RS Vwgh 2019/1/22 Ra 2018/01/0437

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Veröffentlicht am 22.01.2019
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;

Rechtssatz

Stützt sich das angefochtene Erkenntnis des VwG tragend auf eine fehlende Glaubhaftmachung der behaupteten Verfolgung insbesonders der behaupteten Fluchtgründe, sind für die Entscheidung über die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG 2005 darüber hinausgehende Feststellungen zu sonstigen Gründen für das Verlassen des Heimatstaates rechtlich nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018010437.L02

Im RIS seit

15.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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