RS OGH 2018/10/2 9Ob40/18z, 4Ob10/19b

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Veröffentlicht am 02.10.2018
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Norm

UWG §27

Rechtssatz

Rückabwicklung verbotener Verträge nach dem Schneeballsystem iSd § 27 Abs 2 UWG: Aus Abs 4 des § 27 UWG geht hervor, dass grundsätzlich das Rückforderungsrecht allein dem Kunden zusteht, nicht aber dem Veranstalter des Schneeballsystems. Das bedeutet, dass dem Betreiber des Schneeballsystems kein eigenes Forderungsrecht für die Rückzahlung der von ihm erbrachten Mitgliedsvorteile zusteht. Zur Vermeidung einer (noch vorhandenen) Bereicherung haben Kunden aber im Rahmen ihres Rückforderungsanspruchs das schon Empfangene Zug um Zug zurückzustellen oder – sofern es sich um Geldleistungen handelt – diese in Abzug zu bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132415

Im RIS seit

01.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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