Norm
RStDG §101 Abs1Rechtssatz
Die Verwendung des dienstlichen e-mail accounts für den privaten Bereich betreffende Eingaben bei Behörden im fremden Namen ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis, notorische Raserei insbesondere mit einem Dienstfahrzeug und verfahrensverzögernde Maßnahmen in diversen Verwaltungsstrafverfahren stellen eine Verletzung von Standespflichten nach § 101 RStDG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2018:RI0100062Im RIS seit
08.03.2019Zuletzt aktualisiert am
08.03.2019