Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
01.02.2019Norm
NAG 2005 §11 Abs5Rechtssatz
Das (Haushaltsnetto-)Einkommen nach § 293 Abs 1 ASVG muss nicht nur für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts des [Aufenthaltswerbers] gesichert sein, sondern dürfen die Mittel auch nicht aus illegalen Quellen stammen (VwGH 2008/22/0709).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Rot-Weiß-Rot-Karte-plus; Einkommen; Richtsätze;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1210.001.2018Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019