RS Lvwg 2019/1/31 LVwG-AV-772/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

31.01.2019

Norm

NAG 2005 §11 Abs5
ASVG §293 Abs1

Rechtssatz

Bei der Unterhaltsberechnung nach § 11 Abs 5 NAG ist bei einem gemeinsamen Haushalt unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltsnettoeinkommen den „Haushaltsrichtsatz“ nach § 293 Abs 1 ASVG erreicht. Auf das Existenzminimum des § 291a der Exekutionsordnung ist in einer solchen Konstellation nicht Bedacht zu nehmen.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Aufenthaltstitel; Familienangehöriger; Einkünfte; Richtsätze;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.772.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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