Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
14.12.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §32 Abs1Rechtssatz
§ 61 Abs. 3 AVG ist nicht so zu verstehen, dass ein rechtskräftiger und daher durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr bekämpfbarer Bescheid durch eine in welchem Zusammenhang immer erteilte unrichtige Rechtsmittelbelehrung wieder anfechtbar würde (vgl. das Erkenntnis vom 30.06.1970, Slg. Nr. 7834/A).
Schlagworte
Bescheid; Erlassung; mündliche Verkündung; schriftliche Ausfertigung; Zustellung; Rechtsmittelfrist; Beginn der Rechtsmittelfrist; Ende der RechtsmittelfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.131.036.15022.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019