RS OGH 2019/2/27 15Os146/18m (15Os147/18h)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2019
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Norm

MedienG §13 Abs3
MedienG §13 Abs4

Rechtssatz

§ 13 Abs 4 erster und zweiter Satz MedienG normieren keine notwendige, sondern eine hinreichende Bedingung für die Erzielung des gleichen Veröffentlichungswerts.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 146/18m
    Entscheidungstext OGH 27.02.2019 15 Os 146/18m
    Beisatz: Damit wird nicht ausgeschlossen, dass der gleiche Veröffentlichungswert durch andere Elemente der publizistischen Aufmachung erzielt werden kann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132496

Im RIS seit

15.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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