Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.03.2019Norm
AWG 2002 §37Rechtssatz
Voraussetzung für die bescheidmäßige Zulassung einer Abweichung [§ 43 Abs 5 AWG] ist, dass sichergestellt wird, […] dass der gleiche Schutz erreicht wird, wie er bei Einhaltung der Verordnung bzw der jeweiligen Vorgabe, von der abgewichen werden soll, zu erwarten wäre, wobei unter „gleichem Schutz“ iSd § 43 Abs 5 AWG nur „Schutz im selben Ausmaß“ zu verstehen sein kann.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Deponie; Genehmigungspflicht; geeignete Maßnahmen; gleicher Schutz;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.578.001.2016Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019