RS OGH 2019/1/16 13Os138/18w

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Veröffentlicht am 16.01.2019
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Norm

StGB §107b Abs3

Rechtssatz

Ein Erfolg iSd § 107b Abs 3 Z 2 StGB muss Folge der Gewaltausübung nach dem Grundtatbestand sein, aus welchem Grund die rechtliche Annahme dieser Qualifikation Feststellungen zu einer solchen Kausalität voraussetzt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132412

Im RIS seit

27.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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