Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.02.2019Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs2Rechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob die Beschwerdeführerin iSd. § 11 Abs. 1 Z 5 NAG und der einschlägigen Judikatur des VwGH einen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, kann darauf abgestellt werden, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatte.
Schlagworte
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; erlaubter visumsfreier Aufenthalt iSd. § 11 Abs. 1 Z 5 NAG; Überschreitung; Aufenthalt; Mittelpunkt der LebensbeziehungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.151.090.16715.2018Zuletzt aktualisiert am
25.02.2019