RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-AV-1089/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

BAO §4 Abs1
BAO §209 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5 Abs2
KanalG NÖ 1977 §12 Abs3

Rechtssatz

Wenn auch das NÖ Kanalgesetz 1977 hinsichtlich des Bestehens einer Anschlusspflicht nicht zwingend auf das Vorliegen eines Anschlusspflichtbescheides abstellt und insoweit nicht jener Fall vorliegt, in dem die Lehre von der sogenannten Tatbestandswirkung eines Bescheides spricht, sondern das Bestehen der Anschlusspflicht eine Vorfrage für die Verwirklichung des Abgabentatbestandes ist, so entfaltet dennoch der rechtskräftige Anschlusspflichtbescheid (sofern es einen solchen […] gibt) bzw die Erstattung der Fertigstellungsmeldung Bindungswirkung für das Abgabenverfahren (vgl VwGH 2008/17/0143, 2011/17/0023).

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenfestsetzung; Regenwasserkanal; Schmutzwasserkanal; Verjährungsfrist;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.1089.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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