TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/6 W153 2215309-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 06.03.2019
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Entscheidungsdatum

06.03.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §18 Abs1 Z4
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §50
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1a

Spruch

W153 2215309-1/3E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Philippinen, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.01.2019, Zl. 1164342803-170970414, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige der Philippinen, stellte am 21.08.2017 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.

Im Zuge der Erstbefragung vom 21.08.2017 gab die BF an, auf den Philippinen geboren worden und Staatsangehörige der Philippinen zu sein. Im April 2005 sei sie legal von den Philippinen nach Österreich geflogen, um hier als Haushälterin zu arbeiten. In ihrer Heimat habe sie keine Arbeit gefunden. Zudem würden dort jetzt Unruhen herrschen, weshalb die BF Angst vor einer Rückkehr habe.

Am 08.01.2019 erfolgte eine weitere Einvernahme der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Hierbei gab sie an, sich seit 13 Jahren in Österreich aufzuhalten. Die letzten 10 Jahre habe sie einen Arbeitgeber XXXX und dadurch eine Legitimationskarte gehabt. Dafür habe sie nicht Deutsch benötigt, weshalb sie auch nur ein wenig Deutsch spreche. Da die Legitimationskarte nach 10 Jahren abgelaufen und nicht mehr verlängerbar sei, habe sie einen Asylantrag gestellt. Sie wisse nicht, ob dies der richtige Weg sei, um in Österreich zu bleiben. Die BF gab weiters an, die Familie ihres Arbeitgebers schon auf den Philippinen gekannt zu haben. Ihre Arbeitgeber hätten dann entschieden, dass sie als Haushaltshilfe mit nach Österreich gehen solle. Die BF habe dieses Jobangebot - auch mit Einverständnis ihres Mannes - angenommen, um ihre Familie finanziell unterstützen zu können. Ihre Eltern und ihre Geschwister sowie ihr Ehemann und ihre beiden Kinder würden noch auf den Philippinen leben. Ihre Kinder würden bei ihrem Mann im Haus leben. Dieser arbeite gelegentlich als Fahrer. Die BF habe ihre Familie ca. jedes 2. Jahr für ca. 1 Monat besucht und telefoniere einmal pro Woche mit ihr. Dazu befragt, weshalb die BF nicht zu ihrer Familie zurückkehren wolle, gab sie an, dass das Leben auf den Philippinen schwierig sei. Sie verdiene in Österreich mehr und könne so ihre Familie unterstützen, insbesondere in Hinblick auf das Schulgeld für ihre Kinder. Während sie gearbeitet habe, habe sie 1.180 Euro im Monat verdient und ca. 450 Euro im Monat auf die Philippen geschickt. Derzeit bekommen sie Geld von der Caritas und ihr früherer Arbeitgeber, bei welchem sie noch immer wohnhaft sei, gebe ihr 100 Euro als Taschengeld im Monat. Die BF führte weiter aus, dass sie einen Daueraufenthalt habe beantragen wollen, was jedoch an ihren fehlenden Deutschkenntnissen gescheitert sei. Da sie Geld für die Versorgung ihrer Kinder brauche, habe sie den Asylantrag gestellt. Sie wolle ihre Schulausbildung finanzieren und sie hoffe, dass ihre Kinder dann nach Österreich kommen können. Abgesehen von der finanziellen Unterstützung ihrer Familie gab die BF als weiteren Fluchtgrund an, dass es in ihrer Heimat chaotisch zugehe, seit es einen neuen Präsidenten gebe. Zudem könnte sie auf den Philippinen bei einer Schießerei getötet werden. Sie habe gelesen, dass in ihrer Ortschaft jemand vor ca. drei Monaten getötet worden sei. Sie habe sich in Österreich schon eingelebt und fühle sich hier sicher. Sie besuche einen Deutschkurs und sei bei einer christlich-philippinischen Community.

Im Zuge der Einvernahme legte die BF einige Dokumente aus der Heimat sowie eine Deutschkursbestätigung für einen A1 Kurs vom 31.01.2018 und eine Anmeldebestätigung für einen A2 Deutschkurs vor.

Das BFA hat mit Bescheid vom 21.01.2019 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) in Bezug auf den Herkunftsstaat Philippinen abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der BF gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) wurde gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) erlassen (Spruchpunkt IV.). Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung gemäß § 46 FPG auf die Philippinen zulässig ist (Spruchpunkt V.) und dass gemäß § 55 Abs. 1a FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe (Spruchpunkt VI.). In Spruchpunkt VII. wurde einer Beschwerde gegen diese Entscheidung gem. § 18 Abs. 1 Z 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt.

Zusammengefasst führte das BFA aus, dass die BF ihre Heimat aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen und im Falle einer Rückkehr nichts zu befürchten habe, weder aufgrund der allgemeinen Lage noch aufgrund ihrer individuellen Situation. Die BF verfüge im Heimatland über verwandtschaftliche Anknüpfungspunkte, weshalb sie bei einer Rückkehr über Unterstützungs- und Unterkunftsmöglichkeiten verfüge und es sei ihr zuzumuten, dort einer Arbeit nachzugehen. Die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel gem. § 57 AsylG würden nicht vorliegen. Die BF habe in Österreich keine Verwandten, gehe hier keiner Arbeit nach und bestreite ihren Aufenthalt durch finanzielle Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Obwohl sie schon seit 2005 in Österreich sei, spreche sie kein Deutsch. Die Abschiebung sei auch unter Berücksichtigung des § 50 FPG zulässig. Wie dargestellt, habe die BF keine Verfolgungsgründe vorgebracht, weshalb die sofortige Umsetzung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Interesse eines geordneten Fremdenwesens geboten sei.

In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde wurde das Vorbringen der BF wiederholt und auf ihren langjährigen Aufenthalt in Österreich sowie ihr Privatleben verwiesen. Die BF bemühe sich, Deutsch zu lernen und besuche mehrere Deutschkurse. Sie habe sich auch um eine Integration in die österreichische Gesellschaft bemüht und während ihres Aufenthaltes einen engen Freundeskreis aufgebaut. Sie sei auch bei einer philippinischen Community Couples for Christ tätig.

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Feststellungen:

Zur Person und den Fluchtgründen der BF wird festgestellt:

Die BF ist eine Staatsangehörige der Philippinen. Sie reiste bereits im Jahr 2005 aus ihrer Heimat aus, um in Österreich einer Arbeitsstelle als Hausangestellte nachgehen können. Dafür war sie im Besitz einer Legitimationskarte der Republik Österreich, welche bis zum 16.01.2017 gültig war.

Am 21.08.2017 stellte die BF den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz, um ihren Aufenthalt im österreichischen Bundesgebiet zu verlängern.

Die BF leidet an keiner lebensbedrohlichen Krankheit.

Die BF hat ihre Heimat aus wirtschaftlichen Gründen verlassen.

Es kann nicht festgestellt werden, dass die BF in ihrer Heimat einer asylrelevanten Verfolgung ausgesetzt ist.

Es kann nicht festgestellt werden, dass sie auf den Philippinen aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Gesinnung verfolgt werden würde.

Zur Rückkehrsituation der BF wird Folgendes festgestellt:

Es kann keine wie immer geartete existentielle Gefährdung der BF im Fall ihrer Rückkehr in die Heimat festgestellt werden.

Die BF hat Berufserfahrung und ist arbeitsfähig, sodass sie im Herkunftsstaat zumindest durch einfache Arbeit das nötige Einkommen erzielen könnte, um sich eine Existenzgrundlage zu schaffen.

Zudem leben noch ihre Eltern und Geschwister sowie ihr Ehemann und ihre beiden Kinder auf den Philippinen.

Zum Privat- und Familienleben der BF wird festgestellt:

In Österreich befinden sich keine Familienangehörigen oder Verwandten der BF.

Nicht festgestellt wird das Vorliegen einer ausgeprägten und verfestigten entscheidungserheblichen individuellen Integration der BF in Österreich.

Die BF ist in Österreich strafrechtlich unbescholten. Sie hat bislang lediglich an einem A1 Deutschkurs teilgenommen und sich für einen weiteren Deutschkurs A2 angemeldet. Sie bezieht derzeit Leistungen aus der Grundversorgung.

Hinweise auf das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen kamen nicht hervor.

Zur Situation auf den Philippinen werden folgende Feststellungen aus dem BFA-Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zitiert:

1. Politische Lage

Die Philippinen haben ca. 300.000 km² Fläche und ca. 100 Mio. Einwohner (2014). Die Hauptlandessprache ist Pilipino (Tagalog). Die Regierungsform des Landes ist ein Präsidialsystem, Staatsoberhaupt und Regierungschef ist seit Juni 2016 Rodrigo Duterte (AA 11.2016a). Das philippinische Präsidialsystem folgt weitgehend dem US-amerikanischen Vorbild mit zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus mit etwa 290 Abgeordneten und einem 24-köpfigen Senat. Die Kongressabgeordneten werden alle drei Jahre gewählt, während die Amtszeit von Senatoren sechs Jahre beträgt, wobei jeweils die Hälfte von ihnen nach drei Jahren gewählt wird. Der mit großen Befugnissen ausgestattete Präsident an der Spitze der Exekutive ist gleichzeitig in Personalunion Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt die Mitglieder des Kabinetts und hat ein Vetorecht bei Gesetzesbeschlüssen des Kongresses. Seine Amtszeit endet nach sechs Jahren, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Legislative besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat (GIZ 12.2016a).

Die Regierung des am 9. Mai 2016 gewählten und seit dem 30. Juni 2016 regierenden Präsidenten Rodrigo Duterte hat die Bekämpfung der Drogenkriminalität, die Armuts- und Korruptionsbekämpfung, die Befriedung der inneren muslimischen und kommunistischen Rebellionen und einen föderalen Umbau des Staates zu den wichtigsten Prioritäten ihrer Politik erklärt. Menschenrechtsorganisationen sorgen sich um die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Zuge der Anti-Drogen-Kampagne, bei der es zu zahlreichen Tötungen durch die Polizei oder durch Unbekannte kam (AA 11.2016b).

Quellen:

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AA - Auswärtiges Amt (11.2016a): Philippinen, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/01-Nodes_Uebersichtsseiten/Philippinen_node.html, Zugriff 27.3.2017

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AA - Auswärtiges Amt (11.2016b): Philippinen, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Philippinen/Innenpolitik_node.html, Zugriff 27.3.2017

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GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (12.2016a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 27.3.2017

2. Sicherheitslage

Seit der Unabhängigkeit der Republik der Philippinen am 4. Juli 1946 existiert eine Reihe virulenter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Konflikte, die bis heute von sämtlichen Regierungen gar nicht oder nur teilweise gelöst werden konnten. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Gruppen, die - mitunter auch bewaffnet - gegen die Zentralregierung und für unterschiedliche politische Ziele kämpfen. Nennenswert sind vor allem die kommunistische Neue Volksarmee (NPA) auf der Norsinsel Luzon und die Moro Nationale Befreiungsfront (MNLF) auf der Südinsel Mindanao, welche für einen unabhängigen Bangsamoro-Staat kämpft. Hinzu kommen muslimische Organisation, wie die Moro Islamische Befreiungsfront (MILF) (GIZ 12.2016a).

Am 2. September 2016 wurde ein Bombenanschlag auf einen Nachtmarkt in der in Ost-Mindanao gelegenen Stadt Davao verübt. Im Nachgang dieses Anschlags und aufgrund erhöhter Gefahren von terroristischen Anschlägen wurde die philippinische Polizei am 1. Dezember 2016 landesweit bis auf weiteres in eine erhöhte Alarmbereitschaft versetzt und ein "State of Lawlessness" ausgerufen. Dies erfolgte im Kontext von Gefechten der philippinischen Armee mit islamistischen Gruppen im Süden des Landes (Mindanao) sowie eines Bombenanschlags in Marawi (Mindanao) und eines vereitelten Bombenanschlags in der Nähe der Botschaft der USA in Manila. Zudem führten kommunistische Rebellen insbesondere in Mindanao erneut Anschläge und Entführungen durch. Anschläge philippinischer terroristischer Gruppierungen können sich überall im Land ereignen. Erhöhte Gefährdungen bestehen vor allem in den Großstädten des Landes an belebten Orten wie Einkaufszentren und bei Veranstaltungen mit größeren Menschenmengen (z.B. bei Festivals und Prozessionen). Auf Mindanao und in der Sulu-See ist die Gefahr jedoch besonders hoch. Unterschiedliche Gruppen von islamistischen Terroristen liefern sich in Mindanao zum Teil schwere Gefechte mit der philippinischen Armee und führen Bombenanschläge und vermehrt Entführungen von Filipinos und auch von Ausländern durch. Die in der Region operierende islamistische Terrorgruppe Abu Sayyaf ist für Entführungen und Ermordungen vor allem auf Mindanao und in der Sulu-See verantwortlich und zielt vermehrt auf ausländische Entführungsopfer. Ein Entführungsrisiko kann auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Kommunistische Rebellen der New People¿s Army (NPA) führen insbesondere in Mindanao und vereinzelt auch in anderen Regionen der Philippinen einen bewaffneten Guerillakampf gegen philippinische Sicherheitskräfte, verüben Bombenanschläge sowie Entführungen. Auch in Manila und Cebu besteht die Gefahr von Anschlägen und Entführungen. Seit einem Bombenanschlag im Jahr 2011, auf einen Reisebus in Makati, dem Geschäftszentrum von Manila, gab es mehrere Berichte über verhinderte Bombenanschläge im Großraum Manila (AA 3.3.2017).

Präsident Duterte hat Friedensprozesse mit den muslimischen und kommunistischen Rebellen in unterschiedlichen Teilen des Landes eingeleitet und Waffenstillstände geschlossen. Die Regierung hat die Moro National Liberation Front (MNLF), die Moro Islamic Liberation Fighters (MILF) sowie die kommunistischen Aufständischen der New People's Army (NPA) in ihre Friedensbemühungen einbezogen. Davon unabhängig setzt sie ihren Kampf gegen die islamistische und terroristisch operierende Abu Sayyaf fort (AA 11.2016b). Duterte kündigte jedoch im Februar 2017 den Waffenstillstand mit den kommunistischen Rebellen (DS 3.2.2017).

Quellen:

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AA - Auswärtiges Amt (11.2016b): Philippinen, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Philippinen/Innenpolitik_node.html, Zugriff 27.3.2017

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AA - Auswärtiges Amt (3.3.2017): Philippinen, Reise- und Sicherheitshinweise,

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PhilippinenSicherheit.html, Zugriff 27.3.2017

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DS - Der Standard (3.2.2017): Duterte kündigt Waffenstillstand mit Kommunistischen-Rebellen,

http://derstandard.at/2000052061953/Duterte-kuendigt-Waffenstillstand-mit-kommunistischen-Rebellen-auf, Zugriff 27.3.2017

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GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (12.2016a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 27.3.2017

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2.1. Anti-Drogen-Kampagne

Noch vor seiner Wahl versprach Präsident Duterte, den Konsum illegaler Drogen innerhalb eines halben Jahres zu beenden (NZZ 30.1.2017).

Kurz nach dem Amtsantritt von Präsident Duterte am 30.6.2016 startete die Regierung eine Anti-Drogen-Kampagne, die im ganzen Land zu einer Welle von rechtswidrigen Tötungen führte. In vielen Fällen steht der Verdacht im Raum, es könnte sich um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. Die Tötungen begannen nach dem Amtsantritt von Präsident Duterte, der sich mehrfach öffentlich dafür ausgesprochen hatte, dass Personen, die im Verdacht standen, Drogen zu konsumieren oder zu verkaufen, inhaftiert und getötet werden sollten (AI 22.2.2017; vgl. HR 2.8.2016).

Die Philippine National Police (PNP) berichtet von 2.155 verdächtigten Personen, die im Rahmen der Polizei-Operationen der Anti-Drogen-Kampagne zwischen Juli und Dezember 2016 zu Tode kamen; und ungefähr 4.000 weitere Tötungen in diesem Zusammenhang, durch unbekannte Personen. Zwischen Januar und September 2016 leitete die Abteilung Internal Affairs Service der PNP von 940 Tötungen durch die Polizei in 709 Fällen interne Ermittlungen ein. Ende September 2016 gab es jedoch noch keine administrativen oder strafrechtlichen Anklagen gegen PNP-Offiziere. Ende Dezember 2016 wurden bei ca. 800 Fällen eine Anklage gegen unbekannte Personen wegen Tötung erhoben. In Zusammenhang mit der Anti-Drogen-Kampagne forderten die Behörden Rauschgiftkriminelle auf, sich bei der Polizei zu melden, um das Risiko ernsthafter Folgen zu vermeiden. In der Folge meldeten sich im Zeitraum von Juli bis Ende Dezember 2016 mehr als 980.000 Personen (laut Amnesty International 800.000 (AI 22.2.2017)) bei der Polizei. Die Mehrheit davon wurde als "surrenderees" registriert (laut offizieller Sicht haben sie sich also "ergeben") und wieder freigelassen. Laut Zivilgesellschaft und anderen Beobachtern herrscht seitdem unter den Bevölkerungsgruppen, die mit Drogen zu tun haben, ein Klima der Angst um ihr Leben (USDOS 3.3.2017).

Ende Januar 2017 wurde Dutertes Drogenkrieg unterbrochen und alle Anti-Drogen-Sondereinheiten der Polizei wurden wegen angeblich weitverbreiteter Korruption aufgelöst. Nach Berichten über schwere Vergehen der Polizei setzte der Präsident auf das Militär. Die Polizei nahm jedoch nach einem Monat offizieller Pause die Kampagne im März 2017 wieder auf (FAZ 6.3.2017; vgl. WIWO 5.2.2017; NZZ 30.1.2017). Ende Februar 2017, nach der Verhaftung der philippinischen Senatorin Leila de Lima, eine entschiedene Gegnerin von Dutertes Anti-Drogen-Politik, sind tausende Menschen dagegen auf die Straße gegangen (Kurier 25.2.2017). Inzwischen hat der Präsident angekündigt, dass er den Drogenkrieg bis zum Ende seiner Amtszeit 2022 weiterführen werde (NZZ 30.1.2017).

Die Angaben zur Opferzahl der Anti-Drogen-Politik gehen, je nach Quelle, auseinander. Es wird in der Regel von 6.000 bis 7.500 Opfern berichtet (AI 22.2.2017; vgl. DS 25.2.2017; FAZ 30.1.2017; Kurier 25.2.2017, DS 20.3.2017).

Quellen:

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AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Phillipines, http://www.ecoi.net/local_link/336601/466252_en.html, Zugriff 27.3.2017

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DS - Der Standard (25.2.2017): Proteste gegen Drogenpolitik von Staatschef Duterte,

http://derstandard.at/2000053187571/Proteste-gegen-Drogenpolitik-von-Staatschef-Duterte, Zugriff 27.3.2017

-

DS - Der Standard (20.3.2017): Duterte bezeichnet europäische Kritiker als Verrückte,

http://derstandard.at/2000054482901/Duterte-bezeichnet-europaeische-Kritiker-als-Verrueckte, Zugriff 27.3.2017

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FAZ - Frankfurter Allgmeine (30.1.2017): Duterte stoppt vorübergehend brutalen Anti-Drogen-Kampf, http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/rodrigo-duterte-plant-abschaffung-der-anti-drogen-einheiten-14798211.html, Zugriff 20.3.2017

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FAZ - Frankfurter Allgemeine (6.3.2017): Polizeichef: "Das ist Krieg",

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/philippinen-polizei-nimmt-anti-drogen-kampagne-wieder-auf-14911259.html, Zugriff 29.3.2017

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HR - Human Rights (2.8.2016): Länderinformation: Menschenrechte in den Philippinen,

http://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/philippinen/, Zugriff 27.3.2017

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Kurier (25.2.2017): Manila: Proteste gegen Dutertes Anti-Drogen-Politik,

https://kurier.at/politik/ausland/manila-proteste-gegen-dutertes-anti-drogen-politik/248.540.533, Zugriff 27.3.2017

-

NZZ - Neue Züricher Zeitung (30.1.2017): Duterte setzt auf das Militär,

https://www.nzz.ch/international/drogenkrieg-auf-den-philippinen-polizei-kuendigt-interne-saeuberungen-an-ld.142577, Zugriff 29.3.2017

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USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

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WIWO - Wirtschafts-Woche (5.2.2017): Militäreinsatz gegen Junkies, http://www.wiwo.de/politik/ausland/philippinen-schicken-soldaten-gegen-die-bevoelkerung-militaereinsatz-gegen-junkies-/19350210.html, Zugriff 29.3.2017

3. Rechtsschutz/Justizwesen

Die philippinische Judikative basiert auf US-amerikanischem bürgerlichem Recht. Die gültige Verfassung aus dem Jahre 1987 enthält eine Bill of Rights, wonach der Grundsatz der Verfassungsgerichtsbarkeit gilt. Das heißt, die Rechte sind für jeden Bürger beim Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court, einklagbar. Das betrifft im Prinzip auch staatliche Gesetze, die als nicht verfassungskonform gelten. Der Oberste Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, welche vom Präsidenten auf Vorschlag eines Richterrates, des Judicial and Bar Council, ernannt werden und die bis zu ihrem 70. Lebensjahr im Amt bleiben. Der Sandiganbayan entspricht einem Sondergericht, das sich mit Korruptionsfällen befasst, in die Regierungsbeamte verstrickt sind. Bezüglich Rechtsstaatlichkeit besteht das Problem nicht im Fehlen von Gesetzen, sondern eher in deren Umsetzung. Da bis dato die eigentliche Macht im Staate in den Händen nur weniger politisch potenter und sehr wohlhabender landbesitzender Familien und Großunternehmen liegt, ist es für den "Normalbürger" kaum möglich, sich gegen diese mächtigen Interessen zu stemmen (GIZ 12.2016a).

Das Gesetz sieht eine unabhängige Justiz vor und die Angeklagten haben das Recht auf eine faire öffentliche Verhandlung. Diese Rechte werden in der Regel zwar durchgesetzt, aber nicht immer rechtzeitig. Aufgrund der Korruption durch Vetternwirtschaft, persönliche Verbindungen und Schmiergeldzahlungen bleiben wohlhabende und einflussreiche Personen oft straffrei. Personalmangel, ineffiziente Verfahren und lange Verzögerungen aus verfahrensrechtlichen Gründen wirken weiterhin hemmend auf das Justizwesen (USDOS 3.3.2017; vgl. AA 11.2016b). Ein weiteres Problem stellt das nicht effektive Zeugenschutzprogramm dar (GIZ 12.2016a).

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass das Zeugenschutzprogramm der Justizbehörde aufgrund fehlender Finanzierung, verfahrensbedingter Verzögerungen und des Scheiterns wegen dem Zweifel an der Effektivität des Programms oft nicht in der Lage ist, für die Betroffenen den entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Die Kommission für Menschenrechte bietet ein solideres Zeugenschutzprogramm an, das aufgrund der Opfer der von der Regierung durchgeführten Anti-Drogen-Kampagne überbelastet ist. Dem Ombudsmann sind auch Fälle von Polizeimissbrauch und Korruption bekannt, in denen die Opfer und die Zeugen, aber manchmal auch deren Familien, aufgrund deren mangelhaften Zusammenarbeit mit der Behörde unter Druck gesetzt werden (USDOS 3.3.2017).

Die Bemühungen des Obersten Gerichtshofs werden weiterhin fortgesetzt, um schnellere Verfahren gewährleisten zu können, um Amtsvergehen zu reduzieren, um die Leistungsfähigkeit der Judikative zu erhöhen und das Vertrauen der Öffentlichkeit ins Justizwesen zurückzugewinnen (USDOS 3.3.2017). Die Europäische Kommission und die philippinische Regierung führen schon seit 2006 (wie z.B. EPJUST, EPJUST II) verschiedene gemeinsame Projekte durch, um den Justizsektor auf den Philippinen zu stärken. Bis 2019 läuft das aktuellste Kooperationsprogramm zwischen der Europäische Union und den Philippinen unter dem Titel GOJUST (Governance in Justice) (EEAS 23.2.2017; vgl. BC 6.2016).

Quellen:

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AA - Auswärtiges Amt (11.2016b): Philippinen, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Philippinen/Innenpolitik_node.html, Zugriff 27.3.2017

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BC - British Council (6.2016): GOJUST: contributing to inclusive growth in the Philippines,

https://www.britishcouncil.org/partner/international-development/news-and-events/contributing-to-inclusive-growth-in-Philippines, Zugriff 27.3.2017

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EEAS - European External Action Service (23.2.2017):

https://eeas.europa.eu/delegations/philippines/21223/eu-and-justice-sector-coordinating-council-launch-gojust-programme-23-february_en, Zugriff 27.3.2017

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GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (12.2016a): Philippinen, Geschichte, Staat und Politik, http://liportal.giz.de/philippinen/geschichte-staat/, Zugriff 27.3.2017

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USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

4. Sicherheitsbehörden

Die Nationale Polizei der Philippinen (Philippine National Police, PNP) ist für die innere Sicherheit im größten Teil des Landes zuständig und sie ist dem Department of the Interior and Local Government (DILG) untergeordnet. Das Militär (Armed Forces of the Philippines, AFP) ist für die externe Sicherheit verantwortlich, aber in konfliktbetroffenen Regionen wird es auch für die innere Sicherheit (besonders in den Regionen von Mindanao) eingesetzt. Die AFP ist dem Verteidigungsministerium unterstellt. Gouverneure, Bürgermeister und andere lokale Beamte haben einen erheblichen Einfluss auf die regionalen Polizeieinheiten, darunter auf die Ernennung der obersten Polizeibeamten auf Bezirks- und kommunaler Ebene; Bereitstellung von Ressourcen etc., was oft zur Korruption und Bestechung führt. Die PNP mit einer derzeitigen Stärke von 168.000 Mann wird weiterhin durch institutionelle Defizite und Korruption gekennzeichnet. Weiters wurde die PNP sowohl von nationalen als auch von internationalen Menschenrechtsgruppen wegen ihrer Rolle in Duterte¿s Anti-Drogen-Krieg (Operation Double Barrel) kritisiert (USDOS 3.3.2017).

Die Regierungsmechanismen zur Untersuchung und Bestrafung von Missbrauch und Korruption in der Polizei sind weitgehend ineffektiv. Obwohl die Korruption unter den Regierungs- und Sicherheitskräften vom Präsident Duterte öffentlich verurteilt wurde, wurden die Aufsichtsmechanismen unzureichend ausgestattet und der Aufwand um korrupte Sicherheitsbeamten ins Visier zu nehmen, war gering. Von Januar bis August erhielt der Ombudsmann 181 Beschwerden über 294 Fälle von Menschenrechtsverletzungen (Tötungen, Verletzungen, rechtswidrige Verhaftungen, Folter) infolge von angeblichen militärischen und polizeilichen Einsätzen; im Großteil der Fälle, 92%, handelt es sich um Sicherheitsbeamte der unteren Dienstgrade. Im August standen alle Fälle noch zur weiteren Untersuchung offen. Weiters gibt es keine Verurteilungen von hochrangigen Polizei- oder Militärbeamten (USDOS 3.3.2017).

Die Polizei setzte 2016 weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. Im April löste sie in Kidapawan unter Einsatz von Schusswaffen eine Demonstration von 5.000 Bauern auf, die angesichts einer Dürre Reislieferungen forderten und eine Straße blockierten. Dabei wurden mindestens zwei Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. In einem im Juni 2016 veröffentlichten Bericht stellte die Menschenrechtskommission der Philippinen fest, dass die Polizei mit exzessiver und ungerechtfertigter Gewalt gegen die Demonstrierenden vorgegangen war. Bis zum Jahresende war jedoch noch kein Polizist dafür zur Rechenschaft gezogen worden. Im Oktober 2016 ging die Polizei mit brutaler Gewalt gegen eine Kundgebung vor der US-Botschaft vor, zu der Organisationen indigener Bevölkerungsgruppen aufgerufen hatten. Ihr Protest richtete sich gegen die militärische Nutzung und Vereinnahmung ihres angestammten Landes. Mindestens zwei Personen wurden verletzt, als ein Polizeifahrzeug Demonstrierende überfuhr (AI 22.2.2017).

Es wurden jedoch Bemühungen fortgesetzt, um die PNP zu reformieren und zu professionalisieren. Neben der verbesserten Ausbildung, den erweiterten Gemeinschaftsinitiativen und den Gehaltserhöhungen wurden menschenrechtliche Themen in die Kurse für Polizisten integriert und das Büro für Menschenrechte der PNP führte landesweite Routinetrainings zum Thema menschenrechtliche Verantwortlichkeit in der Polizeiarbeit durch (USDOS 3.3.2017).

Quellen:

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AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Phillipines, http://www.ecoi.net/local_link/336601/466252_en.html, Zugriff 27.3.2017

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USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

5. Folter und unmenschliche Behandlung

Obwohl das Gesetz solche Praktiken verbietet, kam es zu Übergriffen durch die Sicherheitskräfte und die Polizei. Die Kommission für Menschenrechte (CHR) untersuchte bis August 2016 33 Fälle von angeblichen Foltervorwürfen begangen durch Sicherheitskräfte, hauptsächlich in Untersuchungshaft. Im gleichen Zeitraum dokumentierte die NGO Task Force Detainees of the Philippines (TFDP) fünf Fälle von Folter mit elf Opfern.

Im März 2016 wurde ein Polizist für schuldig befunden, einen Busfahrer gefoltert zu haben; er wurde zur Höchststrafe von zwei Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt. Dies war die erste Verurteilung auf der Grundlage des Antifoltergesetzes aus dem Jahr 2009. Viele weitere Personen warten jedoch noch immer darauf, dass man auch in ihren Fällen die Täter zur Verantwortung zieht. 2014 sammelte Amnesty International 55 Zeugenberichte von Menschen, die seit 2009 Folter durch Polizeibeamte erlitten haben. Psychischer Missbrauch wurde illegal im Rahmen des Anti-Folter-Gesetzes besonders in Drogenfällen ausgeübt (USDOS 3.3.2017).

Ein Gesetzentwurf zur Einrichtung eines nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter wurde 2016 nicht weiterverfolgt. Im Mai zeigte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über Folter durch die Polizei. Er forderte die Philippinen nachdrücklich auf, alle geheimen Hafteinrichtungen zu schließen, in denen Gefangene - unter ihnen auch Minderjährige - Folter und andere Misshandlungen erleiden (AI 22.2.2017).

Quellen:

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AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Phillipines, http://www.ecoi.net/local_link/336601/466252_en.html, Zugriff 27.3.2017

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USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

6. Korruption

Das Gesetz sieht zwar Strafen für Korruption durch Beamte vor, aber es gibt weiterhin Berichte, dass korrupte Praktiken ungestraft bleiben. Um die Korruption zu bekämpfen, wurden das unabhängige Amt des Ombudsmanns, das Gericht für Anti-Korruption, und eine Revisionskommission errichtet. Obwohl 2016 alle drei Einheiten unterbesetzt waren, konnten sie sowohl miteinander als auch mit der Öffentlichkeit aktiv zusammenarbeiten und somit ihre beschränkten Ressourcen effektiv einsetzen. Bis zum August 2016 erreichte der Ombudsmann 44 Verurteilungen gegen Beamte in 210 Korruptionsfällen, darunter gegen einen ehemaligen Kongressabgeordneten und die frühere Bürgermeisterin des Distrikts Bukidnon (USDOS 25.6.2015).

Die Philippinen liegen im 2016 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit einer Bewertung von 35 (von 100) (0=highly corrupt, 100=very clean) auf Platz 101 (von 176) (je höher, desto schlechter). 2015 war das Land mit Bewertung 35 auf Platz 95 (von 167) (TI 2015/2016).

Quellen:

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TI - Transparency International (2015): Corruption Perceptions Index, http://www.transparency.org/cpi2015, Zugriff 27.3.2017

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TI - Transparency International (2016): Corruption Perceptions Index,

http://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2016, Zugriff 27.3.2017

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USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

7. Wehrdienst und Rekrutierungen

Ein freiwilliger Militärdienst ist im Alter von 17 bis 23 Jahren möglich, eine Wehrpflicht gibt es nicht (CIA 12.1.2017).

Quellen:

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CIA - Central Intelligence Agency (12.1.2017): The World Factbook

-

Philippines,

https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/rp.html, Zugriff 27.3.2017

8. Allgemeine Menschenrechtslage

In den Philippinen werden die Menschenrechte grundsätzlich durch zahlreiche Gesetze geschützt. Zudem hat das Land die wichtigsten völkerrechtlichen Vereinbarungen zum Schutze der Menschenrechte ratifiziert. Im Zuge des unter Präsident Duterte geführten "Krieg gegen Drogen" ist es zu einer hohen Zahl von Tötungen durch Sicherheitskräfte gekommen. Während Menschenrechtsverteidiger in diesem Zusammenhang von schweren Menschenrechtsverletzungen sprechen, hat die Polizei nach Angaben der philippinischen Regierung in Notwehr getötet. Außerhalb des "Krieges gegen Drogen" kommt es zu Menschenrechtsverletzung (wie z.B. sogenannte extralegale Tötungen, Körperverletzungen, Entführungen, Folter). Die juristische Aufklärung bekanntgewordener Fälle verläuft meist schleppend. Verurteilungen sind selten. Die Philippinen wurden 2011 und erneut für 2016 in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Das Verfahren des Universal Periodic Review (UPR) durchliefen sie zuletzt 2012. 2011 trat das Land außerdem dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei, als bisher einziges asiatisches Land neben Japan (AA 11.2016b).

Die größten Menschenrechtsprobleme auf den Philippinen betreffen außergerichtliche Tötungen durch nationale, regionale und lokale Beamte sowie durch Aufständische. Immer wieder begehen unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen Morde an Journalisten, Richtern, Rechtsanwälten und Angehörigen von indigenen Gemeinschaften. Mangelnde Ressourcen im Justizsystem haben zur Folge, dass nur wenige Ermittlungs- und Gerichtsverfahren geführt werden und überlang dauern. Bei Menschenrechtsverletzungen herrscht ein Klima der Straflosigkeit. Machtmissbrauch und Korruption sind entsprechend weit verbreitet. Seit der Wahl des neuen Präsidenten Rodrigo Duterte im Mai 2016 haben sich die Probleme nochmals massiv verschärft; insbesondere die außergerichtlichen Hinrichtungen von Kleinkriminellen und Verdächtigen im Drogenhandel sind sprunghaft angestiegen. In den Südphilippinen schwelt immer noch ein bewaffneter Konflikt mit separatistischen islamischen Gruppen. Es kommt immer wieder zu Folter und Missbrauch von Häftlingen durch Sicherheitskräfte und die Polizei. Obwohl ein Antifoltergesetz vorliegt, bleiben die Verbrechen meist straflos. Auch sind mehrere Fälle des Verschwindenlassens bekannt. Trotz eines Gesetzes gegen das Verschwindenlassen erging noch kein entsprechender Schuldspruch. Frauen, LGBT-Personen, Personen mit Behinderungen und Angehörige einiger indigener Gruppen werden diskriminiert. Die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen sind stark eingeschränkt. Es wird von sexueller Ausbeutung von Kindern, Kinderarbeit und Menschenhandel berichtet. Die Philippinen gründeten 2014 einen Ausschuss zur Feststellung der Ansprüche von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die während des unter der Regierung Marcos ausgerufenen Kriegsrechts begangen worden sind. Zehntausende Opfer machten Ansprüche auf Entschädigung geltend (HR 2.8.2016).

Quellen:

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AA - Auswärtiges Amt (11.2016b): Philippinen, Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Philippinen/Innenpolitik_node.html, Zugriff 27.3.2017

-

HR - Human Rights (2.8.2016): Länderinformation: Menschenrechte in den Philippinen,

http://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/philippinen/, Zugriff 27.3.2017

9. Haftbedingungen

In den Gefängnissen herrschen oft schlechte, potentiell lebensbedrohliche Umstände und sie sind häufig überfüllt (USDOS 3.3.2017). Durch die Einlieferung weiterer Häftlinge im Rahmen des Antidrogenkriegs, verschärfte sich das Problem der Überbelegung noch weiter (AI 22.2.2017). Außerdem verfügen die Haftanstalten in einigen Fällen über unzureichende sanitäre Einrichtungen und es fehlt an Nahrung und adäquater medizinischer Versorgung. Es kommt zu Missbrauch durch Wärter und andere Insassen, aber die meisten Gefangenen weigern sich, aus Angst vor Vergeltung, eine formale Beschwerde einzureichen (USDOS 3.3.2017).

Quellen:

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AI - Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Phillipines, http://www.ecoi.net/local_link/336601/466252_en.html, Zugriff 27.3.2017

-

USDOS - US Department of State (3.3.2017): Country Report on Human Rights Practices 2016 - Philippines, http://www.ecoi.net/local_link/337289/480060_de.html, Zugriff 27.3.2017

10. Todesstrafe

Die Todesstrafe ist im Juni 2006 gesetzlich abgeschafft worden (AA 3.3.2017). Elf Jahre nach ihrer Abschaffung hat das philippinische Parlament mit großer Mehrheit die Wiedereinführung der Todesstrafe für Drogendelikte beschlossen. Damit will die Regierung von Präsident Rodrigo Duterte die Drogenkriminalität zurückdrängen. Hinrichtungen sollen demnach durch den Strang, Erschießen oder eine Giftspritze durchgeführt werden. Die Strafe gilt nicht zwingend für alle Drogendelikte und auch nicht für früher unter Todesstrafe stehende Verbrechen wie Verrat und Vergewaltigung. Der Senat muss dem Gesetz noch zustimmen. Gegner der Todesstrafe planen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (DS 7.3.2017; vgl. FAZ 7.3.2017).

Quellen:

-

AA - Auswärtiges Amt (3.3.2017): Philippinen, Reise- und Sicherheitshinweise,

https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/PhilippinenSicherheit.html, Zugriff 27.3.2017

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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