TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/12 I407 2204122-1

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Veröffentlicht am 12.12.2018
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Entscheidungsdatum

12.12.2018

Norm

AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §3 Abs1
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §24 Abs1
VwGVG §28 Abs1
VwGVG §28 Abs2
VwGVG §29 Abs4
VwGVG §29 Abs5

Spruch

I407 2204118-1/10E

I407 2204120-1/10E

I407 2204115-1/9E

I407 2204122-1/9E

I407 2204123-1/9E

I407 2204124-1/9E

Gekürzte Ausfertigung des am 16.11.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Stefan MUMELTER als Einzelrichter über die Beschwerde von 1.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK, 2.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK, 3.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK, 4.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK, 5.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK, 6.) XXXX, geb. XXXX, StA. IRAK gegen die Bescheide des BFA, Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle Linz, jeweils vom 20.07.2018, Zl. 1071421806-150582975, Zl. 1094401901-151754499, Zl. 1094402103-151754634, Zl. 1094402310-151754618, Zl. 1094402201-151754655 und Zl. 1164343005-170954621 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.11.2018 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gem. § 28 Abs. 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 16.11.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses,
Asylverfahren, gekürzte Ausfertigung, mündliche Verhandlung,
mündliche Verkündung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2018:I407.2204122.1.00

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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