TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/26 W109 2163297-1

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Veröffentlicht am 26.11.2018
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Entscheidungsdatum

26.11.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §28 Abs2

Spruch

W109 2163295-1/11E

W109 2163297-1/10E

W109 2163300-1/9E

W109 2163292-1/9E

W109 2163294-1/10E

W109 2163291-1/9E

Gekürzte Ausfertigung des am 08.10.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses

ERKENNTNIS

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. BÜCHELE über die Beschwerden von

1. XXXX

2. XXXX

3. XXXX

4. XXXX

5. XXXX , und

6. XXXX ,

alle StA. Afghanistan, Dritt- bis Sechstbeschwerdeführer vertreten durch die Zweitbeschwerdeführerin, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 09.06.2017 bzw. 20.06.2017, Zlen. 1. 1093056108-151670953, 2. 1093056402-151670988,

3. 1093056805-151671011, 4. 1093056707-151671020, 5. 1093056500-151671038, und 6. 1146193902-170344963 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:

A)

I. Der Beschwerde der XXXX , wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und dieser gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

II. Den Beschwerden des XXXX , und des XXXX , wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 iVm 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision gegen die Spruchpunkte A und B ist nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.10.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2018:W109.2163297.1.00

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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