Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
14.12.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §32 Abs1Rechtssatz
Ist im Zeitpunkt der (rechtswidrigerweise erfolgten) Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides dieser Bescheid bereits in Rechtskraft erwachsen, so vermag auch die der schriftlichen Ausfertigung beigegebene Rechtsmittelbelehrung, wonach binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich Beschwerde erhoben werden könne, nicht die Rechtzeitigkeit einer auf diese Rechtsmittelbelehrung gestützte Beschwerde im Sinne des § 61 Abs. 3 AVG zu bewirken.
Schlagworte
Bescheid; Erlassung; mündliche Verkündung; schriftliche Ausfertigung; Zustellung; Rechtsmittelfrist; Beginn der Rechtsmittelfrist; Ende der RechtsmittelfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.131.036.15022.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019