Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.12.2018Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §32 Abs1Rechtssatz
Wird der (bei der Verkündung anwesenden) Partei aufgrund ihres erst nach Ablauf der im § 62 Abs. 3 AVG festgelegten dreitägigen Frist (und daher rechtswidrigerweise) eine schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides zugestellt, so hindert dies nicht den Ablauf der mit der mündlichen Verkündung des Bescheides beginnenden Rechtsmittelfrist (vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 30.06.1970, Slg. Nr. 7834/A, und vom 10.12.1986, Zl. 86/01/0186).
Schlagworte
Bescheid; Erlassung; mündliche Verkündung; schriftliche Ausfertigung; Zustellung; Rechtsmittelfrist; Beginn der Rechtsmittelfrist; Ende der RechtsmittelfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.131.036.15022.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019