Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
10.01.2019Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Die Vorschreibung einer Abgabe setzt ganz allgemein die Verwirklichung eines Abgabentatbestandes und das Bestehen einer Abgabenschuld voraus. Die Erfüllung des abgabenrechtlichen Tatbestandes ist Voraussetzung für die Vorschreibung einer Abgabe (vgl VwGH 82/17/0085).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenfestsetzung; Regenwasserkanal; Schmutzwasserkanal; Verjährungsfrist;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1089.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.02.2019