Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46Rechtssatz
Der Umstand allein, dass ein Konsensinhaber Erfahrungen durch das Betreiben von gleichartigen Anlagen erworben hat, stellt ihn im Allgemeinen noch nicht auf dieselbe fachliche Stufe wie ein Sachverständiger für dieses Fachgebiet.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigengutachtenSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017070071.L07Im RIS seit
20.08.2019Zuletzt aktualisiert am
20.08.2019