RS OGH 2019/2/26 11Os160/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.2019
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Norm

StGB §83 Abs3
StGB §84 Abs4

Rechtssatz

Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt tragen die Verantwortung für die sichere Beförderung der Passagiere und bleiben auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte geschützt, sofern sie weiterhin für Fahrzeug und Passagiere (mit?)verantwortlich sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132494

Im RIS seit

11.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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