RS OGH 2018/10/24 8Ob121/18d

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Veröffentlicht am 24.10.2018
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Norm

BTVG §15

Rechtssatz

Vor Erfüllung der Sicherungen des Erwerbers dürfen keine Zahlungen in die Verfügungsmacht des Bauträgers gelangen. Ein Treuhanderlag auf dem Konto des bestellten Treuhänders ist keine Zahlung an den Bauträger und daher zulässig. Grundsätzlich gilt der Treuhänder nicht als Dritter iSd § 15 BTVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132452

Im RIS seit

08.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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