Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.01.2019Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
LSD-BG §22 Abs1Rechtssatz
Eine überlassene Arbeitskraft muss zum Überlasser in einem Arbeitsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis gestanden sein. Dies ist jedoch bei einem Gesellschafter einer GmbH, der sämtliche Gesellschaftsanteile innehat und damit deren Alleineigentümer ist und zusätzlich die Geschäftsführerfunktion ausübt, nicht anzunehmen.
Schlagworte
Arbeitskräfteüberlassung, grenzüberschreitende; Werkvertrag; Werkunternehmer; unterscheidbares, abgrenzbares, zurechenbares Werk; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Alleineigentümer; Geschäftsführer; LohnunterlagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.041.028.2796.2018Zuletzt aktualisiert am
14.03.2019