §10Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 10 UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstigte eine unlautere Bevorzugung anstrebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132503Im RIS seit
17.04.2019Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021