RS Lvwg 2019/2/4 VGW-151/090/16715/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.02.2019

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §2 Abs2
NAG §2 Abs3
NAG §2 Abs7
NAG §11 Abs1 Z5
NAG §11 Abs2 Z2
NAG §11 Abs2 Z3
NAG §11 Abs2 Z4
NAG §11 Abs5
NAG §63 Abs1 Z2

Rechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage, ob die Beschwerdeführerin iSd. § 11 Abs. 1 Z 5 NAG und der einschlägigen Judikatur des VwGH einen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, kann darauf abgestellt werden, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatte.

Schlagworte

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; erlaubter visumsfreier Aufenthalt iSd. § 11 Abs. 1 Z 5 NAG; Überschreitung; Aufenthalt; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.090.16715.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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