RS Vwgh 2019/1/31 Ra 2018/22/0226

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Veröffentlicht am 31.01.2019
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §69 Abs1 Z1;
AVG §69 Abs3;
B-VG Art133 Abs4;
NAG 2005 §11 Abs1 Z4;
NAG 2005 §47 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dass die Behörde vor Erteilung der "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" Verdachtsmomente hinsichtlich des Vorliegens einer Aufenthaltsehe hatte, hinderte sie nicht an einer Wiederaufnahme auch dieses Verfahrens gestützt auf neu hervorgekommene Tatsachen. In der Erteilung eines Aufenthaltstitels liegt keine "inzidente Entscheidung, keine Wiederaufnahme zu verfügen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018220226.L01

Im RIS seit

04.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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