TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/17 W215 2112554-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 17.01.2019
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Entscheidungsdatum

17.01.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1 Z1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55

Spruch

W215 2112554-2/9E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. STARK über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Republik Côte d'Ivoire, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.08.2017, Zahl 1029805603-14912055, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG), in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2012, § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG, § 57 AsylG, in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2015, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG, in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2017,

§ 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG), in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2018, § 52 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG), in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2017, und § 55 FPG, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2013, als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz,

BGBl Nr. 1/1930 (B-VG), in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012, nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Die Beschwerdeführerin, deren Identität nicht festgestellt werden kann, reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 26.08.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz.

In ihrer am selben Tag durchgeführten Erstbefragung gab die Beschwerdeführerin an, dass sie ledig sei und drei Kinder habe. Sie habe als XXXX gearbeitet und in XXXX am XXXX. Zu ihren Fluchtgründen führte sie aus, dass sie Anfang August 2014 von einer Nachbarin beschimpft und bedroht worden sei, weil sie der Minderheit der Agni angehöre. Die Nachbarin habe ihr vorgeworfen, dass sie zur Opposition gehöre und die Rebellen unterstütze. Die Leute XXXX hätten ihr daraufhin alle ihre Sachen gestohlen und ihr gedroht, sie zu töten. Sie habe keine Möglichkeit mehr, ihre Kinder zu ernähren, da die Arbeit im XXXX nicht ausreiche, sie über keine XXXX mehr verfüge und Schulden bei ihren Gläubigern habe. Politisch werde sie ebenfalls verfolgt, weil sie einer Minderheit angehöre.

Am 02.07.2015 wurde die Beschwerdeführerin im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu ihren persönlichen Verhältnissen und Fluchtgründen niederschriftlich befragt. Dabei gab sie zusammengefasst an, dass ihre jüngste Tochter bei ihrer Mutter lebe, ihr Sohn bei ihrem Freund und die ältere Tochter bei einer Freundin aufhältig sei. Die Beschwerdeführerin habe als XXXX und XXXX gearbeitet. Zu ihren Fluchtgründen führte sie aus, dass sie als XXXX gut verdient habe, die Moslems neidisch gewesen seien und ihr gedroht hätten, dass sie ihrenXXXX verlassen müsse. Sie sei zur Polizei gegangen, diese habe aber nicht reagiert. Zwei Rebellen, die der Organisation angehören würden die jetzt an der Macht sei, seien zu ihr nach Hause gekommen und hätten sie bedroht; seitdem sei die Beschwerdeführerin in Gefahr.

Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 31.07.2015, Zahl

1029805603-14912055, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 26.08.2014 hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß

§ 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm

§ 2 Abs. 1 Z 13 AsylG der Antrag hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten bezüglich des Herkunftsstaates Republik Côte d'Ivoire (Spruchpunkt II.) abgewiesen, sowie der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 AsylG nicht erteilt, gemäß

§ 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung gemäß § 46 FPG in die Republik Côte d'Ivoire zulässig sei und die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage (Spruchpunkt III.).

Gegen diesen Bescheid, zugestellt am 04.08.2015, erhob die Beschwerdeführerin am 17.08.2015 Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Beschluss vom 05.04.2016, Zahl W215 2112554-1/7E, behob das Bundesverwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid gemäß § 28 Abs. 3 2. Satz VwGVG und wies, da kein ordentliches Ermittlungsverfahren geführt worden war, die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurück.

Im fortgesetzten Verfahren wurde die Beschwerdeführerin am 03.08.2017 erneut niederschriftlich zu ihren Fluchtgründen befragt, wobei sie ihr bisheriges Vorbringen teilweise wiederholte und auf Nachfrage näher ausführte.

Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.08.2017, Zahl 1029805603-14912055, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz vom 26.08.2014 abermals gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm

§ 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Côte d'Ivoire (Spruchpunkt II.) abgewiesen, gemäß § 57 AsylG einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung in die Côte d'Ivoire gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Die Frist für ihre freiwillige Ausreise wurde gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG mit zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt IV.).

Gegen diesen Bescheid, zugestellt am 04.09.2017, erhob die Beschwerdeführerin am 18.09.2017 fristgerecht gegenständliche Beschwerde. Darin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass für die Beschwerdeführerin trotz guter Ausbildung ein wirtschaftliches Überleben nicht mehr möglich gewesen sei. Eine innerstaatliche Fluchtalternative sei nicht möglich, da alleinstehende Frauen benachteiligt würden und sich gegen Anfeindungen kaum zur Wehr setzen könnten.

2. Die Beschwerdevorlage vom 19.09.2017 langte am 21.09.2017 beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde für den 11.07.2018 eine öffentliche mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumt. Es erschien die Beschwerdeführerin mit ihrem Vertreter. Das ordnungsgemäß geladene Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte sich bereits in der Beschwerdevorlage für eine Verhandlung entschuldigt. In der Verhandlung wurden die Quellen der zur Entscheidungsfindung herangezogenen Länderinformationen dargetan; die Beschwerdeführerin verzichtete auf deren Ausfolgung.

II. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige Beschwerde erwogen:

1. Feststellungen:

1. Die Identität der Beschwerdeführerin steht nicht fest. Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Republik Côte d'Ivoire, gehört der Volksgruppe der Agni an und ist christlichen Glaubens. Sie ist ledig und Mutter von drei Kindern.

2. Es kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführerin die Republik Côte d'Ivoire verlassen hat, weil sie wegen ihres Religionsbekenntnisses und/oder aufgrund ihrer Volksgruppenzugehörigkeit einer Bedrohung oder Übergriffen von XXXX, Nachbarn oder Rebellen ausgesetzt war.

3. Die Beschwerdeführerin ist eine ledige, gesund, arbeitsfähige Frau, die vor ihrer Ausreise, mit ihren drei Kindern im gemeinsamen Haushalt in XXXX, gelebt hat. Die Beschwerdeführerin ging von XXXX bis XXXX in XXXX zur Schule und wurde danach mit ihrer ersten Tochter schwanger. Nach deren Geburt zog sie nach XXXX, wo sie zunächst als XXXX arbeitete. Im Jahr 2000 absolvierte sie eine Ausbildung zur XXXX und arbeitete anschließend, zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als XXXX, in einem XXXX, wodurch sie für sich und ihre Kinder den notwendigen Lebensunterhalt erwirtschaften konnte. Sie lebte bis zur ihrer Ausreise gemeinsam mit ihren drei Kindern in XXXX, in einem Haus zur Miete. Ihre XXXX-jährige Tochter lebt zurzeit bei einer Freundin, ihr XXXX-jähriger Sohn hält sich bei ihrem Freund auf und ihre XXXX Tochter lebt bei ihrer Mutter in XXXX. Die Beschwerdeführerin hat darüber hinaus noch einen älteren Bruder und viele weitere Verwandte im Heimatland. Im Fall einer Rückkehr kann die Beschwerdeführerin zumindest für die Anfangszeit bei ihrer Mutter oder bei den Freunden wohnen, bei denen sich ihre Kinder aufhalten und sich von ihnen beim Wiederaufbau ihrer Existenz unterstützen lassen. Durch ihre, für ihren Herkunftsstaat, überdurchschnittliche Schulbildung und jahrelange Berufserfahrung als XXXX und XXXX wird es ihr im Fall ihrer Rückkehr möglich sein, ein ausreichendes Einkommen zu sichern.

4. Die unbescholtene Beschwerdeführerin reiste, zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt, illegal in das österreichische Bundesgebiet ein. Sie hält sich nachweislich seit Ihrem Antrag auf internationalen Schutz vor vier Jahren im Bundesgebiet auf, verfügte aber nie über ein Aufenthaltsrecht außerhalb dieses Asylverfahrens. In Österreich halten sich, im Gegensatz zur Republik Côte d'Ivoire, keine Familienangehörigen der Beschwerdeführerin auf. Besondere Abhängigkeitsverhältnisse zu Personen in Österreich liegen nicht vor.

Die Beschwerdeführerin besucht Deutschkurse und legte zuletzt am XXXX die B1-Deutschprüfung ab. Sie konnte sich in der mündlichen Beschwerdeverhandlung in Deutsch verständigen. Die Beschwerdeführerin besucht seit XXXX eine dreijährige Ausbildung zur XXXX und ist in ihrer Freizeit seit XXXX ehrenamtlich in einer Einrichtung der Caritas tätig. Sie ist nicht selbsterhaltungsfähig und bezieht seit ihrer Antragstellung durchgehend Leistungen aus der Grundversorgung.

5. Zur aktuellen Lage im Herkunftsstaat der Beschwerdeführerin wird festgestellt:

Allgemein

Die Republik Côte d'Ivoire mit einer Fläche von 322.461 km² ist eine Präsidiale Republik und liegt in West-Afrika, am Golf von Guinea, mit Grenzen zu Liberia und Guinea im Westen, Mali und Burkina Faso im Norden und Ghana im Osten. Die Hauptstadt ist Yamoussoukro mit 800.000 Einwohner (Regierungssitz); die wirtschaftliche Hauptstadt und mit Abstand größte Stadt der Republik Côte d'Ivoire ist Abidjan mit circa 4,5 Millionen Einwohnern. In der Republik Côte d'Ivoire leben ca. 24 Millionen Einwohner, die sich auf ca. 60 Volksgruppen aufteilen. Von diesen stellen die Akan (ca. 40 Prozent) und die Baulé (ca. 20 Prozent) die größten Gruppen. Ungefähr ein Viertel der Bevölkerung sind Einwanderer, vor allem aus den nördlichen Nachbarstaaten. Amtssprache ist Französisch (AA Überblick Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Verkehrssprache ist Französisch, erste Fremdsprache ist Englisch (obligatorisch in der Sekundarstufe), zweite fakultativ Spanisch oder Deutsch. Es gibt über 60 einheimische afrikanische Sprachen (AA Kultur und Bildung Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Die Republik Côte d'Ivoire ist eine Präsidialdemokratie, in der dem Staatspräsidenten große exekutive Machtkompetenzen zufallen. Der jetzige Amtsinhaber, Präsident Alassane Ouattara, wurde im November 2010 gewählt, konnte sein Amt aber erst nach dem Eingreifen der internationalen Gemeinschaft im April 2011 antreten. Sein Amtsvorgänger Laurent Gbagbo, der sich der Amtsübergabe mit Gewalt widersetzt hatte, befindet sich seit Ende 2011 in Gewahrsam des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, wo sein Prozess seit Januar 2016 läuft. Bei den Präsidentschaftswahlen vom 15.10.2015 wurde Präsident Ouattara in freien Wahlen im Amt bestätigt und wurde am 02.11.2015 für eine zweite fünfjährige Periode in sein Amt eingeführt. Der Staatsaufbau der Republik Côte d'Ivoire richtet sich nach dem französischen Muster. Das zentralistisch regierte Land ist in zwölf Distrikte mit 31 Regionen und weitere zwei autonome Distrikte (die Hauptstadt Yamoussoukro und das politische und wirtschaftliche Zentrum Abidjan) gegliedert. Die am 30.10.2016 erneuerte Verfassung beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, die Neuerungen enthalten u.a. die Einführung einer zweiten Kammer (Senat), einer Kammer der Könige und traditionellen Chefs und des Amts des Vizepräsidenten (AA Innenpolitik Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Seit seinem Amtsantritt im Mai 2011 hat Präsident Ouattara zahlreiche Auslandsreisen in der Region sowie nach Europa und Nordamerika unternommen, um die Republik Côte d'Ivoire von dem seit 1999 erlittenen Ansehensverlust zu befreien. Mit der Ausrichtung des Frankophonie-Gipfels (Juli 2017) und der des 5. Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union und der Europäischen Union (November 2017) in Abidjan sowie der Übernahme eines nichtständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Jahre 2018 und 2019 hat das Land seine internationale Stellung gefestigt (AA Außenpolitik Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Am Samstag, den 13.10.2018 fanden Kommunal- und Regionalwahlen in der Elfenbeinküste statt (ET 09.08.2918 und JA 16.10.2018 abgefragt 15.01.2019). Die Mehrheit der Kandidaten kamen aus der Demokratischen Partei Côte d'Ivoire (PDCI) und der Regierungskoalition (RHDP), zwei ehemaligen Verbündeten. Es wurde erwartet, dass 6,5 Millionen Menschen 201 Bürgermeister und 31 Regionalratspräsidenten im ganzen Land wählen. Eine Wahl, für die es eine Auswahl von 22.000 Kandidaten gab (DW 13.10.2018 abgefragt 15.01.2019).

Der Wahlkampf war in mehreren Landesteilen von gewalttätigen Zwischenfällen geprägt (JA 16.10.2018a abgefragt 15.01.2019). Mindestens fünf Menschen wurden getötet (DW 17.10.2018 abgefragt 15.01.2019).

Der Präsident der CEI, gab am 16.10.2018, die endgültigen Zahlen der Wahlen im nationalen Fernsehen bekannt. Mit 60% der Stimmen auf regionaler Ebene gewann die RHDP in 18 Regionen. Demgegenüber sechs Regionen für den Hauptgegner, die PDCI. Auf kommunaler Ebene wird die Präsidentschaftskoalition 92 Städte verwalten, darunter die Gemeinden Abidjan, Bouaké und San Pedro. Die Beteiligung blieb jedoch gering; Bei den Kommunalwahlen lag sie bei 36,20 % (gegenüber 36,49 % im Jahr 2013, als die Wahl von Camp Gbagbo boykottiert wurde) und bei den Regionalwahlen bei 46,36 % (gegenüber 44,37 % im Jahr 2013) (JA 16.10.2018a). Jean-Louis Moulot, Mitarbeiter von Präsident Alassane Ouattara und Kandidat des Rassemblement des houphouëtistes pour la démocratie et la paix (RHDP, Präsidentenbewegung), wurde zum Sieger deklariert. Sehr schnell kam es in der Stadt erneut zu Zusammenstößen. Die Nationale Menschenrechtskommission der Elfenbeinküste (CNDHCI) stellte in ihrem Bericht am 15.10.2018 fest, dass die Wahlen in einer relativ friedlichen Atmosphäre stattfanden, wenngleich sie die Unruhen bedauert, die am Wahltag stattfanden. Demgegenüber wurde aber auch die Unabhängigkeit und Kompetenz der Wahlkommission (CEI) in Frage gestellt. Bereits drei Tage nach den Kommunalwahlen, brachen nach Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse wieder Gewaltakte und Proteste aus (JA 16.10.2018 abgefragt 15.01.2019).

(AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Überblick, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/cotedivoire/209444

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Innenpolitik, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209484

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Kultur und Bildung, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209486

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Außenpolitik, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209482

ET, Epoch Times, Politik, Westafrika, Streit um die künftige Regierung der Elfenbeinküste, 09.08.2018, abgefragt 15.01.2019, https://www.epochtimes.de/politik/welt/westafrika-streit-um-die-kuenftigeregierung-der-elfenbeinkueste-a2513746.html

DW, Deutsche Welle, Aktualité Afrique, Un mort en Côte d'Ivoire lors des élections, 13.10.2018, abgefragt 15.01.2019, https://www.dw.com/fr/un-mort-en-c%C3%B4te-divoire-lors-des-%C3%A9lections/a45877263

JA - Jeune Afrique, Côte d'Ivoire, les résultats définitifs consacrent la victoire du RHDP, 16.10.2018a, abgefragt 15.01.2019, https://www.jeuneafrique.com/647043/politique/cote-divoire-les-resultatsdefinitifs-consacrent-la-victoire-du-rhdp/

JA, Jeune Afrique, Côte d'Ivoire, violences et contestations après la proclamation des résultats provisoires, 16.10.2018, abgefragt 15.01.2019,

https://www.jeuneafrique.com/646584/politique/cotedivoire-violences-et-contestations-apres-la-proclamation-de-resultats-provisoires/

DW, Deutsche Welle, Côte d'Ivoire, les résultats finaux proclamés, 17.10.2018, abgefragt 15.01.2019, https://www.dw.com/fr/c%C3%B4te-divoire-les-r%C3%A9sultats-finauxproclam%C3%A9s/a-45932106)

Politische Parteien

Regierungsparteien: Regierungsallianz RHDP (Rassemblement des Houphouetistes pour la Démocratie et pour la Paix) mit Rassemblement des Républicains (RDR) liberale Partei des Präsidenten Ouattara; Partie Démocratique de Côte d'Ivoire (PDCI, ehemalige Einheitspartei des Staatsgründers Houphouet-Boigny). Opposition: Front Populaire Ivoirien (FPI), des ehemaligen Staatspräsidenten Laurent Gbagbo, dessen Prozess in Den Haag vor dem Internationalen Strafgerichtshof seit Ende 2016 läuft und zuletzt am 06.02.2017 wiederaufgenommen wurde. Bei den Parlamentswahlen am 18.12.2016 konnte die FPI drei Sitze erringen, ein weiterer FPI-Flügel hat die Wahlen boykottiert (AA Überblick Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

An den letzten Parlaments-Wahlen am 18.12.2016 nahm ein von Affi N'Guessan (einem ehemaligen Premierminister) geleiteter Flügel der Oppositionspartei FPI wieder teil, die die Wahlen von 2011 boykottiert hatte. Die beiden Regierungsparteien RDR und PDCI verfügen seitdem über 167 der 255 Sitze, der FPI nur über drei Sitze; dies ist wohl auch darauf zurückzuführen, dass ein Flügel der FPI die Wahl boykottiert hatte. Überraschend erfolgreich waren die Unabhängigen, welche sich insgesamt 75 Sitze sichern konnten. Der Rest ging zum überwiegenden Teil an Unabhängige, daneben an verschiedene kleinere Parteien. Am 24.03.2018 wurde erstmals der Senat gewählt, dessen Schaffung in der neuen Verfassung von 2016 vorgesehen ist. Wahlberechtigt waren gewählte und ernannte Vertreter von Kommunal- und Regionalverwaltung ("grands électeurs" [AA 03.08.2018; AA Innenpolitik Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019]).

Trotz allen Schwierigkeiten des Landes halten jedoch viele Ivorer die Demokratie für die beste Regierungsform für ihren Staat (LIP Geschichte und Staat Juli 2019 abgefragt am 14.01.2019).

(AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Überblick, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/cotedivoire/209444

LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Geschichte und Staat, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/geschichte-staat

AA, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Côte d'Ivoire, Stand Juni 2018, 03.08.2018

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Innenpolitik, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209484)

Sicherheitslage

Seit 2004 befand sich die UN-Friedensmission UNOCI im Lande, deren Einsatz am 30.06.2017 erfolgreich beendet wurde. Der vormalige ivorische Industrieminister Jean-Claude Brou ist seit März 2018 Vorsitzender der Kommission der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEDAO, bzw. engl. ECOWAS). Die Republik Côte d'Ivoire ist außerdem (gemeinsam mit Guinea, Liberia und Sierra Leone) aktives Mitglied der Mano River Union und unterhält gute Beziehungen zu allen seinen Nachbarstaaten (AA Außenpolitik Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Die gesamte Region Westafrika ist stark durch die Gefahr von Terroranschlägen gekennzeichnet. Nach Burkina Faso und Mali, wo bei Angriffen von Terrormilizen 2015 Dutzende Menschen ums Leben kamen, hat im März 2016 auch ein Anschlag in der Côte d¿Ivoire (Grand-Bassam) stattgefunden. Bei diesem kam auch die deutsche Leiterin des Goethe-Instituts von Abidjan ums Leben (LIP Geschichte und Staat Juli 2019 abgefragt am 14.01.2019).

Im März 2016 kam es in dem in der Nähe von Abidjan gelegenen Touristenort Grand Bassam zu einem Terrorangriff mit islamistischem Hintergrund, bei dem es etwa 20 Todesopfer gab. Im Grenzgebiet zu Mali ist es im März 2015 zu Terrorakten mit islamistischem Hintergrund gekommen. In der ersten Jahreshälfte 2017 kam es in weiten Teilen der Republik Côte d'Ivoire wiederholt zu Unruhen und Streiks im öffentlichen Sektor, verbunden mit Straßensperren und vereinzelten Gewaltakten auch gegen Zivilisten. Eine Wiederholung derartiger Ereignisse kann nicht ausgeschlossen werden (AA Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 14.01.2019, unverändert gültig seit 11.01.2019).

Eine bedeutende Rolle nimmt auch heute noch die ONUCI (Organisation des Nations Unies en Côte d¿Ivoire) mit zahlreichen Projekten unter dem Motto "Réconciliation - Paix - Sécurité - Réconstruction" (Versöhnung - Frieden - Sicherheit - Wiederaufbau) ein. Ihre Hauptaktivitäten lagen in der Reintegration von Ex-Kombattanten (DDR), in der Wahlbeobachtung, Militärpräsenz, der Sicherstellung der Menschenrechte, der Friedenssicherung oder der Reduzierung von HIV/AIDS. Seit 30.06.2017 hat die ONUCI ihr Mandat in der Côte d¿Ivoire offiziell beendet. Das Secrétariat national à la Bonne Gouvernance et au Renforcment des Capacités (SNGRC) ist auf politischer Ebene für gute Regierungsführung und Staatsautorität zuständig. Dazu gehört auch die Korruptionsbekämpfung. 2017 bewilligte die UN für die Friedenskonsolidierung in der Côte d¿Ivoire 23,5 Millionen US-Dollar (LIP Geschichte und Staat Juli 2019 abgefragt am 14.01.2019).

Wie überall ist man auch in der Côte d¿Ivoire vor Überfällen, Taschendieben oder anderen Arten von Diebstahl und Verbrechen nicht sicher. Dabei konzentrieren sich Trickdiebereien und Taschendiebstähle auf die größeren Städte, hauptsächlich auf Abidjan. In Vierteln, in denen die Arbeits- und Perspektivlosigkeit v. a. unter Jugendlichen besonders groß ist - wie z.B. in Adjamé oder Abobo - sollte man besonders aufpassen. Hier nehmen die Raubüberfälle seit Anfang 2014 wieder zu. Nachts sollte man nicht zu Fuß unterwegs sein, v.a. nicht in Treichville oder in Adjamé. Leider ist Lynchjustiz auch in der Elfenbeinküste immer noch anzutreffen. Der gesamte Sicherheitsapparat der Côte d¿Ivoire ist sich der Gefahr des Terrorismus von außen bewusst. Neuerdings erhöht sich die Zahl der Internetbetrüger enorm, die unter falschem Namen nichtsahnende "Freunde" im Ausland zu Geldüberweisungen überreden (LIP Alltag Juli 2018 abgefragt am 14.01.2019).

Die Republik Côte d'Ivoire befindet sich seit Ende der letzten Krise 2010/2011 in einer Phase der stetigen Stabilisierung und ist nach wie vor ein beliebtes Einwanderungsland in der Region (AA 03.08.2018).

Die Kriminalität ist hoch, vor allem in den westlichen und nordwestlichen Landesteilen (Grenzgebiete zu Liberia, Guinea und Mali), in Abidjan ist besonders während der Nachtstunden Vorsicht angezeigt. 2016 wurden bei einem terroristischen Überfall auf Hotels im Küstenort Grand-Bassam, ca. 40 km von Abidjan entfernt, mehrere Personen getötet und verletzt. 2017 kam es zu militärischen Unruhen und zu Streiks im öffentlichen Dienst; diese können auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. In Abidjan und im Landesinneren gibt es Straßenkontrollen. Es wird besonders während der Nacht zur Vorsicht geraten, die Umgebung von militärischen und polizeilichen Anlagen ist zu meiden (BMEIA Stand 14.01.2019).

(AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 14.01.2019, unverändert gültig seit 11.01.2019, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/cotedivoiresicherheit/209460

LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Alltag, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/alltag

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Außenpolitik, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209482

LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Geschichte und Staat, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/geschichte-staat

AA, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Côte d'Ivoire, Stand Juni 2018, 03.08.2018

BMEIA, Bundesministerium Europa, Integration, Äußeres, Côte d'Ivoire, aktuelle Hinweise, Stand 14.01.2019, unverändert gültig seit 30.11.2018,

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/cote-divoire/)

Justiz und Sicherheitsbehörden

Das Justizsystem ist stark von Frankreich beeinflusst worden. Es existieren zwei parallele Justizsysteme - die französische Gerichtsbarkeit und das ivorische Gewohnheitsrecht. Der obere Gerichtshof (Coûr Supreme) kontrolliert die Rechtsprechung. Interessant als verfassungsmäßig vorgesehenes Organ ist der Médiateur de la Republique (Vermittler der Republik), der als eine Art Ombudsmann unparteiisch urteilt (LIP Geschichte und Staat Juli 2018 abgefragt am 14.01.2019).

Die Verfassung und die Gesetze sehen eine unabhängige Justiz vor und diese ist in gewöhnlichen Kriminalfällen unabhängig. Die Justiz hat aber keine ausreichenden Mittel und ist ineffizient. Obwohl im Gesetz die Unschuldsvermutung vorgesehen ist und das Recht auf umfassende Anklageinformation und Akteneinsicht, werden diese Rechte in der Praxis von der Regierung nicht immer respektiert (USDOS 20.04.2018).

Die Justizgewalt wird in zwei Instanzen unter der Kontrolle des obersten Gerichts (Cour Suprême) ausgeübt. Der Hohe Gerichtshof (Haute Cour de Justice) ist eine Sondergerichtsbarkeit. Er besteht aus Abgeordneten der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) und dem Präsidenten des Kassationsgerichts. Er urteilt über Vergehen, die vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder den Regierungsmitgliedern in der Ausübung ihres Amtes begangen werden. Die Unabhängigkeit der Justiz kann - insbesondere in politisch sensiblen Fällen - nicht uneingeschränkt bejaht werden. Auch wenn die Regierung derartige Vorwürfe bestreitet, ist die Justiz in solchen Fällen häufig Weisungen der Politik unterworfen. Das Budget der Justiz beträgt 1% des Staatshaushaltes, Korruption ist auch im Justizsektor weiterhin ein großes Problem (AA 03.08.2018).

Kritik wird geäußert an der unvollständigen strafrechtlichen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen während der Bürgerkriegsjahre, diese Kritik betrifft auch die lange Dauer des Verfahrens gegen den vormaligen Präsidenten Gbagbo vor dem Internationalen Strafgerichtshof (AA Innenpolitik Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Die Sicherheit im Land wird vorwiegend durch die nationale Polizei (Police Nationale) gewährleistet, zu welcher sämtliche Einheiten gehören, von Verkehrs- bis Kriminalpolizei sowie Sondereinsatztruppen. Ausbildung und Struktur der Polizei konnten über die letzten Jahre deutlich verbessert werden. So verfügt Abidjan über ein in der Region einzigartiges Zentrum für wissenschaftliche Polizeiarbeit wie z. B. Ballistik (AA 03.08.2018).

Die Polizei (untersteht dem Ministerium für Inneres und Sicherheit) und die Gendarmerie (untersteht dem Verteidigungsministerium) sind für die Strafverfolgung zuständig. Die Coordination Center for Operational Decisions (CCDO), eine Einheit aus Polizei, Gendarmerie und der Forces armées de Côte d'Ivoire (FACI), unterstützt die Polizei bei der Gewährleistung der Sicherheit in den Großstädten. Die FACI (untersteht dem Verteidigungsministerium) ist für die Landesverteidigung zuständig. Die Direction de la surveillance du territoire (DST) (unter dem Ministerium für Inneres und Sicherheit) ist für die Abwehr externer Bedrohungen zuständig (USDOS 20.04.2018).

(LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Geschichte und Staat, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/geschichte-staat

AA, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Côte d'Ivoire, Stand Juni 2018, 03.08.2018

USDOS, US Department of State, Country Report on Human Rights Report 2017, Cote d'Ivoire, 20.04.2018, https://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/2017/af/276991.htm

AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Innenpolitik, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/-/209484)

Folter und unmenschliche Behandlung

In der Zeit der Präsidentschaftswahl von 2010, in welcher das Land in eine Krise stürzte, kam es zu extralegalen Tötungen, Folter und Verschwindenlassen von Angehörigen der widerstreitenden politischen Lager. Heute, sieben Jahre nach Beendigung der Krise, finden derartige Formen der Selbstjustiz nicht mehr statt. Unmenschliche oder erniedrigende Strafen werden nicht praktiziert. Ein unverhältnismäßig hohes Strafmaß wird bei keiner Straftat angedroht. Folter wird nach Erkenntnis des Auswärtigen Amts in der Republik Côte d'Ivoire nicht praktiziert. Die Republik Côte d'Ivoire ist der VN-Konvention gegen Folter beigetreten. Eine widerstreitende Meinung vertritt die NRO Fédération internationale de l'Action des chrétiens (FIACAT), welche in den Zuständen der Gefängnisse sowie in der teilweise langwierigen Verfahrensdauer eine Form der Misshandlung der Häftlinge und damit der Folter sieht (AA 03.08.2018).

(AA, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Côte d'Ivoire, Stand Juni 2018, 03.08.2018)

Korruption

Die Republik Côte d'Ivoire lag im Korruptionsindex für das Jahr 2016 auf Platz 108 von 176 (TI 25.01.2017) und liegt im Korruptionsindex für das Jahr 2017 auf Platz 103 von 180 (TI 21.02.2018).

Es gibt Berichte über Korruption und Bestechung bei Gerichten um damit Urteile zu beeinflussen (USDOS 20.04.2018).

Die Korruption ist immer noch ein großes Problem in der Côte d¿Ivoire, obwohl Besserung in Sicht ist. Das Land liegt 2017 auf Rang 103 von 180 Ländern. In der Region UEMOA (Union Economique et Monétaire Ouest-Africain) nimmt die Côte d¿Ivoire allerdings Rang acht von acht ein. Damit ist die Elfenbeinküste einer der am stärksten von Korruption betroffenen Ländern in Westafrika, obwohl sich die Regierung Ouattara offenbar um die Reduzierung der Missstände bemüht. Doch das ist nicht einfach: nicht nur die Politik muss entsprechende Gesetze entwerfen, sondern auch die Gesellschaft muss sie akzeptieren und befolgen. Die Bekämpfung der Korruption ist außerdem sehr teuer. Die Afrikanische Liga gegen Korruption (African League Against Corruption = ALACO) ist in der Côte d¿Ivoire sehr aktiv. International wird von der Regierung der Elfenbeinküste eine gute Regierungsführung erwartet, um die Korruption zu senken (LIP Geschichte und Staat Juli 2018 abgefragt am 14.01.2019).

(USDOS, US Department of State, Country Report on Human Rights Report 2017, Cote d'Ivoire, 20.04.2018, https://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/2017/af/276991.htm

TI, Transparency International, Corruption Perceptions Index 2017, 25.01.2017, Côte d'Ivoire,

https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2016#table

TI, Transparency International, Corruption Perceptions Index 2017, 21.02.2018, Côte d'Ivoire, https://www.transparency.org/country/CIV

LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Geschichte und Staat, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/geschichte-staat)

Menschenrechte

Die neue Staatsverfassung vom 01.01.2017 beinhaltet in ihrem ersten Kapitel einen Grundrechtskatalog, welcher die Menschenrechte schützt.

Die Republik Côte d'Ivoire hat folgende Menschenrechtsabkommen ratifiziert:

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Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (18.12.1995)

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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (26.03.1992)

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Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (05.03.1997)

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Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (18.12.1995)

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Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (20.01.2012)

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Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (04.01.1973)

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Internationaler Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (26.03.1992) - Übereinkommen über die Rechte des Kindes (04.02.1991)

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Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (12.03.2012)

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Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (19.09.2011)

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (10.01.2014)

Die Republik Côte d'Ivoire verfügt über eine staatliche Menschenrechtskommission (Commission Nationale des Droits de l'Homme), welche zwar noch nicht vollständig den Pariser Kriterien entspricht, sich jedoch auf einem guten Weg dahin sieht. Daneben gibt es mehrere Menschrechtsorganisationen, die teilweise einer politischen Richtung nahestehen, teilweise aber auch relativ unabhängig von politischen Interessen agieren. Gesetze, die die Arbeit menschenrechtlicher Organisationen einschränken, übermäßig kontrollieren oder unter Strafvorbehalt stellen, gibt es nicht. Im Rahmen der Aufarbeitung der während der Krise erfolgten Menschenrechtsverletzungen wurde per Rechtsverordnung vom 24.03.2015 die "Commission Nationale pour la Réconciliation et l'Indemnisation des Victimes des Crises survenues en Côte d'Ivoire" (CONARIV) gegründet, welche sich mit Entschädigungsansprüchen von Opfern befasst. Ferner gibt es auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit dieser Problematik befassen wie z. B. "International Center for Transitional Justice" (ICTJ) oder "Mouvement Ivorien des Droits Humains" (MIDH). Staatliche Repressionen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe gibt es grundsätzlich nicht. Das ivorische Strafrecht stellt ferner jede Art der Diskriminierung aus religiösen oder rassischen Gründen, sowie Rassismus, Fremdenhass und Tribalismus unter Strafe. Das Strafmaß liegt zwischen fünf und zehn Jahren Haft sowie einer Geldstrafe zwischen 500.000 FCFA (ca. 750 €) und 5.000.000 FCFA (ca. 7.500 €). Einzelfälle der Verfolgung aufgrund politischer Orientierung sollen vorgekommen sein. So schildert Amnesty International einen Vorfall im Zusammenhang mit dem Referendum im Oktober 2016, bei welchem 50 Oppositionsmitglieder verhaftet und für mehrere Stunden oder Tage festgehalten worden sein sollen oder in Fahrzeugen mehrere Kilometer von ihren Heimatorten weggebracht worden sein sollen, um anschließend nach Hause laufen zu müssen. Die Intensität der Maßnahmen staatlicher Repression, sofern überhaupt davon gesprochen werden kann, ist eher schwach. Wiederholungen von Übergriffen gegenüber einzelnen Gruppen sind nicht bekannt. Leben, Gesundheit oder Freiheit werden üblicherweise nicht eingeschränkt (AA 03.08.2018).

Wichtigste Organisation der Friedenskonsolidierung und der Mediation im Land ist heute die ONUCI, regional und international unterstützt von der Afrikanischen Union, der Internationalen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Gemeinschaft. Im Land selbst ist die wichtigste Organisation zur Verteidigung der Menschenrechte die LIDHO (Ligue Ivoirienne des Droits de l'Homme) und die CNDHCI (Commission Nationale des Droits de l¿homme en Côte d¿Ivoire). Daneben existieren zahlreiche kleinere Gruppierungen zur Stärkung der Frauen, der Demokratie und der Durchsetzung von Gleichheit und Wahrung der Menschenwürde. Dazu gehören die Association Chrétienne pour l'Abolition des Tortures et pour le Respect des Droits de l'Homme (ACATDH), die Association des Femmes Juristes de Côte d'Ivoire (AFJCI), die Groupe d'Etude et de Recherche sur la Démocratie et le Développment en Afrique Branche de la Côte d'Ivoire (GERDES Côte d'Ivoire) oder das Mouvement Ivoirien des Femmes Démocrates (MIFED [(LIP Geschichte und Staat Juli 2018 abgefragt am 14.01.2019]).

Eine Reihe von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen kann uneingeschränkt agieren. Die Regierung beschränkt weder ihre Arbeit noch die Untersuchungen oder die Publikation der Resultate von Menschenrechtsfällen. Regierungsangestellten sind üblicherweise auch bereit zu kooperieren und auf die Vorschläge der NGOs einzugehen (USDOS 20.04.2018).

(LIP, Länder und Informationsportal, (GIZ), Côte d'Ivoire, Geschichte und Staat, letzte Aktualisierung Juli 2018, abgefragt 14.01.2019, https://www.liportal.de/cote-divoire/geschichte-staat

AA, Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Côte d'Ivoire, Stand Juni 2018, 03.08.2018

USDOS, US Department of State, Country Report on Human Rights Report 2017, Côte d'Ivoire, 20.04.2018, https://www.state.gov/j/drl/rls/hrrpt/2017/af/276991.htm)

Agni

In der Republik Côte d'Ivoire leben ca. 24 Millionen Einwohner, die sich auf ca. 60 Volksgruppen aufteilen. Von diesen stellen die Akan mit ca. 40 Prozent die größte Gruppe dar (AA Überblick Stand April 2018 abgefragt 14.01.2019).

Die Akan-Volksgruppe, zu der auch die Baoule und Agni gehören, tendiert dazu, katholisch zu sein (USDOS 14.09.2007).

Im achtzehnten Jahrhundert gab es eine großflächige Wanderung von Akan-Gruppen (Agni, Baoulé, Atié, Abtei, Ébriés, M'Battos und Abidji) im Südosten und Zentrum des Landes und Migration von weiteren Malinké-Gruppen aus dem Süden des heutigen Mali und Burkina Faso (HRC 30.04.2018).

Es gibt in der Republik Côte d'Ivoire über 60 Ethnien, die wichtigsten sind: Senufo, Baolué, Bété, Malinké, Dan, Agni, Gouro, Diula; restliche Bevölkerung Burkanibé, Libanesen, Franzosen (SFH Februar 2004).

Im Hinblick auf die Volksgruppe der Agni in der Repbulik Côte d'Ivoire, die 4,5% der Bevölkerung des Landes ausmachen, zeigten Quellen, dass sie in mehrere Gruppen, nach dem Agni Dialekt den sie sprechen, unterteilt sind: Sanwi Dialekt (Sanvi), Indenie, Bini, Bona, Moronou, Djuablin, Ano, Abe, Barabo, Asrin und so weiter. Sprecher jedes Dialekts haben ihre eigene Heimatstadt und Grafschaft. Als Grafschaft wird das größte Dorf in der Umgebung, in der der Dialekt gesprochen wird und wo der König lebt, bezeichnet. Ein Artikel, der in Fraternité Matin, einer ivoirischen Zeitung, veröffentlicht wurde, berichtete, dass Amon N'douffou V. vor kurzem König des Sanwi-Königreiches wurde, nachdem eine Thronzeremonie im Dorf Krindjabo stattgefunden hatte, das den Sanwi-Agni-Leuten gehört (16.08.2005; siehe auch Les Échos du Matin 09.08.2005). Andere Quellen deuteten darauf hin, dass Boa Kouassi III. König des Indenie-Königreichs ist (L'Intelligent d'Abidjan vom 08.09.2004; L'Inter 17.09.2002; Abidjan.net 23.02.2005) und dass "Seine Majestät Nanan Agni Bile II." König des Djuablin Agni ist (IRB 16.09.2005).

Laut Minority Rights Group (MRG) lebten im Jahr 2007 rund 610.000 Agni im äußersten Südosten der Republik Côte d'Ivoire. Sie habe eine kleine halbautonome Gesellschaft namens Sanwi entwickelt, die einem höchsten Chef untersteht. Das Sanwi-Königreich hat starke Loyalitäten und ethnischen Stolz hervorgerufen, was 1959 und 1969 demonstriert wurde, indem Sanwi versuchte, sich von der Republik Côte d'Ivoire zu trennen, in der Hoffnung, die Autonomie der Agni gegenüber der Baoulé-Herrschaft zu demonstrieren (UNHCR August 2017).

Die Volksgruppe der Akan stellte im Jahr 2016 mit 32,1% den Großteil der Bevölkerung der Republik Côte d'Ivoire dar; 2016 gab es 45,7% Christen und 40,4% Muslime. Allerdings ist die Volksgruppe der Akan im Südwesten des Landes deutlich in der Minderheit. Aus der historischen Entwicklung heraus, anerkannte die Ideologie der "Ivoirité" nur bestimmte Volksgruppen des Südens, vor allem die Akan-Ethnie christlicher Konfession, als wahre Ivorer an. In Folge hatten im Alltag Ethnien aus dem Norden mit Diskriminierung und Marginalisierung zu kämpfen. Es wurden den Ethnien aus dem Norden und den Wanderarbeitern, die seit Jahrzehnten in der Republik Côte d'Ivoire lebten, die Staatsbürgerschaft vorenthalten. Nach dem Wahlsieg von Präsident Alassane Ouattara im November 2010, einem Mann aus dem Norden des Landes, wurden vorwiegend Personen aus dem zuvor ausgeschlossen Norden in wichtige Positionen versetzt. Bevölkerungsteile, welche die neuen Machthaber unterstützen, rächten sich für Gewaltakte durch die Mehrheitsbevölkerung unter Gbagbo; nachdem es davor zu Schikanen und Bedrohungen der Bevölkerung aus dem Norden durch Sicherheitskräfte gekommen war. Von staatlicher Seite gibt es zwar Versöhnungsprogramme, welche die interethnischen Spannungen im Land beruhige sollen und NGOs welche sich für die Opfer der Krise einsetzen, jedoch bleibt die Spannung im Land, vor allem im Südwesten weiterhin unsicher und das Vertrauen der Bevölkerung in die Fähigkeiten der Behörden scheint nicht vorhanden. Aus dem BTI Bericht von 2016 geht hervor, dass die Regierung im September 2012 ein Gesetz einführte um die nationale Menschenrechtskommission zu stärken und mit der Verurteilung der Verbrechen seit 1999 zu beginnen. Seit 2011 konnten keine gewaltsamen Auseinandersetzungen mehr aufgezeichnet werden; auch nicht zwischen unterschiedlichen Gruppen im Westen. Obwohl die Chancengleichheit durch die Verfassung und andere Rechtsnormen geschützt ist, werden Menschen aus dem Norden seit Mitte der 1990er Jahre mit Diskriminierung im Bildungssystem und am Arbeitsmarkt konfrontiert. Mit einem aktuellen Präsidenten aus dem Norden, hat diese Diskriminierung aufgehört, aber die Auswirkungen der früheren Marginalisierung sind immer noch zu spüren und das Land bleibt weiterhin geteilt, während offene Gewalt meist zum Stillstand gekommen ist. Der derzeitigen Regierung von Präsident Alassane Ouattara kann nicht zur Last gelegt werden systematisch ethnische Spannungen zu schüren. Während und nach der Krise nach den Wahlen im November 2010 verließen viele Menschen deswegen die Republik Côte d'Ivoire. Laut einer Diplomatischen Quelle kommen diese nun wieder aus dem Exil zurück (Accord Anfragebeantwortung vom 20.07.2016).

(AA, Auswärtiges Amt, Côte d'Ivoire, Überblick, Stand April 2018, abgefragt 14.01.2019,

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/cotedivoire-node/cotedivoire/209444

SFH, Schweizer Flüchtlingshilfe, Republik Côte d'Ivoire, Februar 2004,

https://www.ecoi.net/en/file/local/1001752/1006_1187080076_elfenbeinkueste-kurzinformation.pdf

USDOS, US Department of State, 2017 Report on International Religious Freedom 2007, Cote d'Ivoire, 14.09.2007, https://www.state.gov/j/drl/rls/irf/2007/90093.htm

IRB, Immigration and Refugee Board of Canada, 16.09.2005, https://www.ecoi.net/de/dokument/1161723.html

Accord Anfragebeantwortung vom 20.07.2016 des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im gegenständlichen Verfahren (Anmerkung: erstinstanzlichen Akt Seiten 237ff)

UNHCR, UN High Commissioner for Refugees, Côte d'Ivoire, COI Compilation, August 2017,

https://www.ecoi.net/en/file/local/1411229/1930_1507195514_cy-te-divoire-coi-compilation-august-2017.pdf

HRC, UN Human Rights Council (früher UN Commission on Human Rights), Zahl A/HRC/38/32/Add.1, 30.04.2018, https://www.ecoi.net/en/file/local/1435121/1930_1528966788_g1812083.pdf)

Frauen

Vor allem Frauen wurden Opfer von Menschenrechtsverletzungen (Vergewaltigung, Zerstörung von Eigentum und Plünderungen, Entführungen und Demütigung) im Zuge der Krise nach den Wahlen im November 2010. Einige dieser Gewalttaten führten zur Beendigung der beruflichen Tätigkeit des Opfers. Die Organisation aktive Frauen in der Côte d'Ivoire (OFCI) ist eine lokale NGO und unterstütz Frauen in menschenrechtlichen Belangen. Diese operiert ins verschiedenen örtlichen Sektionen. Laut einer Stellvertreterin der Organisation geht es den Frauen oft nicht um Gerechtigkeit, es geht ihnen vor allem darum, für ihren täglichen Bedarf aufkommen zu könne, wie auch ihre wirtschaftlichen Aktivitäten fortsetzen zu können. Die NGO unterstütz Betroffene bei der wirtschaftlichen Reintegration und bei der Suche nach Finanzierungen. Diese Organisationen haben auch 2012 dafür gesorgt, dass neben den Untersuchungen von Gewalttaten im Zuge der Krise auch sexuelle Übergriffe mit einbezogen wurden (Accord Anfragebeantwortung vom 20.07.2016).

Frauen sind rechtlich gleichgestellt. Es werden sowohl von staatlicher als auch von Nicht-Regierungsseite Anstrengungen unternommen, Institutionen zum Schutz von Frauen zu schaffen. Das traditionelle Bild der Frau als Mutter und Hausfrau ist in der Gesellschaft noch fest verankert. Die neue Verfassung vom November 2016 enthält in Art. 36 und 37 zwei Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte der Frauen sowie zur Gleichstellung. Das Familienrecht ist in diesem Sinne weiter modernisiert worden. Die "väterliche Gewalt" in seiner Rolle als Haushaltsvorstand wurde gesetzlich in "elterliche Gewalt" umgewandelt. Gleichgestellt wurden die Geschlechter auch beim Erwerb der ivorischen Staatsangehörigkeit durch einen Ausländer bei Heirat mit einem ivorischen Staatsangehörigen (AA 03.08.2018).

In der Côte d¿Ivoire ist das Ministère de la Solidarité, de la Famille, de la Femme et de l¿Enfant (MSFFE) für die Belange der Familien auf Regierungsniveau zuständig. Dazu zählen auch Abteilungen zur Bildung und Förderung von Frauen, zum Schutz von Kindern und zur besseren Einbindung von Frauen in die Wirtschaft. Wie in vielen afrikanischen Ländern korreliert eine bessere Stellung der Frauen in Beruf und im privaten Bereich mit städtischem Umfeld, höherer Schulbildung und mit steigendem sozialen Niveau. Gewalt gegen Frauen ist in der Elfenbeinküste weit verbreitet. Ökonomisch und rechtlich problematisch ist die Tatsache, dass Frauen kaum Landrechte haben, also wirtschaftlich auf den Partner oder andere männliche Angehörige angewiesen sind, um wirtschaften zu können. Außerdem haben Frauen noch kein Erbrecht. So ist die rechtliche Gleichstellung von Frauen zwar formal im Gesetz anerkannt, doch sieht die Realität anders aus, wie auch das Ranking der Côte d¿Ivoire im Global Gender Gap Index (Rang 136 von 144 Ländern, 2016) zeigt. Obwohl Frauen über 50% der Wählerschaft darstellen, sind von 29 Ministern zurzeit nur fünf Frauen und in der Nationalversammlung gibt es einen Frauenanteil von nur 10%. 75% aller Frauen sind Analphabeten, die meisten davon leben im ländlichen Norden der Côte d¿Ivoire. Hier muss noch viel getan werden, um den Frauen mehr Bildung und wirtschaftliche Unterstützung zu gewährleisten. Im städtischen Umfeld, also hauptsächlich in Abidjan, sind die Frauen sehr westlich eingestellt, kämpfen für bessere Rechte, Mitspracherechte in der Politik und Wirtschaft. Viele internationale Organisationen sind in der Unterstützung von Frauen und Mädchen tätig. Es bilden sich aber auch im Land viele Initiativen, Frauen zu helfen, z.B. Kooperativen oder von Frauen gegründete Organisationen, die Frauen hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich unterstützen. Es müssen zudem neue Konzepte der Familienplanung ausgearbeitet werden. Außerdem ist eine Sensibilisierung in der Aufklärung beispielsweise von der Übertragung des HIV-Virus, von Hygienemaßnahmen oder Geburtenkontrolle dringend notwendig. Die Verwendung von Verhütungsmitteln ist gering, v.a. in den ländlichen Bereichen. Das heutige Bildungssystem in der Côte d¿Ivoire ist stark an das französische System angelehnt. Es besteht Schulpflicht. Der Aufbau zeigt eine Grundschulbildung von sechs Jahren, eine anschließende Sekundarschule von sieben Jahren (vierjährige sogenannte untere Sekundarschule, dreijährige sogenannte obere Sekundarschule) und daran anschließend eine tertiäre Ausbildung an einer Universität. Eine Sekundarschulausbildung bekommen nur etwa 20% der Kinder. Obwohl die Regierung fast ein Viertel des Staatsetats für die Bildung ausgibt, geht fast jedes zweite Kind heute nicht zur Schule, die Analphabetenrate liegt trotz aller Anstrengungen der Regierung, den Bildungssektor zu stärken, bei ca. 40% der Mädchen, andere Zahlen sprechen sogar von einer Analphabetenrate von über 50%. Vor allem in den ländlichen Bereichen wird ke

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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