Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
10.01.2019Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus stehen gemäß § 209a Abs 1 BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Dies gilt auch für die absolute Verjährung (vgl VwGH 2010/15/0033, 2012/15/0111). Auch durch eine meritorische Berufungsentscheidung in Abgabensachen wird eine Abgabe "festgesetzt" (vgl Stoll, BAO-Kommentar, 2206).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenfestsetzung; Regenwasserkanal; Schmutzwasserkanal; Verjährungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1089.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.02.2019