Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.02.2019Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 132 Abs1Rechtssatz
Das in § 2 Abs. 5 des Wr. Gebrauchsabgabegesetzes 1966 normierte Frontrecht ist das einzig subjektiv-öffentliche Recht, dessen Verletzung der Liegenschaftseigentümer im Verfahren zur Erteilung der Gebrauchserlaubnis geltend machen kann. Es ist davon weder ein Recht auf eine unbeeinträchtigte Sicht auf Schaufenster- oder etwa Schaukästen, noch ein Anspruch des Liegenschaftseigentümers, dass vor seiner Liegenschaft kein (fremder) Schanigarten betrieben werden durfte, umfasst (VwGH vom 20.01.2015, Ra 2014/05/0048).
Schlagworte
Gebrauchserlaubnis; Parteistellung; Einwendungen; subjektives Recht; Frontrecht; Verlust; BeschwerdelegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.221.008.RP11.12683.2018Zuletzt aktualisiert am
12.03.2019