Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
18.02.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §52 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Frage des Bestehens eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes des Beschwerdeführers kann in dem dafür vorgesehenen Verfahren gemäß § 55 Abs. 3 NAG über Befassung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich einer Aufenthaltsbeendigung geklärt werden, ohne dass dessen vorletzter Satz (i.e. „Dies gilt nicht in einem Fall gemäß § 54 Abs. 7.“) entgegen stünde, weil die verwiesene Bestimmung auf einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte abstellt.
Schlagworte
Feststellungsbescheid; öffentliches Interesse; amtswegig; subsidiär; subsidiärer Rechtsbehelf; UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.016.14744.2018Zuletzt aktualisiert am
06.03.2019