TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/14 W184 2214026-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.02.2019
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Entscheidungsdatum

14.02.2019

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W184 2214026-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Werner PIPAL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. XXXX alias XXXX alias XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.01.2019, Zl. 1171493900/171192444, zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10, 57 AsylG 2005, §§ 52, 55 FPG und § 9 BFA-VG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die ordentliche Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

Die beschwerdeführende Partei, ein männlicher Staatsangehöriger Afghanistans, brachte nach der illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 19.10.2017 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz ein.

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde folgende Entscheidung über diesen Antrag getroffen:

"I. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen.

II. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen.

III. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt.

IV. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 in Verbindung mit § 9 BFA-VG wird eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen.

V. Es wird gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig ist.

VI. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung."

Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweiswürdigung wurden im angefochtenen Bescheid folgendermaßen zusammengefasst (gekürzt und teilweise anonymisiert durch das Bundesverwaltungsgericht):

"A) Verfahrensgang

...

Am 19.10.2017 stellten Sie nach illegaler Einreise ... einen Antrag

auf internationalen Schutz ... Sie gaben hierbei an, den Namen XXXX

zu führen, aus Pakistan zu stammen und am XXXX geboren worden zu sein.

Sie wurden am 19.10.2017 ... einvernommen und gaben dabei folgendes

an (F = Frage, A = Antwort):

...

A: Staatsangehörigkeit: Pakistan

...

Angaben über weitere Familienangehörige im Herkunftsland oder anderem Drittstaat ...:

Vater: XXXX , ca. XXXX Jahre

Mutter: XXXX , verstorben vor ca. drei Jahren

Stiefmutter: XXXX , ca. 30 Jahre

1 Bruder: XXXX , ca. 6 Jahre

1 Schwester: XXXX , ca. 7 Jahre, alle wohnhaft in Pakistan

...

F: Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund) ...?

A: Nach dem Tod meiner Mutter hat mich mein Vater aus der Schule genommen. Ich musste fortan in die Koranschule gehen. Da die Schüler der Koranschule regelmäßig geschlagen wurden, wollte ich nicht mehr dort hingehen. Ich sagte es meinem Vater, aber dieser schlug mich. Ich ging zur Polizei, aber die sagten, sie können mir nicht helfen. Ich hielt die dauernden Schläge nicht aus. Mein Vater war drogensüchtig und daher sehr gewalttätig. Aus diesem Grund bin ich geflohen. Sonst habe ich keine Fluchtgründe.

F: Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

A: Ich habe Angst, dass mein Vater mich umbringt.

...

In der sachverständigen Volljährigkeitsbeurteilung der Medizinischen Universität Wien vom 06.12.2017 wurde Folgendes festgestellt:

Im gegenständlichen Fall ergibt sich ... zum Untersuchungszeitpunkt

(05.12.2017) ein höchstmögliches Mindestalter von 16,1 Jahren. Das

daraus errechnete fiktive Geburtsdatum lautet XXXX ... Das

behauptete Lebensalter bzw. Geburtsdatum (14,06 bzw. XXXX ) ist mit

dem festgestellten höchstmöglichen Mindestalter bzw. fiktiven

Geburtsdatum nicht vereinbar, die Differenz beträft 2,04 Jahre ...

Das wahrscheinliche Alter ... kann im gegenständlichen Fall nach der

vorliegenden und konsistenten Befundkonstellation ... zum

Untersuchungszeitpunkt (05.12.2017) mit 17,2 Jahren angenommen werden. Das daraus errechnete fiktive Geburtsdatum lautet XXXX ... Das behauptete Lebensalter bzw. Geburtsdatum (14,06 bzw. XXXX ) ist mit dem festgestellten Alter bzw. fiktiven Geburtsdatum nicht vereinbar, die Differenz beträgt 3,14 Jahre. Das 18. Lebensjahr ist nach dem errechneten fiktiven Geburtsdatum am XXXX vollendet.

...

Am 30.04.2018 wurde Ihr Asylverfahren eingestellt, da Ihr Aufenthaltsort unbekannt war. Gleichzeitig wurde ein Festnahmeauftrag gegen Sie erlassen.

Laut Unterlagen Ihres Dublin-In-Verfahrens stellten Sie am 18.04.2018 in der Schweiz einen Asylantrag, wobei Sie angaben, XXXX zu heißen und am XXXX geboren worden zu sein. Unter Heranziehung eines Dolmetschers in der Sprache Paschtu wurden Sie am 15.05.2018 in der Schweiz einer Einvernahme unterzogen. Sie gaben hierbei zu Beginn der Einvernahme Folgendes an:

...

A: Alles, was ich Ihnen vorher gesagt habe, war eine Lüge.

F: Was ist wahr?

A: Ich habe mein Alter als 14-jährig angegeben und das ist falsch. Das haben mir alle in der Unterkunft gesagt. Sie sagten, wenn du dein Alter hoch angibst, dann wirst du abgeschoben. Aber jetzt habe ich alles verstanden und ich weiß, es werden richtige Entscheidungen getroffen.

F: Was ist dein richtiges Alter?

A: Ich denke, ich bin 19 Jahre alt.

F: Außer dem Alter waren noch weitere Angaben falsch?

A: Ich bin Afghane, aber ich habe angegeben, ich sei aus Pakistan.

...

Geburtsdatum: XXXX

Ergänzungsfragen: Ich bin 19 Jahre alt, das Datum kenne ich nicht.

Geburtsort: Afghanistan, Distrikt XXXX , Provinz Kunduz

...

Schul-/Ausbildung/Beruf: Bis zur 5. Klasse. Kein erlernter Beruf.

Letzte ausgeübte Tätigkeit: Als Tagelöhner gearbeitet.

Letzter Wohnort im Heimatstaat: ... Distrikt XXXX Provinz Kunduz

Ergänzungsfragen: Den Ort kenne ich nicht. Ich war sehr klein, als wir nach Pakistan gingen. Dort wohnte ich in XXXX , Provinz Khaibar-Pakthunkhwa.

...

Beziehungen im Heimatstaat:

1 Onkel vs, 3 Onkel ms und 2 Tanten ms

Beziehungen in Drittstaaten:

Eltern, zwei Brüder und eine Schwester in XXXX , Pakistan

...

Ich habe Afghanistan verlassen, als ich noch sehr klein war. Pakistan verließ ich vor zwei Jahren.

...

F: Wir kommen nun zu Ihren Asylgründen. Ich bitte Sie, kurz und prägnant die Gründe darzulegen, weshalb Sie Ihren Heimat-/Herkunftsstaat verlassen haben und in der Schweiz Asyl beantragen. Sollte die Schweiz für Ihr Asylgesuch zuständig sein, werden Sie diese in einem zweiten Gespräch ausführlich darlegen können.

A: In Afghanistan herrschte damals Krieg. Deswegen ging meine Familie nach Pakistan. In Pakistan werden alle Afghanen nach Hause geschickt. Mein Vater hat mich hierhiergeschickt.

F: Sind das alle Gründe, warum Sie Afghanistan und Pakistan verlassen haben?

A: Ja.

...

F: Wieso schickt Pakistan alle Afghanen weg?

A: Das weiß ich nicht genau. Das haben die pakistanischen Behörden entschieden. Jetzt werden wieder einige einjährige Ausweise ausgestellt. Sie sagen manchmal, man müsse das Land verlassen, und manchmal sagen sie, man darf bleiben.

F: Warum sind Ihre Angehörigen geblieben?

A: Als ich ausreiste, musste man nach Hause gehen. Nach meiner Ausreise durften sie dann wieder in Pakistan bleiben.

F: Haben Sie einmal versucht, sich in Pakistan einzubürgern?

A: Nein, man bekommt dies nicht. Sie treffen unterschiedliche

Entscheidungen. Man wird nirgendwo akzeptiert: Bei der Polizei, in einem Spital. Überall wird gesagt: Ihr seid Afghanen.

F: Waren Sie je in Haft oder vor Gericht?

A: Nein.

F: Hatten Sie sonst je Schwierigkeiten mit Behörden, Organisationen oder Privatpersonen in Afghanistan oder Pakistan?

A: Nein, nur dieses Problem. Man sagte: Ihr seid Afghanen. Ihr sollt gehen. Man hat keine Rechte dort.

F: Gibt es sonst noch Gründe, die Sie noch nicht gesagt haben, die gegen eine allfällige Rückkehr in Ihren Heimat-/Herkunftsstaat sprechen könnten?

A: Nein.

...

F: Gestützt auf Ihre Fingerabdrücke und Ihre Aussagen sind mutmaßlich Bulgarien oder Österreich für die Durchführung Ihres Asyl- und Wegweisungsverfahrens zuständig, weswegen voraussichtlich auf Ihr Asylgesuch nicht eingetreten wird und Sie nach Bulgarien oder Österreich weggewiesen werden. Wie nehmen Sie dazu Stellung?

A: Nein, ich will nicht dorthin. Ich habe Ihnen die Wahrheit gesagt und jetzt wollen Sie mich zurückschicken. Es wäre besser, wenn ich gelogen hätte. Töten Sie mich bitte, aber schicken Sie mich nicht zurück. Mein Gehirn funktioniert nicht. Ich kann auch nicht schlafen. Wenn Sie mich zurückschicken, dann geht es mir noch schlechter.

...

F: Spricht aus medizinischen Gründen etwas dagegen, dass Sie bei einer allfälligen Ablehnung Ihres Asylgesuchs nach Afghanistan oder Pakistan zurückkehren?

A: Nein, aber ich bin ja nicht freiwillig ausgereist. Ich hatte Probleme und deswegen bin ich ausgereist. Wer verlässt seine Familie ohne Probleme?

...

Laut Sachverhaltsmitteilung ... wurden Sie am 18.05.2018 ...

aufgegriffen ..., wo Sie einen neuerlichen Asylantrag stellten.

...

Am 23.05.2018 wurde ... Ihr Asylverfahren somit fortgesetzt.

...

Im Zuge der Einvernahme am 09.08.2018 gaben Sie vor dem BFA Folgendes an:

...

F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie in ärztlicher Behandlung, nehmen Sie irgendwelche Medikamente?

A: Ich bin gesund, nicht in ärztlicher Behandlung und nehme keine Medikamente.

...

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

A: Nein, alles falsch.

...

F: Wie heißen Sie und wann sind Sie geboren?

A: Ich heiße XXXX und wurde am XXXX geboren. Für mich wurde das protokolliert.

F: Wieso haben Sie in der Erstbefragung einen anderen Namen gesagt?

A: Ich kannte mich nicht aus. Meine Großmutter väterlicherseits sagte, wenn ich bei meinem Onkel bin, soll ich die Wahrheit sagen, vorher nicht. Ich bin Afghane, ich habe gesagt, dass ich in Pakistan gelebt habe. Sie haben als Staatsangehörigkeit Pakistan geschrieben.

F: Wo ist Ihr Onkel?

A: Im XXXX .

F: Was haben Sie in der Schweiz als Identitätsdaten angegeben?

A: Ich habe ein Foto von meinem Ausweis auf dem Handy gehabt, von dort haben sie alles protokolliert.

F: Welchen Ausweis hatten Sie als Foto am Handy?

A: Von dieser weißen Karte, die ich in Österreich habe. Ich habe aber gesagt, dass ich Afghane bin.

F: Welchen Namen und welches Geburtsdatum haben Sie in der Schweiz angegeben?

A: Ich habe nichts angegeben, sie haben das von meiner weißen Karte aus Österreich abgeschrieben.

F: Wurden Sie in der Schweiz befragt?

A: Nein.

F: Laut in der Schweiz getätigter Angaben haben Sie dort zunächst angegeben, minderjährig zu sein. In der vertiefenden Befragung haben Sie diese Aussage zurückgezogen und eingeräumt, volljährig zu sein. Des Weiteren haben Sie das Geburtsdatum XXXX angegeben. Was sagen Sie dazu?

A: Nein. Sie haben das von meinem Ausweis geschrieben, ein Foto, das ich am Handy habe. Das Foto haben sie auch in XXXX verwendet, dort habe ich es auch gezeigt.

F: Wie erklären Sie, dass es ein Schweizer Protokoll gibt, laut dem Sie 1999 geboren wurden?

A: Ich habe das dort nicht angegeben, sie haben das von meinem Ausweis protokolliert.

F: Wie erklären Sie dann, dass Sie das gesamte Protokoll unterschrieben haben?

A: Ich konnte das nicht lesen, ich habe nur unterschrieben.

F: Also wurden Sie in der Schweiz doch befragt?

A: Sie haben gefragt, woher ich komme und wo ich wohne. Ich wollte nicht in die Schweiz fahren, das war ein Fehler, ich bin unbewusst in die Schweiz gefahren. Ich wollte nicht in der Schweiz bleiben, daher bin ich nach XXXX .

F: Wieso sind Sie überhaupt in die Schweiz?

A: Ich habe den falschen Zug genommen, ich habe in XXXX Freunde getroffen, ich wollte wieder zurückfahren. Daher bin ich mit dem falschen Zug in die Schweiz gefahren, ich wollte nicht in die Schweiz, wenn ich dort bleiben hätte wollen, wäre ich nicht nach

XXXX .

F: Wieso haben Sie dann in der Schweiz einen Asylantrag gestellt?

A: Sie haben mich dort erkennungsdienstlich behandelt.

F: Von wann bis wann haben Sie sich in der Schweiz aufgehalten?

A: Ich weiß es nicht genau, ich glaube einen Monat.

F: Sie wollten also nicht in die Schweiz, sondern wollten immer in Österreich bleiben?

A: Ja, wenn ich in der Schweiz bleiben wollte, wäre ich nicht nach XXXX zurück. Ich bin in den falschen Zug gestiegen.

F: Sie haben dort angegeben, lieber ins Gefängnis zu gehen, als nach Österreich zurückzukommen. Warum?

A: Habe ich nicht gesagt. Wenn ich das gesagt hätte, warum bin ich dann zurück nach XXXX ?

F: Sie geben nach wie vor an, am XXXX geboren worden zu sein?

A: Als ich nach Österreich eingereist bin, sagte ich, dass ich 14 Jahre alt bin. Ich wusste es selbst nicht, meine Großmutter hat das gesagt. Dieses Geburtsdatum wurde für mich in Österreich festgestellt.

F: Sie sind nicht XXXX geboren?

A: Nein.

F: Was ist Ihr Geburtsort?

A: Provinz Kabul, Distrikt XXXX , Dorf XXXX .

F: Wieso haben Sie in der Erstbefragung gesagt, dass Sie in XXXX geboren sind?

A: Ich habe gesagt, dass ich dort gelebt habe. Ich bin dort aufgewachsen.

F: Wieso haben Sie in der Schweiz gesagt, dass Sie in Kunduz geboren wurden?

A: Nein, das stimmt nicht, ich habe gesagt, dass ich aus XXXX komme. Wir wurden von Pakistan nach Kunduz abgeschoben, von dort bin ich dann ausgereist.

F: Aus welcher Provinz stammt Ihre Familie?

A: Aus der Provinz Kabul, Distrikt XXXX .

...

F: Wieso haben Sie in der Erstbefragung angegeben, pakistanischer Staatsangehöriger zu sein?

A: Ich habe das nicht gesagt, ich habe gesagt, dass ich in Pakistan gelebt habe, aber Afghane bin.

F: Wieso haben Sie diese Angaben bisher im Verfahren nie berichtigt?

A: Ich habe es so angegeben, dass ich Afghane bin und in Pakistan gelebt habe.

...

F: Bitte nennen Sie mir die Daten des Onkels, der in Österreich lebt.

A: XXXX , geb. XXXX . Er lebt im XXXX .

...

F: Sind Sie verheiratet, leben Sie in einer Partnerschaft?

A: Ich bin ledig.

F: Haben Sie Kinder?

A: Nein.

F: Bitte notieren Sie die Daten Ihrer Eltern und Geschwister auf einen Zettel in Paschtu.

A: Ich kann nicht schreiben.

F: Können Sie in Urdu schreiben?

A: Nein, ich kann nicht so gut schreiben.

F: Nennen Sie bitte den Namen, das Geburtsdatum Ihrer engeren Familienmitglieder (Eltern und Geschwister).

A: Vater: XXXX , verstoben; Mutter: XXXX , verstorben; ein Bruder:

XXXX , sein Alter weiß ich nicht, er lebt bei der Großmutter; eine Schwester: XXXX , lebt bei der Großmutter. Beide Geschwister sind jünger als ich.

F: Wann und woran ist Ihre Mutter gestorben?

A: Mein Vater hatte einen Grundstücksstreit mit seinen Cousins väterlicherseits. Die Cousins väterlicherseits haben meinen Großvater umgebracht, danach hat mein Vater zwei von denen umgebracht, dann haben sie meinen Vater und meine Mutter umgebracht. Sie wollten nur meinen Vater umbringen, aber weil sie beide gemeinsam waren, wurde auch meine Mutter getötet.

F: Wann wurden Ihre Eltern getötet?

A: Ich war noch klein, als sie getötet wurden.

F: Wie alt waren Sie ungefähr?

A: Ich weiß es nicht, ich war klein, ich mit zwei Geschwistern, wir sind nach Pakistan mit meiner Großmutter gegangen, mein Onkel väterlicherseits ist nach Österreich gereist.

F: Hatten Sie in Afghanistan oder Pakistan eine Stiefmutter?

A: Nein. Ich habe in der Erstbefragung nicht die Wahrheit gesagt.

F: Also gibt es die Stiefmutter, die Sie in der Erstbefragung angaben, nicht?

A: Ja.

F: Was hat Sie in der Erstbefragung dazu veranlasst zu sagen, dass Sie eine Stiefmutter haben?

A: Meine Großmutter sagte zu mir, ich soll nicht die Wahrheit sagen, bis ich nicht bei meinem Onkel bin. Ich bin nur bei meiner Großmutter aufgewachsen nach dem Tod meiner Eltern. Wir waren in Pakistan zufrieden. Als wir nach Afghanistan abgeschoben wurden, konnten wir nicht nach XXXX zurück, weil wir dort Feinde hatten. Daher waren wir in Kunduz aufhältig. Meine Großmutter machte sich Sorgen, daher habe ich das Haus nie verlassen können, weil sie Angst hatte.

F: Welche Angehörigen der Kernfamilie (Eltern, Geschwister) leben noch in Pakistan? Geben Sie Provinz, Distrikt, Stadt oder Dorf an.

A: Niemand. Wir wurden nach Afghanistan abgeschoben.

F: Welche Verwandten haben Sie in Afghanistan?

A: Meine Großmutter, eine Schwester, einen Bruder. Die Frau meines Onkels und eine Tochter von meinem Onkel.

F: Die Frau des Onkels, der in Österreich ist, lebt in Afghanistan?

A: Ja, sie lebt in Kunduz. Meine Großmutter sagte zu mir, dass ich jetzt groß geworden bin und das Haus nicht verlassen darf. Die Feinde werden sich rächen. Seit neun Jahren kann mein Onkel, der in Österreich ist, nicht nach Afghanistan zurückkehren wegen unserer Feinde.

F: Wie heißt Ihre Großmutter?

A: XXXX .

F: Waren Sie in Pakistan als Flüchtling registriert?

A: Wir waren dort Flüchtlinge.

F: Hatten Sie eine Flüchtlingskarte?

A: Ja, wir hatten eine.

F: Wie heißt diese Flüchtlingskarte?

A: Afghan Citizen Card heißt die, glaube ich. Als diese abgelaufen war, haben sie uns nach Afghanistan abgeschoben.

F: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihren Angehörigen in Afghanistan?

A: Seit meiner Ausreise habe ich zwei Mal Kontakt gehabt, einmal in Serbien, einmal in Traiskirchen.

F: Wieso hatten Sie seitdem keinen Kontakt mehr?

A: Zu wem soll ich Kontakt haben?

F: Wieso haben Sie keinen Kontakt zu Ihrer Großmutter?

A: Sie kennt sich nicht mit dem Handy aus, sie ist alt.

F: Wieso haben Sie keinen Kontakt zu Ihren Geschwistern?

A: Sie sind noch klein.

F: Wie war Ihre Wohnadresse in Kunduz?

A: XXXX . Nachgefragt, ob es ein Dorf ist, gebe ich an, dass ich mich nicht auskenne. Meine Großmutter hat nicht erlaubt, dass ich das Haus verlasse.

F: Wer lebt dort jetzt?

A: Meine Großmutter, zwei Geschwister, die Frau meines Onkels und die Tochter meines Onkels.

F: Haben Sie Freunde in Afghanistan, zu denen Kontakt besteht?

A: Ja, Dorfbewohner. Ich habe mit denen über Facebook Kontakt gehabt.

F: Meinen Sie Dorfbewohner aus dem Dorf in Kunduz?

A: Ja.

F: Haben Sie auch noch Kontakt nach Kabul?

A: Nein. Momentan habe ich zu niemandem Kontakt.

F: Haben Sie Verwandte außerhalb Afghanistans?

A: Meinen Onkel in Österreich, sonst keinen.

F: Von wann bis wann waren Sie in XXXX ?

A: Weiß ich nicht.

F: Wie alt waren Sie, als Ihre Familie mit Ihnen nach Pakistan ging?

A: Weiß ich nicht, ich war noch klein.

F: Wie lange lebten Sie in Pakistan?

A: Weiß ich nicht. Ich kann das nicht sagen.

F: An welcher Adresse haben Sie dort gewohnt?

A: XXXX .

F. Haben Sie immer an dieser Adresse gewohnt?

A: Ja.

F: Haben Sie dort bis zum Tag Ihrer Ausreise aus Pakistan gewohnt?

A: Ich habe nur in XXXX gelebt.

F: Können Sie die konkrete Adresse nennen?

A: XXXX , Dorf XXXX .

F Welche Schule haben Sie in Pakistan besucht?

A: XXXX High School.

F: Wie lange haben Sie die Schule in Pakistan besucht?

A: In der fünften Klasse habe ich aufgehört.

F: Was haben Sie dort in der Schule gelernt?

A: Urdu habe ich gelernt.

F: Können Sie auf Urdu lesen und schreiben?

A: Lesen schon, aber schreiben ganz wenig.

F: Haben Sie in Pakistan eine Koranschule besucht?

A: Nur zur Moschee bin ich gegangen.

F: Haben Sie in Pakistan eine Koranschule besucht? Ja oder nein?

A: Nur zur Moschee bin ich gegangen.

F: Womit haben Sie in Ihrem Heimatland bisher Ihren Lebensunterhalt bestritten?

A: Meine Großmutter sorgte für mich.

F: Was hat Ihre Großmutter gearbeitet?

A: Sie hat Unterstützung durch meinen Onkel bekommen.

F: Haben Sie in Pakistan gearbeitet?

A: Nein.

F: Haben Sie in Afghanistan gearbeitet?

A: Nein, dort war ich nicht so lange aufhältig.

F: Wie lange waren Sie in Afghanistan aufhältig?

A: Wenig. Genau weiß ich es nicht, als wir abgeschoben wurden, waren wir wenig dort aufhältig.

F: Hat Ihr Onkel Geld nach Pakistan und Afghanistan geschickt?

A: Ja.

F: Was arbeitet Ihr Onkel?

A: Weiß ich nicht. Er ist in einer Firma beschäftigt.

F: Wie war Ihr Alltag in Afghanistan vor Ihrer Ausreise?

A: Als wir abgeschoben wurden, konnte ich das Haus nicht verlassen, weil meine Großmutter Angst hatte. Sie sagte, dass ich umgebracht werden könnte von den Feinden. Daher ist mein Onkel auch hier aufhältig, weil er nicht wegen der Feinde nach Afghanistan kann.

F: Wie alt waren Sie, als Sie von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden?

A: Weiß ich nicht.

F: Gehen Ihre Geschwister zur Schule?

A: Nein. In Kunduz nicht.

F: Warum nicht?

A: Meine Großmutter hat Angst.

F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Afghanistan?

A: Hatten wir. Vor meiner Ausreise wurde auch unser Grundstück in XXXX verkauft.

F: Wer hat das Grundstück in XXXX verkauft?

A: Der Bruder meiner Großmutter.

F: Wo lebt der Bruder Ihrer Großmutter?

A In Kunduz.

F: Auch an der gleichen Adresse?

A: Ja.

F: Wohnen dort auch noch andere Personen, die Sie nicht genannt haben?

A: Nein.

F: Hat Ihre Familie in Pakistan Besitz?

A: Dort hatten wir nichts.

F: Wem gehört das Haus, in dem Ihre Großmutter jetzt wohnt?

A: Dem Bruder meiner Großmutter.

F. Wie viel kostete die Reise nach Europa und wer hat diese bezahlt?

A: Weiß ich nicht, meine Großmutter finanzierte das.

...

F: Haben Sie in der Schweiz einen Asylantrag gestellt?

A: Ich weiß nicht, sie haben nur meine Fingerabdrücke genommen.

F: Haben Sie in der Schweiz gesagt, dass Sie Asyl haben wollen?

A: Nein. Ich habe gesagt, dass ich nach Österreich zurückwollte. Einmal habe ich es versucht, aber sie haben mich zurück ins Lager gebracht, weil ich kein Geld hatte. Als ich etwas Geld hatte, bin ich nach Österreich gereist.

Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen mit "Ja" oder "Nein". Sie haben nachher noch die Gelegenheit, dazu ausführlich Stellung zu nehmen.

F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland oder hier Strafrechtsdelikte begangen?

A: Nein.

F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden festgenommen oder verhaftet?

A: Nein.

F: Hatten Sie in Ihrer Heimat jemals Probleme mit den Behörden?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

A: Nein. Diese Probleme, die ich schon genannt habe. Ich war nicht länger in Afghanistan aufhältig.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?

A: Nein.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Volksgruppe verfolgt?

A: Unsere Feinde sind Cousins meines Vaters. Sie sind auch Paschtunen. Sie lassen uns nicht in Ruhe.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals wegen Ihrer Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?

A: Nein.

F: Aus welchem Grund haben Sie Ihr Heimatland verlassen? Schildern Sie dies bitte möglichst chronologisch und lebensnah, d. h. mit sämtlichen Details und Informationen, sodass die Behörde Ihr Vorbringen nachvollziehen kann ...

A: (Beginn der freien Erzählung) Mein Vater hatte einen Grundstücksstreit mit seinen Cousins. Diese Cousins meines Vaters brachten meinen Großvater um. Daraufhin brachte mein Vater zwei Personen der Cousins um. Danach haben die Cousins meinen Vater und meine Mutter umgebracht. Danach sind wir mit dem Rest der Familie nach Pakistan geflüchtet und mein Onkel nach Europa ausgereist. Einige Zeit haben wir in Pakistan gelebt, wir waren dort mit unserem Leben zufrieden. Dann wurden wir nach Afghanistan abgeschoben. Wir sind nach Kunduz gegangen. Meine Großmutter kümmerte sich um mich und meine Geschwister. In Kunduz hatte sie Angst um unser Leben. Sie sagte zu mir, dass ich jetzt groß geworden bin und unsere Feinde mich umbringen werden, wenn ich draußen unterwegs bin. Sie erlaubte mir nicht, das Haus zu verlassen. Dann hat sie meine Ausreise organisiert. Ich bin dann ausgereist. Sie sagte, dass wir verfolgt sind und unsere Feinde uns nicht in Ruhe lassen. Das waren meine Probleme (Ende der freien Erzählung).

F: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Ihr Herkunftsland zu verlassen, vollständig vorbringen können?

A: Ja.

F: Ging der Bruder Ihrer Großmutter auch mit nach Pakistan?

A: Nein.

F: Wo lebte er in der Zwischenzeit?

A: In Kunduz.

...

F: Wollen Sie etwas zu Ihren Angaben zum Fluchtgrund in der Erstbefragung sagen?

A: Nein.

F: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, stimmt der Fluchtgrund in der Erstbefragung nicht?

A: Ja, es ist nicht die Wahrheit, es ist falsch.

F: Haben Sie nun alles berichtigt, was Sie in der Erstbefragung falsch angegeben haben?

A: Das, was ich heute angegeben habe, entspricht der Wahrheit, Sie können auch meinen Onkel fragen. Ich habe Afghanistan nicht mit Freude verlassen. Der Fluchtweg war sehr schwer für mich, ich wurde in Bulgarien geschlagen, ich musste das Land verlassen.

F: Wie lange haben Sie sich in Kunduz aufgehalten?

A: Ich habe es vorher gesagt, ich weiß es nicht genau.

F: Wochen, Monate, Jahre?

A: Monate waren das, aber ich weiß nicht, wie viele.

F: Wo leben die Cousins Ihres Vaters?

A: In XXXX .

F: Um wie viele Cousins handelt es sich?

A: Es waren drei, einer von denen ist jetzt tot, zwei leben noch. XXXX und XXXX leben noch. XXXX wurde von meinem Vater getötet.

F: Sind das alle Personen, mit denen Sie Probleme hatten?

A: Diese zwei Personen, die noch leben.

F: Was wissen Sie über diese zwei Cousins?

A: Ich kenne selber unsere Feinde nicht, ich war damals klein. Meine Großmutter hat es so erzählt.

F: Haben Sie diese Personen jemals gesehen?

A: Nein, ich kann mich nicht erinnern, vielleicht als Kind, aber ich kann mich nicht erinnern.

F: Was ist mit dem Haus Ihrer Familie in XXXX passiert?

A: Das, was wir dort hatten, wurde verkauft.

F: Hatte Ihre Familie dort ein Haus?

A: Ja, ein Grundstück und ein Haus. Über das Grundstück gab es einen Streit.

F: Wissen Sie, warum es über das Grundstück einen Streit gab?

A: Nein, das weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es eine Grundstücksstreitigkeit gab, mehr weiß ich nicht.

F: Um das Haus wurde nie gestritten?

A: Nein.

F: Wie hat der Bruder Ihrer Großmutter das Grundstück in XXXX verkauft?

A: Ich weiß es nicht, meine Großmutter hat mir das erzählt. Wie er das verkauft hat oder an wen, weiß ich nicht.

F: Wann waren Sie zuletzt in XXXX ?

A: Ich kann mich nicht erinnern. Es ist so lange her. Seit neun Jahren circa lebt mein Onkel hier.

F: Was hätten Sie im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan konkret zu befürchten?

A: Sie töten mich, mein Onkel kann seit neun Jahren nicht dorthin zurück. Ich habe aufgrund meiner Probleme das Land verlassen.

F: Was spricht gegen eine Rückkehr in die Stadt Kabul?

A: XXXX ist nicht weit weg von Kabul. Sie waren in Kunduz auf der Suche nach uns.

F: Weswegen hat Ihr Onkel in Österreich konkret Afghanistan verlassen?

A: Sein Leben ist in Gefahr, er ist genau wegen derselben Probleme geflüchtet. Wenn er dort erwischt wird, wird er getötet werden.

F: Wegen welcher Probleme ist Ihr Onkel geflüchtet?

A: Blutrache und Feinde.

F: Wer waren die Feinde Ihres Onkels?

A: Die Personen, die ich genannt habe.

F: Gab es je irgendwelche Übergriffe gegen Ihre Person?

A: Nein. Ich war noch klein, als ich mit meiner Großmutter nach Pakistan geflüchtet bin. Das war, nachdem meine Eltern getötet wurden. Dann wurden wir nach Afghanistan abgeschoben, wir gingen nie mehr nach XXXX , wir sind in Kunduz geblieben.

F: Wurden Sie jemals persönlich bedroht?

A: Nein.

F: Haben Sie sich wegen Ihrer Probleme jemals an die staatlichen Behörden in Afghanistan gewandt?

A: Nein. Ich war klein, ich kann mich nicht erinnern. Damals sind wir nach Pakistan geflüchtet.

F: Was müsste passieren, damit Sie wieder nach Afghanistan zurückkehren können?

A: Wenn unsere Feinde sich nicht an uns rächen, können wir nach Afghanistan zurück. Sie wollen sich an uns rächen, weil mein Vater Personen von denen umgebracht hat. Mein Onkel hat auch deswegen Angst, er kann auch nicht zurück, er wird auch umgebracht.

F: Gibt es außer Ihrem Onkel sonstige Personen in Österreich, die Sie schon aus Pakistan oder Afghanistan kennen?

A: Nein.

F: Haben Sie in Pakistan jemals mit Ihrem Onkel zusammen gewohnt?

A: Er ist von Afghanistan nach Österreich ausgereist.

F: Wie alt waren Sie damals?

A: Weiß ich nicht.

F: Welche Integrationsschritte haben Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich gesetzt?

A: Ich habe Deutschkurse besucht. Gestern habe ich eine Prüfung für

A1 gemacht. Im September werde ich ... A2 beginnen. PC-Unterricht

werden wir dort auch erhalten.

F: Besuchen Sie in Österreich eine Schule?

A: Nein. Ich habe Deutschkurse besucht, vielleicht besuche ich im September eine Schule.

F: Wie meinen Sie vielleicht? Besuchen Sie ab September eine Schule oder nicht?

A: Mein Lehrer hat gesagt, dass ich XXXX besuchen werde. Ich werde vielleicht heute hingehen und fragen.

F: Erhalten Sie momentan Unterstützungen durch die ... Grundversorgung?

A: Ja.

F: Arbeiten Sie in Österreich bzw. haben Sie in der Vergangenheit in Österreich gearbeitet?

A: Eine Stunde am Tag arbeite ich im Quartier.

F: Sind Sie arbeitsfähig?

A: Ja, kann ich, ich arbeite eine Stunde am Tag im Camp.

F: Besteht zu einer Person in Österreich ein finanzielles oder sonstiges Abhängigkeitsverhältnis?

A: Wir kriegen Unterstützung vom Quartier.

F: Welche sozialen Kontakte haben Sie bereits zur österreichischen Gesellschaft aufgebaut?

A: Nur in der Betreuungsstelle habe ich Kontakt.

F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus?

A: Wenn ich Deutschkurs habe, besuche ich den Deutschkurs, wenn ich einen Job im Quartier bekomme, arbeite ich. In meiner Freizeit gehe ich schwimmen oder Rad fahren oder Hausübungen machen zu Hause.

F: Haben Sie in Österreich Freunde bzw. Bekannte (Name, Staatszugehörigkeit)?

A: Österreicher?

F: Was haben Ihre Freunde für Staatsangehörigkeiten?

A: Es sind Mitbewohner, Afghanen, Syrer, Somalier. Das war alles.

F: Wie halten Sie es mit den österreichischen Gesetzen und Wertvorstellungen?

A: Ich halte mich an die Gesetze.

F: Waren Sie in Österreich oder einem anderen EU-Land straffällig?

A: Nein.

F: Wieso wollen Sie in Österreich bleiben?

A: Mein Onkel ist da.

F: Wollen Sie Unterlagen betreffend Ihre Integration vorlegen?

A: Alles, was ich habe, ist im Quartier.

...

Gesetzliche Vertretung: Wie alt sind Ihre Großmutter deren Bruder?

A: Sie sind sehr alt.

Gesetzliche Vertretung: Wie ist der Gesundheitszustand der beiden?

A: Es geht ihnen nicht gut, sie sind sehr schwach.

Gesetzliche Vertretung: Warum wollte Ihre Großmutter, dass Sie nicht die Wahrheit sagen, bis Sie Ihren Onkel treffen?

A: Sie hatte Angst um mein Leben, sie hat gesagt: Sag nicht die Wahrheit, denn du bist verfolgt. Wenn du die Wahrheit sagst, kann es sein, dass du umgebracht wirst. Wenn du bei deinem Onkel bist, sag die Wahrheit.

Gesetzliche Vertretung: Ihr jüngerer Bruder in Afghanistan ist noch ein Kind, habe ich das richtig verstanden?

A: Er ist klein und jünger als ich, sieben, acht, neun, genau weiß ich es nicht.

...

Mit Schriftsatz des BFA vom 10.08.2018 wurde der von Ihnen

vorgebrachte Onkel, Herr XXXX , zur Zeugeneinvernahme ... geladen.

Im Zuge der Zeugeneinvernahme gab (dieser) am 03.09.2018 vor dem BFA Folgendes an:

...

F: Welches Verwandtschaftsverhältnis besteht zwischen Ihnen und (der beschwerdeführenden Partei)?

A: Er ist der Sohn meines Bruders, er heißt mit Spitznamen XXXX , sein richtiger Name ist XXXX .

F: Können Sie das Verwandtschaftsverhältnis belegen?

A: Ich habe meine Identitätsdokumente, er hat aber keine.

...

F: Hat Ihr Neffe keinen Reisepass?

A: Nein, er war noch klein und in Pakistan. Als er nach Afghanistan zurückkam, reiste er nach Europa aus.

F: Laut Reisepass waren Sie 2017 in Pakistan. Was haben Sie dort gemacht?

A: Ich habe meine Familie getroffen.

F: Haben Sie dort auch Verwandte (der beschwerdeführenden Partei) getroffen?

A: Nein, von ihm nicht. Meine Familie lebt in Afghanistan, meine Frau kam zu mir nach Pakistan, wir haben uns dort getroffen. Dann kehrten sie wieder nach Afghanistan zurück.

F: Wen haben Sie konkret in Pakistan getroffen?

A: Mutter, Tochter, Frau und meinen Schwager, der Bruder meiner Frau lebt in Pakistan.

F: Wo lebt Ihre Mutter jetzt?

A: In Kunduz bei ihrem Bruder. Das ist in XXXX .

F: Wo leben Ihre Frau und Tochter?

A: Mit meiner Mutter.

F: Wie alt ist Ihre Tochter?

A: Jetzt circa zehn Jahre alt.

F: Wo lebt der Schwager, den Sie in Pakistan getroffen haben?

A: In Pakistan ...

F: Wo haben Sie in Pakistan gewohnt?

A: Während des Besuches? Bei meinem Schwager ...

F: Seit wann haben Sie Kontakt zu Ihrem Neffen in Österreich?

A: Etwa drei bis vier Tage nach seiner Ausreise hat er mich in Österreich kontaktiert, einmal, als er auf dem Fluchtweg in der Türkei war.

F: Woher hatte Ihr Neffe Ihre Kontaktdaten?

A: In der Türkei hat er sie von jemandem bekommen. Er hatte über Skype mit mir Kontakt aufgenommen.

F: Von der gesetzlichen Vertretung wurde vorgebracht, dass Sie als Zeuge die Angabe (der beschwerdeführenden Partei) bezüglich dessen Staatsangehörigkeit bestätigen können. Was haben Sie dazu zu sagen?

A: Er ist in XXXX geboren, er ist Afghane. Wir haben dann Probleme mit Blutrache bekommen, sie sind nach Pakistan geflüchtet, als er fünfeinhalb oder sechs Jahre alt war.

F: Können Sie bestätigen, dass (die beschwerdeführende Partei) afghanischer Staatsangehöriger ist?

A: Ja. Ich bestätige das.

F: Wann haben Sie (die beschwerdeführende Partei) zum ersten Mal gesehen?

A: In Wien.

F: Haben Sie diesen in Afghanistan oder Pakistan je gesehen?

A: Als er ein kleines Kind war, ja. Als wir Probleme hatten, reisten sie nach Pakistan und nach Europa. Seitdem habe ich ihn nie gesehen. Sie kehrten nach Afghanistan zurück und dann nach Europa, wegen der Blutrache.

F: Wie oft haben Sie (die beschwerdeführende Partei) in Afghanistan gesehen?

A: Von Kindheit bis zum fünften oder sechsten Lebensjahr. Als ich in Österreich war, habe ich mit ihm geskyped.

F: Woher wissen Sie, dass diese Person tatsächlich Ihr Neffe ist?

A: Ich weiß, dass er mein leiblicher Neffe ist. Sie können auch einen DNA-Test machen.

F: Wenn Sie diesen so lange nicht gesehen haben, warum sind Sie so sicher, dass es Ihr Neffe ist?

A: Ich habe auch mit ihm geskyped.

F: Wann haben Sie mit ihm geskyped?

A: Vier Jahre oder dreieinhalb nach meiner Ausreise.

F: Wann haben Sie Afghanistan verlassen?

A: Vor etwa neuneinhalb Jahren.

F: Haben Sie danach auch in Pakistan gelebt?

A: Nein, ich bin von Kunduz nach Europa gereist.

F: Haben Sie in Afghanistan mit der Familie (der beschwerdeführenden Partei) zusammen gewohnt?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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