Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.03.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §51 Abs1Rechtssatz
Zur Beurteilung ausreichender Existenzmittel des Unionsbürgers im Sinne des § 51 Abs. 1 Z 2 NAG dürfen keine fixen Beträge herangezogen werden, sondern es ist eine konkrete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen vorzunehmen.
Schlagworte
Freizügigkeitsrichtlinie; unionsrechtliches Aufenthaltsrecht; EWR-Bürger; Recht auf Daueraufenthalt; Daueraufenthaltsbescheinigung; rechtmäßiger Aufenthalt; ausreichende Existenzmittel; Einzelfallbeurteilung; Ausgleichszulage; SozialhilfeleistungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.023.17017.2018Zuletzt aktualisiert am
26.03.2019