RS Lvwg 2018/12/10 LVwG-AV-714/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

6

Entscheidungsdatum

10.12.2018

Norm

VwGVG 2014 §9 Abs1
VwGVG 2014 §9 Abs1 Z5
VwGVG 2014 §14 Abs1
VwGVG 2014 §28 Abs2
ÄrzteG 1998 §167c Abs3

Rechtssatz

Eine über einen angemessenen Zahlungsaufschub nach § 167c Abs 3 ÄrzteG hinausgehende Nachsicht der Verfahrenskosten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine nachträgliche Nachsicht im Sinne einer neuerlichen Entscheidung über die Verfahrenskosten kommt auf Grund des Wiederholungsverbotes nicht in Betracht (vgl etwa VwGH Ra 2017/04/0112).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Verfahrensrecht; Beschwerdevorentscheidung; Zurückweisung; Beschwerdegründe; Kosten;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.714.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten