TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/28 W241 2191035-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.11.2018
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Entscheidungsdatum

28.11.2018

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W241 2191035-1/6E

W241 2191030-1/6E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) XXXX, geboren am XXXX, 2.) XXXX, geboren am XXXX, beide Staatsangehörigkeit Iran, beide vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.02.2018, Zahlen 1098429007-151962547 (ad 1.) und 1098429203-151962571 (ad 2.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 17.09.2018 zu Recht:

A)

Die Beschwerden werden gemäß §§ 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie §§ 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

1. Verfahrensgang:

1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) XXXX (BF1) und seine Ehefrau XXXX (BF2), iranische Staatsangehörige, reisten nach ihren Angaben irregulär in Österreich ein und stellten am 23.11.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).

1.2. In seiner Erstbefragung am 23.11.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der BF1 im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi im Wesentlichen Folgendes an:

Er sei iranischer Staatsbürger und hätte am 15.11.2015 sein Heimatland gemeinsam mit seiner Ehefrau verlassen. Sie wären über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien bis nach Österreich gereist.

Als Fluchtgrund gab der BF1 an, dass er vor ca. sieben bis acht Monaten vom Islam zum Christentum konvertiert sei, er wäre daher einer Verfolgung durch den Staat ausgesetzt gewesen.

Die BF2 bestätigte im Wesentlichen die Angaben ihres Mannes und brachte vor, dass der Grund für ihre Ausreise der Glaubenswechsel ihres Mannes gewesen sei.

1.3. Bei seiner Einvernahme am 06.11.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, bestätigte der BF1 die Richtigkeit seiner bisher gemachten Angaben.

Ferner gab er im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus dem Einvernahmeprotokoll, Schreibfehler teilweise korrigiert):

"LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Mein Leben war in Gefahr. Es bestand die Gefahr, dass ich festgenommen werden, gefoltert werde und deshalb habe ich das Land verlassen.

LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe vorgebracht?

VP: Ich habe alles vorgebracht. Das ist alles.

LA: Warum war Ihr Leben in Gefahr? Erklären Sie das bitte.

VP: Wegen meiner religiösen Neigung und dem Interesse am Christentum habe ich das Land verlassen. Und wie ich dann in Österreich war, wurde ich vom Nachrichtendienst gesucht.

LA: Warum hat der iranische Nachrichtendienst Sie gesucht?

VP: Ich habe an der Universität mit verschieden Kollegen über Religionen gesprochen und so habe ich eine Zuneigung zum Christentum bekommen. Der Bruder eines Freundes von mir glaube ich hat dem Nachrichtendienst über meine Aktivitäten berichtetet.

LA: Wie haben Sie erfahren, dass Sie der iranische Nachrichtendienst sucht?

VP: Der Bruder eines Festgenommenen hat mich benachrichtigt, dass sein Bruder festgenommen wurde, und deshalb bin ich ausgereist.

LA: Wie sind Sie mit dem Christentum in Berührung gekommen?

VP: An der Universität habe ich mit anderen Studienkollegen über Religion gesprochen und so bin ich zum Christentum gekommen. Wir haben 2-mal in der Woche in der Wohnung eines Freundes Hauskirchen abgehalten, wo wir Gebete gesprochen haben.

LA: War das an der Universität nicht gefährlich, dass man das so offen über das Christentum spricht?

VP: Nein, an der Universität wird sehr oft über Religionen gesprochen. Befragt gebe ich an, dass wir drauf geachtet haben, dass keiner zuhört.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat Ihre Familie?

VP: Mein Vater ist Sunnit und meine Mutter ist Schiitin. Sie sind keine aktiven Moslems.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat die Familie Ihrer Ehefrau?

VP: Sie sind Schiiten. Sie sind aber nicht religiös.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwester akzeptiert, dass Sie Christ geworden sind? Wie haben Sie reagiert?

VP: Anfangs wussten sie das nicht. Sie haben es akzeptiert und sind nicht dagegen. Befragt gebe ich an, dass wir damals frisch verheiratet waren, sie waren nicht glücklich, sie waren ängstlich und sie haben Angst gehabt um ihre Tochter. Jetzt akzeptieren es auch sie.

LA: Haben Sie eine Heiratsurkunde?

VP: Sie ist im Iran, bei meinem Schwiegervater.

LA: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Christentum?

VP: Das war gegen Ende meines Studiums 1391, umgerechnet 2012. Befragt gebe ich an, dass meine Frau erst in Österreich begonnen hat, sich für das Christentum zu interessieren.

LA: War Ihre Ehefrau gar nicht neugierig, da Sie sich ja für das Christentum interessieren?

VP: 1391, 2012 haben wir geheiratet und haben aber erst 3 Jahre später zusammengelebt. Da hat meine Frau erst erfahren, dass ich mich für das Christentum interessiere.

LA: Wie hat Ihre Ehefrau das mit dem Christentum erfahren hat, wie hat sie da reagiert?

VP: Sie hat mich gewarnt. Ich soll das unterlassen, da es für die ganze Familie gefährlich werden kann, da wir auch zusammengezogen sind. Befragt gebe ich an, dass nichts passiert ist.

LA: Wer hat Sie zum Christentum missioniert?

VP: XXXX. Er lebt in XXXX, wurde aber in Teheran geboren. Befragt gebe ich an, dass er von Geburt an Christ war. Befragt gebe ich an, dass er kein Armenier war.

LA: Hat Sie im Iran jemand verraten, dass Sie Christ werden möchten?

VP: Unsere Hauskirche hat in einer WG von Studenten stattgefunden und ich glaube, dass der Unterkunftsgeber die Hauskirche verraten hat.

LA: Wer hat im Iran gewusst, dass Sie sich für das Christentum interessieren?

VP: Außer meiner Frau niemand.

LA: Und jetzt?

VP: Jetzt alle. Meine Eltern, meine Schwiegereltern und einige Freunde von mir haben es auch erfahren.

LA: Hatten Sie irgendwelche Probleme wegen Ihres Glaubens im Iran?

VP: Nein.

LA: Warum glauben Sie, dass der Unterkunftsgeber Sie verraten hat?

VP: Der Unterkunftsgeber hat im oberen Stockwerk gewohnt und ist ein paar Mal gekommen, da er seine Miete eingefordert hat, und da hat er gesehen, dass Bücher auf dem Tisch sind, Kerzen brennen und ein Kreuz hängt. Deshalb glaube ich, dass er uns verraten hat.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden gesucht, verfolgt?

VP: Nein. Nachdem ich in Österreich war, wurde ich gesucht.

LA: Hat es an der Universität Sittenwächter gegeben?

VP: Ja, es gab welche. Auch vom Nachrichtendienst gibt es an der Universität Personen. Wir haben es sehr vorsichtig gemacht, damit diese Personen nicht draufkommen. Befragt gebe ich an, dass uns keiner erwischt hat bzw. draufgekommen ist.

LA: Wurden Sie im Iran festgenommen?

VP: Niemals.

LA: Wann haben Sie den Iran verlassen?

VP: Am 15.11.2015, illegal. Befragt gebe ich an, zusammen mit meiner Ehefrau und meiner Schwester. Meine Schwester heißt XXXX, XXXX. Befragt gebe ich an, dass meine Schwester nicht Christin ist. Mein Schwager und ihr Kind waren auch mit. Und mein Schwager hat ähnliche Probleme wie ich. Befragt gebe ich an, dass wir alle gemeinsam und illegal ausgereist sind.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden (Religionspolizei) gesucht?

VP: Solange ich im Iran war nicht.

LA: Haben Sie im Iran Hauskirchen besucht?

VP: Ja. Die Hauskirchen waren in XXXX, XXXX, gegenüber unserer Universität. Befragt gebe ich an, dass ich sie jede Woche zumindest einmal, manchmal zweimal besucht habe. Meine Frau war ich nicht dabei.

LA: War die Hauskirche immer an derselben Adresse?

VP: Ja, sie war immer da. Befragt gebe ich an, dass das nicht gefährlich ist, wenn sie immer am selben Ort ist.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwiegereltern Probleme, Schwierigkeiten im Iran, da Sie Christ geworden sind?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie persönlich bedroht im Iran?

VP: Nein, niemals. Befragt gebe ich an, dass meine Frau auch nicht bedroht wurde. Ich möchte noch erwähnen, dass meine Eltern nach meiner Einreise auch nach Österreich gekommen sind und einen Asylantrag gestellt haben. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern nur die Erstbefragung hatten.

LA: Wie und wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Am 23.11.2015. Wir sind mit der Flüchtlingswelle zu Fuß in Österreich eingereist.

LA: Besuchen Sie Ihre Schwiegereltern im Iran?

VP: Nein. Ich kann nicht mehr zurück.

LA: Waren Sie schon immer ein religiöser Mensch?

VP: Nein.

LA: Sie wurden als Moslem geboren, oder?

VP: Ja. Ich wurde als Moslem geboren.

LA: Haben Sie den islamischen Glauben praktiziert?

VP: Niemals.

LA: Seit wann sind Sie ein religiöser Mensch?

VP: Eben seit 1391, 2012, wie ich mit meinen Mitstudenten über die Religion gesprochen habe.

LA: Was fasziniert Sie am christlichen Glauben?

VP: Im Christentum gibt es keine Folter, keine Zwangsmaßnahmen etc. Es ist alles auf Brüderlichkeit und Gerechtigkeit aufgebaut.

LA: Wurden Sie im Iran getauft?

VP: Nein.

LA: Wann und wo wurden Sie hier in Österreich getauft?

VP: Ich weiß es nicht auswendig. Es steht auf meinen Taufschein. Es war vor ca. 8 Monaten. Getauft am 15.04.2017. Befragt gebe ich an, dass meine Frau am selben Tag getauft wurde.

LA: Haben Sie sich schon im Iran mit dem Christentum beschäftigt?

VP: Ja.

LA: Haben Sie im Iran eine Bibel besessen?

VP: Ja. Befragt gebe ich an, dass XXXX für uns alle aus Teheran Bibeln mitgebracht hat.

LA: Ist der Besitz der Bibel im Iran erlaubt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie mit Ihren Schwiegereltern Kontakt?

VP: Ja, vor allem meine Frau hat 2 Mal in Woche mit Ihren Eltern Kontakt. Befragt gebe ich an, dass es Ihren Eltern gut geht."

Anschließend beantwortete der BF verschiedene Fragen bezüglich seiner Religionsausübung in Österreich und des christlichen Glaubens.

1.4. Bei ihrer Einvernahme am 06.11.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, machte die BF2 im Wesentlichen folgende Angaben:

"LA: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen und in Österreich einen Asylantrag gestellt? Nennen Sie bitte all Ihre Fluchtgründe!

VP: Ich bin wegen meines Mannes aus dem Iran ausgereist, da sein Leben in Gefahr. Ich habe keine Gründe, nur wegen meines Mannes habe ich den Iran verlassen.

LA: Haben Sie alle Ihre Fluchtgründe vorgebracht?

VP: Sonst habe ich nichts.

LA: Wenn das mit Ihrem Mann nicht gewesen wäre, d.h. sein Interesse am Christentum, wären Sie dann im Iran geblieben?

VP: Ja, ich wäre im Iran geblieben. Ich habe schon manchmal an eine Ausreise gedacht.

LA: Hatten Sie irgendwelche Schwierigkeiten, Probleme im Iran?

VP: Ich wurde einmal von der Polizei angehalten, da ich meine Bekleidungsvorschriften nicht eingehalten habe. Meine Eltern haben mich dann abgeholt. Sonst hatte ich keine Probleme.

LA: Warum sind Sie jetzt doch Christin geworden?

VP: Weil ich einfach an Christus glaube.

LA: Seit wann glauben Sie an Christus?

VP: Seit ca. 1 1/2 Jahren. Befragt gebe ich an, dass ich an Gott geglaubt habe.

LA: Hat Sie Ihr Mann vom Christentum überzeugt?

VP: Ja. Befragt gebe ich an, dass mein Mann viel über das Christentum gesprochen hat. Er hat mir erzählt, dass Christus Gott ist und dass er sein Leben für die Menschheit geopfert hat.

LA: Haben Sie von Anfang an gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Anfangs nicht, aber als wir dann zusammen gezogen sind, habe ich dann langsam erfahren, dass er sich dafür interessiert.

LA: Wenn Sie das vorher gewusst hätten, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert, hätten Sie trotzdem geheiratet?

VP: Ja, ich hätte ihn trotzdem geheiratet, da ich keine religiöse Muslimin war.

LA: Wie haben Sie reagiert, als Sie erfahren haben, dass Ihr Mann für das Christentum interessiert?

VP: Anfangs habe ich Angst gehabt, ich habe ihm gesagt, dass das sehr gefährlich für uns ist. Als ich dann gesehen habe, dass er sehr gläubig, habe ich es lockerer genommen.

LA: Hat Ihr Mann Hauskirchen besucht?

VP: Nachdem wir einige Zeit zusammengelebt haben, habe ich auch erfahren, dass er Hauskirchen besucht. Befragt gebe ich an, dass ich keine Hauskirchen besucht habe. Nein, im Iran habe ich mich nicht dafür interessiert.

LA: Haben Sie sich bereits im Iran für das Christentum interessiert?

VP: Nein.

LA: Warum war das Leben Ihres Mannes in Gefahr? Erzählen Sie frei.

VP: Weil er schon Christ geworden war und als solcher ist man im Iran in Gefahr. Befragt gebe ich an, dass schon das Interesse am Christentum im Iran strafbar ist.

LA: Wer hat davon gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Ich weiß es nicht. Ich glaube niemand hat davon gewusst. Nur die Gruppe mit der mein Mann zusammen war, hat davon gewusst. Ich habe später erfahren, als wir dann verheiratet waren, dass er mit einer Gruppe zusammen ist.

LA: Wenn das niemand gewusst hat, warum war dann sein Leben in Gefahr?

VP: Er war mit einer Gruppe zusammen.

LA: Wurde Ihr Mann von jemanden verraten, dass er sich für das Christentum interessiert?

VP: Ich weiß es nicht.

LA: Wurde Ihr Mann von der Religionspolizei gesucht?

VP: Als wir dann in Österreich waren, haben wir die Nachricht bekommen, dass der Nachrichtendienst bei uns gewesen ist, sowohl in XXXX und in XXXX.

LA: Was wollte der Nachrichtendienst?

VP: Man wollte ihm zum Gericht laden, zu einer Gerichtsverhandlung. Befragt gebe ich an, dass ich nicht weiß, ob mein Mann dort als Zeuge oder Beschuldigter geladen war.

LA: Wo befindet sich die Nachricht vom Nachrichtendienst?

VP: Darüber weiß ich nichts. Befragt gebe ich an, dass mir das meine bzw. uns meine Eltern gesagt haben.

LA: Wie sind Sie mit dem Christentum in Berührung gekommen?

VP: Ich war anfangs als Übersetzerin (Dolmetscherin) meines Mannes tätig gewesen. Ich habe es vom Englischen ins Persische übersetzt und so habe ich auch mein Interesse bekommen.

LA: Hat Ihr Mann Sie zu den christlichen Gruppentreffen im Iran mitgenommen?

VP: Nein, niemals.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat Ihre Familie?

VP: Sie sind Moslem und sind nicht interessiert am Islam.

LA: Nehmen Ihre Eltern an den islamischen Feierlichkeiten im Iran teil?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern deswegen keine Probleme haben. Es gehen nur ganz strenggläubige zu solchen Feierlichkeiten. Befragt gebe ich an, dass meine Eltern auch den Ramadan nicht einhalten.

LA: Welches Religionsbekenntnis (Glaubensbekenntnis) hat die Familie Ihres Ehemannes?

VP: Sie sind Sunniten und sind auch nicht religiös.

LA: Haben Sie Geschwister?

VP: Ja, ich habe eine Schwester.

LA: Wo halten sich Ihre Eltern und Ihre Schwester auf?

VP: Meine Eltern und meine Schwester sind in XXXX. Befragt gebe ich an, dass sie derzeit nicht nach Österreich kommen wollen. Vielleicht kommen sie mal auf Besuch zu uns nach Österreich.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwester akzeptiert, dass Sie Christin geworden sind? Wie haben Sie reagiert?

VP: Ja, sie wissen es und sie haben nichts dagegen.

LA: Wer weiß im Iran, dass Sie Christin geworden sind?

VP: Nur meine Eltern und meine Schwester. Sonst weiß das niemand.

LA: Wer weiß im Iran, dass Ihr Ehemann Christ geworden ist?

VP: Soweit ich weiß niemand. Außer meine Schwiegereltern.

LA: Haben Sie eine Heiratsurkunde?

VP: Die Heiratsurkunde ist bei meinen Eltern im Iran.

LA: Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Christentum?

VP: Seit ca. 1 1/2 Jahren. Seit ca. 3 - 4 Monaten nach unserer Einreise.

LA: Warum haben Sie Ihren Glauben gewechselt?

VP: Als ich die Kirche besucht habe, habe ich dort eine sehr angenehme Stimmung vorgefunden und der Pfarrer der gesprochen hat und das was ich dann für meinen Mann übersetzt habe, hat mir sehr gefallen und deshalb habe ich mich taufen lassen.

LA: Hatten Sie irgendwelche Probleme wegen Ihres Glaubens im Iran?

VP: Wenn die iranischen Behörden davon erfahren würden, dann hätte ich Probleme.

LA: Wie sollten die iranischen Behörden davon erfahren?

VP: Ich weiß nicht. Der iranische Nachrichtendienst ist sehr stark.

LA: Was wissen Sie über den iranischen Nachrichtendienst? Was sind das für Leute?

VP: Sepah, Angehörige und Beamte in Zivie. Befragt gebe ich an, dass ich über die Sepah nichts weiß. Aber ich weiß, dass der iranische Nachrichtendienst sehr stark ist.

LA: Wurden Sie von den iranischen Behörden gesucht, verfolgt?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann auch nicht verfolgt wurde. Erst als wir in Österreich waren, hat mein erfahren, dass er vom Nachrichtendienst eine Ladung bekommen hat.

LA: Hat an der Universität jemand gewusst, dass Ihr Mann sich für das Christentum interessiert?

VP: Als wir gemeinsam studiert haben, habe ich davon gar nichts gewusst.

LA: Wurden Sie im Iran festgenommen?

VP: Niemals.

LA: Wann haben Sie den Iran verlassen?

VP: Ich weiß nur, dass es am 21. Aban 1394 war, das war am 12. November 2015 vor 2 Jahren, das Jahr weiß ich nicht. Wir haben den Iran illegal verlassen. Mein Mann, seine Schwester und deren Mann sowie ihr Kind. Wir alles haben zusammen den Iran verlassen.

LA: Ist die Schwester Ihres Mannes auch eine Christin?

VP: Nein, sie ist ohne Bekenntnis. Aber Ihr Mann ist Christ.

LA: Wurden Ihr Mann und Sie von den iranischen Behörden (Religionspolizei) gesucht?

VP: Ich nicht, aber mein Mann schon. Er wurde von der Religionspolizei gesucht.

LA: Warum wurde Ihr Mann von der Religionspolizei gesucht?

VP: Weil er sich für das Christentum interessiert hat. Soweit ich informiert bin wurden Freunde von ihm festgenommen.

LA: Die Hauskirche die Ihr Mann besucht hat, war die Hauskirche immer an derselben Adresse oder auch wo anders?

VP: Ich weiß es nicht. Ich habe ihn nicht gefragt.

LA: Haben Ihre Eltern und Ihre Schwiegereltern Probleme, Schwierigkeiten im Iran, da Sie Christin geworden sind?

VP: Nein, weder noch. Weder meine Eltern noch seine Eltern.

LA: Wurden Sie persönlich bedroht im Iran?

VP: Nein.

LA: Wie und wann sind Sie in Österreich eingereist?

VP: Das Datum weiß ich nicht. In der weißen Karte steht November vor 2 Jahren. Wir sind auf dem Landweg illegal nach Österreich gekommen.

LA: Besuchen Sie Ihre Eltern im Iran?

VP: Nein. Ich kann nicht jemals in den Iran zurück. Befragt gebe ich an, dass ich meine Eltern sehr vermissen und wir telefonieren jeden Tag.

LA: Waren Sie schon immer ein religiöser Mensch?

VP: Nein. Ich war überhaupt nicht religiös.

LA: Sie wurden als Muslimin geboren, oder?

VP: Ja.

LA: Haben Sie den islamischen Glauben praktiziert?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann den Glauben auch nicht praktiziert hat.

LA: Seit wann sind Sie ein religiöser Mensch?

VP: Seit einem Jahr.

LA: Was fasziniert Sie so am christlichen Glauben?

VP: Christus hat mir beigebracht wie ich zu leben habe. Im Christentum wird über Frieden und Gleichberechtigung gesprochen. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

LA: Wurden Sie im Iran getauft?

VP: Nein.

LA: Wann und wo wurden Sie hier in Österreich getauft?

VP: Es war Weihnachten 2015, vor einem Jahr. Befragt gebe ich an, dass mein Mann am gleichen Tag getauft wurde, gleichzeitig.

Anm: Am Taufschein: Tag der Taufe: 15.04.2017

LA: Haben Sie sich schon im Iran mit dem Christentum beschäftigt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie im Iran eine Bibel besessen?

VP: Nein. Befragt gebe ich an, dass mein Mann die Bibel gelesen hat.

LA: Warum hatten Sie im Iran kein Interesse am Christentum und jetzt schon?

VP: Weil ich im Iran über das Christentum gar nichts gewusst habe.

LA: Sie hätten ja mit Ihrem Mann darüber sprechen können, oder?

VP: Zuhause hat mein Mann schon mit mir darüber gesprochen, aber ich hatte kein Interesse. Erst seitdem ich in Österreich war hat mein Interesse begonnen.

LA: Ist der Besitz der Bibel im Iran erlaubt?

VP: Nein, das ist strafbar.

LA: Haben Sie mit Ihren Eltern Kontakt?

VP: Ja, jeden Tag telefoniere ich mit Ihnen. Befragt gebe ich an, dass ich mit den Schwiegereltern auch Kontakt habe, aber nicht so häufig wie mit meinen Eltern. Ja, ich telefoniere mit ihnen oder per

SMS.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit diskriminiert und verfolgt im Iran?

VP: Nein.

LA: Haben Sie noch weitere Angehörige im Iran?

VP: Ja, meine Eltern, meine Schwester und meine Onkel und Tanten.

LA: Haben Sie minderjährige Kinder oder sonstige Sorgepflichten?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit oder Religion in Ihrem Herkunftsland verfolgt?

VP: Nein. Solange ich im Iran gelebt habe, wurde ich nicht verfolgt.

LA: Haben Sie Angehörigen in Österreich und in der EU?

VP: Meinen Mann.

LA: Womit haben Sie im Iran den Lebensunterhalt bestritten?

VP: Ich habe manchmal Studentenjob gemacht. Befragt gebe ich an, dass mein Ehemann als Tischler gearbeitet hat und hat auch nebenbei mit Autos gehandelt.

LA: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer Organisation an?

VP: Nein.

LA: Welche Ausbildungen haben Sie absolviert?

VP: 12 Jahre Schule, maturiert und dann habe ich 4 Jahr Grafik Design studiert. Befragt gebe ich an, dass ist die XXXX in XXXX.

LA: Wie heißt die Kirche in der Sie getauft wurden?

VP: XXXX.

LA: Haben Sie einen Vorbereitungskurs für Ihre Taufe absolviert?

VP: Ja, ein Jahr lang einmal in der Woche. Befragt gebe ich an, dass ich mit meinen Mann gemeinsam dort war. Wir haben dort die 10 Gebote gelernt, 7 Sakramente, manchmal das Alte Testament.

LA: Haben Sie sich auch mit anderen Religionen auseinandergesetzt und beschäftigt?

VP: Nein. Nur das was uns in der Schule beigebracht worden ist.

LA: Wie finanzieren Sie Ihr Leben hier in Österreich?

VP: Ich bin in der Grundversorgung.

LA: Haben Sie gewusst bzw. wissen Sie, dass Christen im Iran diskriminiert, verfolgt und nicht anerkannt werden?

VP: Ja, das weiß ich.

LA: Welche Strafe steht auf Konversion?

VP: Die Todesstrafe.

LA: Wie ist Ihr Ehemann zum Christentum gekommen?

VP: Das weiß ich nicht.

LA: Sie haben gewusst, dass Christen nicht anerkannt, diskriminiert, verfolgt und benachteiligt werden und Sie haben des Weiteren auch gewusst, dass auf Konversion die Todesstrafe steht. Sie waren sich den Folgen und Konsequenzen Ihren Glaubenswechsel bewusst. Stimmt das?

VP: Ja. Ja, ich habe es 100%tig gewusst und gemacht.

LA: Haben Sie den Iran aus finanziellen, wirtschaftlichen Gründen verlassen?

VP: Nein, wegen meinem Mann.

LA: Möchten Sie irgendwann wieder in den Iran zurückkehren?

VP: Nein. Ich kann nicht mehr zurückkehren.

LA: Waren Sie schon mal in Haft?

VP: Nein.

LA: Wurden Ihnen irgendwo die Fingerabdrücke abgenommen?

VP: Nein.

LA: War Österreich Ihr Zielland?

VP: Nein. Wir haben kein bestimmtes Land ausgesucht. Das war das erste Land wo wir geblieben sind.

LV: Nennen Sie mir bitte das Vater unser.

VP: Vater unser im Himmel, geheiligt werde dein Name. Dein Reich komme, dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden. Unser tägliches Brot gib uns heute und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern. Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen. Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit. In Ewigkeit. Amen

LA: Wann waren Sie das letzte Mal in der Kirche?

VP: Sonntag vor einer Woche.

LA: Wo befindet sich die Kirche die Sie besuchen?

VP: Die Kirche ist am XXXX.

LA: In welcher Sprache wird die Messe abgehalten?

VP: Auf Deutsch.

LA: Waren Sie im Iran politisch tätig?

VP: Nein.

LA: Waren Ihre Eltern, Ihre Schwester oder Ihre Angehörigen politisch im Iran tätig?

VP: Nein.

LA: Waren Sie Mitglied einer politischen Partei?

VP: Nein.

LA: Waren Ihre Eltern, Ihre Schwester oder Ihre Angehörigen Mitglied einer politischen Partei?

VP: Nein.

LA: Wie stellen Sie sich die Zukunft hier in Österreich vor?

VP: Ich möchte Krankenschwester werden. Befragt gebe ich an, dass mein Interesse sich geändert hat. Vielleicht arbeite ich auch als Grafikdesignerin, aber wie bereits gesagt hat sich mein Interesse geändert und ich würde gerne als Krankenschwester arbeiten.

LA: Hatten Sie Probleme mit den Behörden im Iran?

VP: Nein.

LA: Hatte Ihre Familie Probleme mit den Behörden im Iran?

VP: Nein.

LA: Was hätten Sie im Fall einer Rückkehr in den Iran zu befürchten?

VP: Ich werde als Abtrünnige betrachtet.

LA: Wurden Sie geschlagen oder misshandelt von den iranischen Behörden?

VP: Nein.

LA: In welchem biblischen Buch wird von der Ausbreitung des Christentums erzählt?

VP: In den 4 Evangelien.

LA: Wie lautet der erste Satz der Bibel?

VP: Ich weiß es nicht.

LA: Wie viele Sakramente gibt es in der Kirche?

VP: 7. Firmung, Ehe, Weihe, Krankensalbung, Buße. Befragt gebe ich an, dass die Krankensalbung für die Heilung der Kranken ist.

LA: Wo ist Jesus geboren?

VP: In einem Stall in Betlehem.

LA: Welchen Beruf hatte Jesus Christus?

VP: Er war Retter der Menschen.

LA: Wer hat Jesus verraten?

VP: Für 30 Münzen hat er Christus verraten, Asgahr Youti.

LA: Welche Geschenke brachten die drei Weisen aus dem Morgenland für Jesus mit?

VP: Das weiß ich nicht.

LA: Wie viele Bücher Moses gibt es in der Bibel?

VP: Alte Testament stammt von Moses und hat 46 Bücher. In machen stellen sind von 39 Büchern die Rede und dann wieder von 46.

LA: Was wissen Sie über das letzte Abendmahl? Erzählen Sie bitte frei.

VP: Beim letzten Abendmahl wollte man Christus durch Wein töten. Da war ein Komplott gegen ihn geplant gewesen.

LA: Wer fragte Jesus: Bist du der König der Juden?

VP: Weiß ich nicht.

LA: Wer war Herodes?

VP: Der war der König zur Zeit der Geburt Christi.

LA: Wer hat Jesus zum Tode verurteilt?

VP: Pontius Pilatus.

LA: Aus welchen Teilen (Abschnitten) besteht die Heilige Messe?

VP: Aus 7 Teilen. Zuerst spricht der Pfarrer ein Gebet, im Namen des Vaters des Sohnes und des Heiligen Geistes, dann wird eben Brot und Wein verabreicht, dann lesen wir das Vater unser, das Bekenntnis, das Religionsbekenntnis wird ausgesprochen, es werden dann wieder Gebete gesprochen, es wird auch aus der Bibel gelesen.

LA: Was ist die Heilige Dreifaltigkeit? Können Sie mir bitte diesen Begriff erklären?

VP: Gott ist eine Person, eine Persönlichkeit, die in 3 Formen erscheint. Vater, Sohn und der Heilige Geist."

1.5. Vom BF1 wurde folgende Dokumente vorgelegt:

* iranische Geburtsurkunde

* iranische nationale ID-Karte

* Bestätigung Römisch-Katholische Pfarre XXXX

* diverse Fotos

* Taufschein der (Erz-)Diözese Wien - Römisch-katholische Kirche in Österreich in Wien

* Bestätigung Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien)

* Persönlicher Bericht - Empfehlungsschreiben

* Aus- und Weiterbildungszentrum - Anmeldebestätigung

* Anmeldebestätigung Deutschkurs

* Start Wien Flüchtlinge - Integration ab Tag 1 - Kursantrittsbestätigung

* VHS - Die Wiener Volkshochschulen, Kursbesuchsbestätigung Deutsch A1 (Teil 3 und 4)

* Bestätigung Deutschunterricht - Europäischen Referenzniveau A1

* VHS XXXX - Anmeldebestätigung, Deutsch Beratung und Einstufungskostenlose Sprachberatung

* Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde aus dem Persischen

* Beglaubigte Übersetzung aus dem Persischen - Führerschein des BF1

* Mein Leben in Österreich - Teilnahmebestätigung, Werte- und Orientierungskurs

Die BF2 legte vor:

* iranische Geburtsurkunde, wobei auf der zweiten Seite die BF2 als Ehefrau eingetragen ist

* Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde aus dem Persischen

* Bestätigung - Römisch-Katholische Pfarre XXXX

* diverse Fotos

* Empfehlungsschreiben - Persönlicher Bericht

* Taufschein der (Erz-)Diözese Wien, Römisch-katholische Kirche in Österreich

* Mein Leben in Österreich - Teilnahmebestätigung, Werte- und Orientierungskurs

* Aus- und Weiterbildungszentrum - AWZ Soziales Wien

* VHS - Die Wiener Volkshochschulen - VHS XXXX - Anmeldebestätigung, Deutsch Beratung und Einstufung kostenlose Sprachberatung

* VHS - Die Wiener Volkshochschulen - VHS Polycollege, Anmeldebestätigung

* VHS - Die Wiener Volkshochschulen - VHS Polycollege, Kursbesuchsbestätigung Deutsch A1 (Teil 3 und 4)

* Start Wien Flüchtlinge - Integration ab Tag 1, bfi, Kursantrittsbestätigung

* Bestätigung - Deutschunterricht auf dem Europäischen Referenzniveau A1

* 2 Empfehlungsschreiben

* Bestätigung Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien)

* Ausweis

1.6. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheiden vom 17.02.2018 die Anträge der BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihnen den Status von Asylberechtigten ebenso wie gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG den Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkt II.) und verband diese Entscheidungen in Spruchpunkt III. gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG in Verbindung mit § 9 BFA-VG mit Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde ihnen nicht erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung der BF in den Iran gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise der BF 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt IV.).

In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person der BF und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat. Eine asylrelevante Verfolgung liege nicht vor, das Vorbringen der BF betreffend eine Verfolgung sei unglaubhaft. Sie hätten keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung der BF in den Iran. Im Falle der Rückkehr drohe ihnen keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde.

Die BF erfüllten nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe ihr Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidung über die Anträge auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit einer Abschiebung der in den Iran. Die Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ergebe sich aus § 55 FPG, da besondere Umstände, die die BF bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hätten, nicht gegeben seien.

Beweiswürdigend führte das BFA (zusammengefasst) aus, dass die BF bezüglich ihrer behaupteten Herkunftsregion, Volks- und Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Sprach- und Lokalkenntnisse - im Gegensatz zu ihrem Fluchtvorbringen - glaubwürdig wären. Die Feststellungen zur Situation im Iran wären glaubhaft, weil sie verlässlichen, seriösen, aktuellen und unbedenklichen Quellen entstammten, deren Inhalt schlüssig und widerspruchsfrei sei.

Ihre Fluchtgeschichte hätten die BF angesichts mehrerer dargelegter Unplausibilitäten nicht glaubhaft machen können. Ferner hätte eine Änderung ihrer inneren Überzeugung, sodass man von einer echten Konversion zum Christentum sprechen könnte, nicht festgestellt werden können.

Subsidiärer Schutz wurde ihr nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr der BF in ihren Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur GFK oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen, allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.

Für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (in der Folge BVwG) wurde den BF mit Verfahrensanordnung gemäß § 63 Abs. 2 AVG amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.

1.7. Gegen diese Bescheide brachten die BF mit Schreiben vom 05.03.2018 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde beim BVwG ein und beantragten die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung.

In der Beschwerdebegründung wurde erneut auf das Interesse der BF am christlichen Glauben und ihre Konversion verwiesen, ferner sei die BF2 von geschlechtsspezifischer Verfolgung und Diskriminierung bedroht. Es wurden Auszüge aus diversen Berichten angeführt und darauf verwiesen, dass die BF im Falle einer Rückkehr einer existenzbedrohenden Lage ausgesetzt werden könnten.

1.8. Die Beschwerden samt Verwaltungsakten langte am 03.04.2018 beim BVwG ein.

1.7. Das BVwG führte am 17.09.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi durch, zu der die BF im Beisein eines gewillkürten Vertreters persönlich erschienen. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung.

Dabei legten die BF Folgendes vor:

* Empfehlungsschreiben

* Deutschzertifikate

* Fotos von der Taufe

* Fotos vom BF1, wie er an einer Demonstration teilnimmt

* Sozialversicherungsauszüge

* Gewerbeanmeldung des BF1

Daraufhin gaben die BF auf richterliche Befragung im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus der Verhandlungsschrift):

"RI [Richter]: Nennen Sie jetzt bitte abschließend und möglichst umfassend alle Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben bzw. warum Sie nicht mehr in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren können (Fluchtgründe). Nehmen Sie sich dafür nun bitte ausreichend Zeit, alles vorzubringen.

BF1: Warum ich mein Land verlassen habe und geflüchtet bin ist, weil ich von der islamischen Republik und vom hiesigen Gesetz verfolgt war, weil ich konvertiert und den Islam verlassen hatte. Das wird von der islamischen Republik als abtrünnig angesehen und aus diesem Grund kann ich nicht in den Iran zurück, weil die islamische Republik sehr erbarmungslos ist und keine Gnade mit den Konvertierten kennt. Auf der anderen Seite gehöre ich der Volksgruppe der Kurden an und wenn Konversion auch dazu kommt, wird dieser Kurde ohne Befragung zur Hinrichtung geschickt. Sowieso werden die Kurden in diesem Land diskriminiert. Ich bin ein Kurde aus XXXX. Das heißt, ich bin in XXXX geboren. Ich wurde für das Studium in der XXXX in XXXX zugelassen. Das Studium habe ich an dieser Universität angefangen, ich habe neue Studienkollegen, neue Kulturen kennengelernt. Wir wurden in drei Gruppen mit je 5 Personen aufgeteilt. Ein Studienkollege hat sich anders verhalten als alle anderen. Er war ein besonderer Mensch. Er war sehr freundlich und sehr hilfsbereit. Ich wollte meine Freundschaft mit ihm vertiefen und meine Beziehung zu ihm intensivieren. In Laufe der Zeit habe ich mit einem anderen Studienkollegen und noch einer Person eine sehr gute Freundschaft aufgebaut. Wir waren ständig gemeinsam unterwegs. Sowohl auf der Uni als auch außerhalb. Er sprach über Religion. Eigentlich über den Islam. Als wir bessere Freunde geworden sind und uns mehr Vertrauen geschenkt haben, hat er irgendwelche Hinweise zum Christentum gemacht. Er hat sich nicht getraut, war auch nicht in der Lage, das direkt anzusprechen, weil das für ihn sehr gefährlich war und das könnte für ihn auch den Tod bedeuten. Es sind einige Monate vergangen. Wir glaubten nicht an den Islam. Bevor ich konvertierte, hatte ich den Islam bereits verlassen. Ich habe mich als Muslime bezeichnet, aber ich war kein wirklicher Muslime. Ich wusste überhaupt nicht, was ich bin. Ich wusste, dass ich den Islam nicht akzeptiere. Mein Freund ist bereits draufgekommen, dass ich dem Islam gegenüber ablehnend stehe. Er schlug mir vor, das heilige Buch zu lesen. Ich habe selber angefangen, Nachforschungen anzustellen. Ich habe den Weg der Wahrheit gefunden. Die Wahrheit, die durch Jesus Christus mich zu Gott näherte. Als mein Freund wusste, dass ich gläubiger geworden bin, lud er mich zum Christentum ein. Er schlug vor, dass wir gemeinsam das heilige Buch lesen und beten. Er hatte eine kleine Wohnung gegenüber der Universität. Er wohnte zuerst alleine in dieser Wohnung, dann zog ein anderer Freund, der auch von ihm zum Christentum eingeladen war, zu ihm. Während dieser Zeit bin ich mit meiner Frau zusammengezogen. Wir haben dann beschlossen, dass wir uns irgendwo zusammen treffen und beten. Daraufhin wandelten wir die kleine Wohnung meines Freundes in eine Hauskirche um. Niemand wusste davon.

R: Wie hat dieser Freund geheißen?

BF1: XXXX.

R: Welches Jahr war ungefähr, als Sie sich für das Christentum interessiert haben?

BF1: Seit 2012. Ganz genau kann ich mich nicht mehr erinnern, aber es war circa 2012.

R: Fahren Sie bitte fort.

BF1: Wir haben uns ein bis zweimal in der Woche und das meistens sonntags in dieser Hauskirche getroffen. Wir haben gemeinsam gebetet. So ist es dahingegangen. Nicht mal meine Frau wusste, wo ich mich mit meinen Freunden treffe. Sie wusste nicht, wo die Hauskirche war. Bis eines Tages ein Teilnehmer der Hauskirche in der Hauskirche festgenommen wurde. Sein Bruder rief mich an und sagte, dass der XXXX vom iranischen Etelaat und Sepahe Pasdaram festgenommen wurde, und ob ich irgendetwas diesbezüglich wusste. Ich habe sofort gewusst, worum es sich handelt. Ich bin gleich von der Arbeit nachhause gegangen, sagte meiner Frau, dass höchstwahrscheinlich Etelaat Leute kommen und mich auch festnehmen. Es war klar, dass die Hauskirche verraten worden war. Sofort bin ich geflüchtet und bin nach XXXX gefahren. Von dort zur Grenze und von der Grenze nach Österreich. Ich wusste, dass mein Freund durch Folter uns verraten würde, weil die Etelaat Leute ihn foltern werden.

R: Haben Sie außer dieser einer Hauskirche auch eine andere Kirche besucht?

BF1: Nein.

R: Wissen Sie was über die Glaubensrichtungen des Christentums?

BF1: Ja, ich weiß es. Es sind drei Zweige. Katholischer, protestantischer und orthodoxer.

R: Nach den Regeln, nach welchem Zweig haben Sie in der Hauskirche gebetet?

BF1: Als ich die Hauskirche besuchte, gehörte keiner der obengenannten Zweige an, sondern nur dem Christentum. Als ich in Österreich ankam, entschied ich mich für die katholische Kirche, da die katholische Kirche vollkommener und allgemeiner ist.

R: Das heißt, der Grund dafür, dass Sie nach Österreich gekommen sind, sind die Mutmaßungen von Ihnen, dass Sie vom Geheimdienst verhaftet werden könnten. Ist das richtig?

BF1: Ja.

R: Ist da noch etwas tatsächlich passiert, nach Ihrer Ausreise?

BF1: Ja, als ich in Österreich ankam, habe ich erfahren, dass Etelaat und Sepahe Pasdaram zu mir nachhause gekommen sind, dort wo ich lebte. Nachdem sie mich dort nicht vorgefunden haben, haben sie meine Schwiegereltern, die in XXXX lebten, aufgesucht und nach mir gesucht.

R: Wer ist eigentlich mit Ihnen nach Europa gekommen?

BF1: Meine Eltern waren nicht dabei. Meine Schwester, mein Schwager und mein Neffe und meine Gattin.

R: Warum sind Ihre Schwester und Ihr Schwager gleichzeitig mit Ihnen geflohen?

BF1: Wir haben gemeinsam die iranisch türkische Grenze passiert. Dann waren wir nicht mehr gemeinsam, bis wir uns wieder in Österreich getroffen haben.

R: Warum sind sie mit Ihnen geflohen?

BF1: Mein Schwager hat auch so ein ähnliches Problem wie ich gehabt. Ich habe aber nicht genau gewusst, was sein Problem ist, weil ich keine gute Beziehung zu ihn hatte.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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