Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
14.01.2019Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §15Rechtssatz
Der Umstand, dass allenfalls in einzelnen Fällen das Tragen eines Siebes am Kopf von Behörden toleriert wurde, gibt dem Beschwerdeführer nicht das Recht, dass er am Führerschein mit Nudelsieb am Kopf abgebildet sein kann.
Schlagworte
Scheckkartenführerschein; Lichtbild; amtliches Ausweisdokument; Nudelsieb; Religionsfreiheit; Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters; Religionsgemeinschaft; ReligionsparodieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.131.036.9981.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019