Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/06/0152Rechtssatz
Wurde der Revisionswerberin eine Ausfertigung der angefochtenen Erledigung des VwG zugestellt, bei der jedoch die Amtssignatur fehlte, hat diese Erledigung keine Erlassung eines Erkenntnisses gegenüber der Revisionswerberin bewirkt (vgl. § 18 Abs. 4 AVG iVm § 17 VwGVG 2014), weshalb die dagegen erhobene Revision, welche sich nicht auf die Ausnahmebestimmung des § 26 Abs. 2 VwGG stützte, schon deshalb mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückzuweisen war (vgl. dazu VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0103, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016060132.L01Im RIS seit
21.03.2019Zuletzt aktualisiert am
22.03.2019